
Wenn du dich nicht an das Jugendschutzgesetz hältst, kann das eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.
Die drei häufigsten Sanktionen, wenn du erwischt wirst, sind:
1) Beratungs- bzw. Informationsgespräche
Das sind z.B. Suchtberatungen oder Schulungen zum Thema Jugendschutz. Diese können verpflichtend angeordnet werden.
2) Sozialstunden
Wenn du sogenannte Sozialstunden als Strafe erhalten hast dann musst du diese unbezahlt leisten. Du hast ja auch ein Gesetz übertreten. Sozialstunden sind Arbeitsstunden für einen sozialen Zweck, also zum Beispiel in einem Pflegeheim. Die Sozialstunden musst du in deiner Freizeit ableisten.
3) Geldstrafe
Wenn verordnete Beratungsgespräche nicht besucht oder Sozialstunden verweigert werden, kann eine Geldstrafe verhängt werden. Die Höchststrafen in den Bundesländern bewegen sich zwischen 200 und 1.000 Euro. Ganz schön viel, oder? Du findest in der folgenden Tabelle eine genaue Auflistung der zu erwartenden Strafen:
Bundesland | Folgen | Höchste mögliche Strafe | |
---|---|---|---|
Burgenland | Belehrungs- und Informationsgespräch | bis zu 200 Euro | (bei Ablehnung des Gesprächs oder zweimaligem Nichterscheinen) |
Kärnten | Unterweisung in den Jugendschutz oder bis zu 100 Sozialstunden |
bis zu 500 Euro bei Wiederholung eines Deliktes: bis zu 1.000 Euro |
(bei Ablehnung oder Wirkungslosigkeit der Unterweisung oder der Sozialstunden) |
Niederösterreich | Informationsgespräch (bis zu 3 Stunden) oder bis zu 24 Sozialstunden | bis zu 200 Euro | (bei Ablehnung oder Abbruch des Informationsgespräches oder der Sozialstunden) |
Oberösterreich | Aussprache oder bis zu 24 Sozialstunden |
bis zu 200 Euro bei erschwerten Umständen (insbesondere im Wiederholungsfall): bis zu 300 Euro |
(bei Ablehnung, Nichterbringung oder Wirkungslosigkeit der Aussprache oder der Sozialstunden) |
Salzburg | Beratungsgespräche oder Sozialstunden nicht vorgesehen | bis zu 220 Euro | |
Tirol | Informations- und Beratungsgespräch (jeweils bis zu 3 Stunden) | bis zu 215 Euro | (bei nicht erfolgter Teilnahmen am Informations- und Beratungsgespräch oder im Wiederholungsfall) |
Steiermark | Beratungsgespräch, Gruppenarbeiten oder Schulung zum Jugendschutz (bis zu 8 Stunden), bis zu 36 Sozialstunden | bis zu 300 Euro |
(gleich bei der ersten Übertretung möglich; Beratungen, Gruppenarbeiten, Schulungen bzw. Sozialstunden können nach Ermessen zusätzlich oder auch statt der Geldstrafe verhängt werden) |
Vorarlberg | Informations- und Beratungsgespräch oder, insbesondere im Wiederholungsfall, bis zu 24 Sozialstunden | bis zu 500 Euro | (bei Nichterbringung oder Abbruch des Beratungsgespräches oder der Sozialstunden und im Wiederholungsfall) |
Wien | Beratungs- und Informationsgespräch | bis zu 200 Euro | (bei Ablehnung oder Abbruch des Beratungsgespräches und im Wiederholungsfall) |
Welche Strafe dir droht, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Eine Vorstrafe gibt es wegen einer Übertretung des Jugendschutzgesetzes NICHT.
Die tatsächliche Strafe wird von der zuständigen Behörde (z.B. der Polizei) im Einzelfall festgelegt. Wenn du beispielsweise zum ersten Mal bei einer Gesetzesübertretung den Jugendschutz betreffend erwischt wirst, ist die Strafe sicher niedriger, als wenn du ein/e WiederholungstäterIn bist. Wichtig ist noch: es kann keine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Das heißt: anstelle von Geldstrafe oder Sozialstunden kannst du nicht ins Gefängnis kommen.
Auch Erwachsene müssen sich an die Jugendschutzbestimmungen halten
Du wirst dir jetzt denken „What?! Die sind ja schon über 18, wie geht das denn?!“ Tja, Erwachsene dürfen Kindern und Jugendlichen nicht ermöglichen oder sie dazu verleiten, Bestimmungen der Jugendschutzgesetze zu verletzen.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit dem Verkauf oder der Weitergabe von Artikeln oder Dienstleistungen an bestimmte Altersgrenzen gebunden sind und damit Geld verdienen, sind verpflichtet, die Altersangaben zu prüfen. Außerdem muss auf die Altersgrenzen deutlich sichtbar hingewiesen werden. Wird gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, kann dies neben Geldstrafen bis zu 20.000 Euro auch zu einer Meldung an die Gewerbebehörde führen.
Erziehungsberechtigte – also z.B. deine Eltern - müssen sich darum kümmern, dass ihre Kinder die Jugendschutzbestimmungen einhalten. Gleiches gilt für Aufsichts- oder Begleitpersonen, denen die Aufsicht von Kindern und Jugendlichen übertragen wurde, wie z.B. Lehrende. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen muss man mit Strafen rechnen.
Außer in Vorarlberg und Tirol müssen Erwachsene auch mit einer Ersatzfreiheitsstrafe (bis zu sechs Wochen), ggf. mit einer Meldung an die Gewerbebehörde und in der Steiermark zusätzlich noch mit einer Präventionsschulung rechnen.