Kenn' dein Recht: Bei der Polizei

Jugendrecht: Polizei

Kenn' dein Recht: Bei der Polizei

Muss ich immer meinen Ausweis mithaben? Unter welchen Voraussetzungen darf die Polizei in eine Wohnung? Die Polizei kontrolliert Gesetzesverstöße und schützt deine Rechte. Und selbstverständlich gibt es Pflichten und Regeln für beide Seiten.

Auf der Straße

Darf mich die Polizei auf der Straße aufhalten und kontrollieren?

Ja, die Polizei darf dich aufhalten und auch durchsuchen, allerdings nur, wenn es einen konkreten Grund gibt. Gründe beginnen schon bei einem Verdacht auf Diebstahl oder beim Radfahren ohne Licht. 

Es gibt auch weitere Ausnahmen: An bestimmten Orten, wie z.B. am Bahnhof oder im Zug, darf deine Identität ohne Nennung eines Grundes festgestellt werden. Das bedeutet, dass du deinen Ausweis herzeigst.

Weiterführende Links

Gibt es eine Ausweispflicht?

Für österreichische StaatsbürgerInnen gibt es in Österreich keine Ausweispflicht. Alle anderen müssen einen Lichtbildausweis oder einen Identitätsnachweis stets mit sich führen. Das gilt auch für EU-BürgerInnen in Österreich.

Tipp:

Nimm zur Sicherheit immer einen Ausweis mit. So ersparst du dir weitere unangenehme Situationen bei Polizeikontrollen.

Wann muss ich mit auf die Polizeiinspektion?

Wenn du z.B. keinen Ausweis dabei hast oder wenn du im Verdacht stehst, eine strafbare Handlung begangen zu haben, kann es sein, dass du zur Polizeiinspektion mitkommen musst, um deine Identität festzustellen.

Wenn du unter 18 Jahre alt bist, ist vorgesehen, dass sofort deine Erziehungsberechtigten informiert werden. Diese dürfen dann die ganze Zeit über bei dir sein. Sind diese nicht erreichbar, hast du das Recht auf eine andere volljährige Vertrauensperson (z.B. Geschwister oder JugendarbeiterIn).

Darf die Polizei in meinen Rucksack schauen?

Ja, die Polizeit darf in deinem Rucksack nachschauen, aber nur, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Das beinhaltet:

  • den Verdacht, dass du etwas Strafbares getan hast oder planst (z.B. ein Einbruch),
  • der Verdacht, dass du gefährliche Gegenstände wie Waffen bei dir hast oder
  • wenn du festgenommen wurdest.

Illustration: Stephanie Sutanto, www.mundoku.com

 

Was mache ich, wenn ich festgenommen werde?

Deine Rechte bei der Einvernahme:

  • Eine erwachsene Vertrauensperson oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt müssen dabei sein.
  • Du hast das Recht auf respektvolle Behandlung.
  • Du musst zu Beginn der Einvernahme über deine Rechte belehrt werden. Wenn du etwas nicht verstehst, kannst du nachfragen.
  • Du musst informiert werden, worum sich deine Einvernahme handelt.
  • Du musst erfahren, ob du als Beschuldigte/r oder als Zeuge/Zeugin geladen worden bist.

Mehr Informationen findest du auch unter der Rubrik Jugendstrafrecht

Darf ich die Polizei bei der Amtshandlung filmen/fotografieren?

Ja, das darfst du, da es ein öffentliches Interesse daran gibt, dass polizeiliches Handeln fair abläuft. Du darfst bei der Dokumentation der Amtshandlung diese nicht stören, wie z.B. dich in den Weg stellen. 

Wenn du das Gefühl hast, dass sich die Polizei rechtswidrig verhalten hat (z.B. rassistische Beleidigungen oder andere Formen von Gewalt), kannst du innerhalb von sechs Wochen schriftlich beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde einbringen. Lass dich in jedem Fall vorher rechtlich beraten, zum Beispiel bei der anwältlichen Erstberatung der WIENXTRA-Jugendinfo. 

Vergiss auch nicht, dass jede Foto- oder Videoaufnahme die Persönlichkeitsrechte von den Menschen verletzen kann, die darauf zu sehen sind. 

Zu Hause

Darf die Polizei in meine Wohnung?

Ja, Behörden wie z.B. die Polizei dürfen deine Wohnung betreten, wenn dir ein schriftlicher Hausdurchsuchungsbefehl gegeben wird, der von einem Gericht vor der Durchsuchung ausgestellt sein muss.

Für eine Hausdurchsuchung braucht es einen dringenden Tatverdacht auf strafbare Handlungen, z.B. dass du in deiner Wohnung große Mengen an Drogen lagerst.  Bei sogenannter „Gefahr im Verzug" ist eine Hausdurchsuchung auch ohne richterlichen Beschluss erlaubt, jedoch nur, wenn innerhalb von 24 Stunden eine richterliche Anordnung schriftlich nachgereicht wird.

Vor der Hausdurchsuchung müssen dir die BeamtInnen genau sagen, warum sie welche speziellen Gegenstände genau in deiner Wohnung suchen. Du solltest immer auch die Möglichkeit haben, die gesuchten Dinge freiwillig herauszugeben. 

Bei einer Hausdurchsuchung muss die Polizei verhältnismäßig vorgehen. Das bedeutet, dass bei der Suche nicht mutwillig Einrichtungsgegenstände zerstört werden dürfen. Sie dürfen alles durchsuchen und auch mitnehmen, wenn es im Hausdurchsuchungsbefehl aufgelistet ist. Dazu gehören auch Handys oder Laptops.

Was ist, wenn die Polizei keinen Hausdurchsuchungsbefehl hat?

Dann dürfen die BeamtInnen nicht dein Haus betreten. Wenn z.B. NachbarInnen die Polizeit aufgrund von Lärmbelästigung gerufen haben, dürfen die BeamtInnen nur dann deine Wohnung betreten, wenn du es ihnen erlaubst. 

Es gibt eine Ausnahme: Bei „Gefahr in Verzug“ dürfen PolizistInnen deine Wohnung betreten. Gefahr in Verzug bedeutet, dass es konkrete Hinweise (z.B. Hilferufe) gibt, dass in den Räumlichkeiten jemand festgehalten und bedroht wird.

Was versteht man unter einer Razzia?

Unter einer Razzia versteht man eine Durchsuchung von bestimmten Personengruppen an einem speziellen Ort oder Lokalitäten wie z.B. in einer Disco nach Drogen. Der Begriff „Razzia“ ist umgangssprachlich. Juristisch spricht man von einer Hausdurchsuchung.

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 16.04.2024 bearbeitet.

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