Ausgehen, Alkohol, alleine Reisen: Jugendschutz auf einen Blick

Ab wann darf ich auf ein Konzert gehen?

Warum gibt es ein Jugendschutzgesetz?

Das Jugendschutzgesetz existiert, um dich und andere bis zu deinem 18. Lebensjahr vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen zu schützen, die deine Gesundheit, Psyche und soziale Entwicklung angreifen können. An dieses Gesetz müssen sich auch Erwachsene wie deine Eltern, Lehrende, TrainerInnen und UnternehmerInnen halten.

Je älter du wirst, desto mehr Freiheiten bekommst du...

Ein Beispiel:

  • Bis zu deinem 14. Geburtstag darfst du in fast ganz Österreich bis 23 Uhr draußen bleiben.
  • Ab 14 bis 16 Jahre aber schon fast überall bis 1 Uhr früh.
  • Ab 16 gibt es keine zeitliche Einschränkung mehr. Das und vieles mehr regelt das Jugendschutzgesetz.

Du wirst nicht nur älter, sondern auch Stück für Stück zu einem eigenverantwortlichen Erwachsenen. Das Jugendschutzgesetz unterstützt dich auf diesem Weg und gibt dir nach und nach mehr Verantwortung – für dich und deine Mitmenschen.


Jugendschutz im Überblick

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ACHTUNG:

Rauchen, Nikotin & Co.: In einzelnen Bundesländern wird an Gesetzesänderungen gearbeitet, die u.a. auch den Kauf, Besitz und Konsum von Nikotinbeuteln unter 18 Jahren verbieten. Es gelten immer die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst. Informiere dich also im Voraus!

Was gilt in Österreich, was gilt in meinem Bundesland?

Seit 2019 gelten in Österreich weitgehend einheitliche Regelungen rund um Alkohol- und Tabakkonsum und Ausgehzeiten. Außerdem gibt es in Österreich unterschiedliche Bezeichnungen für die Gesetze, die den Jugendschutz betreffen. Meistens heißen sie „Jugendschutzgesetz“ oder „Jugendgesetz“. Jedes Bundesland kann aber über die Bestimmungen im Gesetz selbst entscheiden.

Um dir eine Orientierung so leicht wie möglich zu machen, haben wir auf dem Jugendportal für dich alles übersichtlich zusammengefasst.


Infos auf dem Jugendportal: Was darf ich und was nicht?


Jugendschutzbestimmungen zum Download

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 23.04.2024 bearbeitet.

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