Kenn' dein Recht: Schule

Jugendrecht: Schule

Kenn' dein Recht in der Schule

Tests, Schularbeiten, Mitarbeit, Unterrichtszeiten sind Dinge, die in österreichischen Gesetzen und Verordnungen geregelt werden. Was passiert, wenn du beim Schummeln erwischt wirst? Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten über dein Recht in der Schule.

Allgemeines

Muss ich zur Schule?

Ja, leider können wir dir hier nicht helfen, du musst zur Schule ;)

In Österreich gibt es die sogenannte Schulpflicht. Die Schulpflicht beginnt meistens mit dem 6. Lebensjahr und dauert 9 Jahre.

Jugendliche, die mindestens ein Semester in Österreich leben, müssen die Schule besuchen. Die Schulpflicht endet nach dem 9. Schuljahr. Meistens ist das im Alter von 14 oder 15 Jahren.

Wenn du's genauer wissen willst...

Hier findest du die Rechtsgrundlage für die Schulpflicht:

Was passiert nach der Schulpflicht? Gibt es ein Recht auf eine Ausbildung?

In Österreich gibt es eine Ausbildungspflicht. Nach der Pflichtschule müssen Jugendliche eine Ausbildung machen.

Die Möglichkeiten dafür können unterschiedlich sein:

  • eine weiterführende Schule
  • eine Lehre
  • einen Lehrgang
  • einen Kurs vom AMS

Die Ausbildungspflicht gilt bis zum 18. Geburtstag. Mit dem Abschluss einer Lehre oder berufsbildenden mittleren Schule vor dem 18. Geburtstag ist die Ausbildungspflicht erfüllt.

Wenn du's genauer wissen willst...

Hier findest du die Rechtsgrundlage für die Ausbildungspflicht:

Welche Pflichten muss ich in der Schule einhalten?

Als SchülerIn bist du verpflichtet,

  • die allgemeine neunjährige Schulpflicht einzuhalten (ab dem 6. Lebensjahr),

  • den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nur im Falle einer gerechtfertigten Verhinderung erlaubt. Du brauchst eine schriftliche Entschuldigung mit dem Grund für dein Fernbleiben und der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten (wenn du noch nicht volljährig bist).

  • im Unterricht mitzuarbeiten und die benötigen Unterrichtsmittel mitzubringen.

  • dich in der Schule hilfsbereit und höflich zu verhalten.

  • die Schul- bzw. Hausordnung einzuhalten.

  • Einrichtungsgegenstände der Schule schonend zu behandeln. Falls du Schäden und Beschmutzungen verursachst, sind diese wiedergutzumachen.

  • keine Gegenstände in die Schule mitzubringen, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören (siehe auch „Dürfen LehrerInnen mein Handy oder mein Comicheft wegnehmen“ in der Rubrik “Handy & Schule“ weiter unten.)

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Welche Rechte habe ich gegenüber Lehrpersonen?

Du hast das Recht, 

  • dich an der Gestaltung des Unterrichts und an der Wahl der Unterrichtsmittel zu beteiligen (z.B. inhaltliche Schwerpunkte, Auswahl von Literatur und Medien, die Anwendung bestimmter Arbeitsformen).

  • auf Anhörung. Das bedeutet: Du hast das Recht darauf, dass deine Vorschläge und Stellungnahmen von deiner Lehrperson angehört werden.

  • jederzeit Information über den aktuellen Notenstand einzuholen.

  • auf ein Schuljahr im Ausland. Schuljahre im Ausland, die mindestens fünf Monate und maximal ein Jahr lang dauern, können dir als erfolgreicher Schulbesuch in Österreich angerechnet werden. Du kannst dann ohne Feststellungsprüfung in die nächsthöhere Schulstufe aufsteigen.

  • eine/n KlassensprecherIn zu wählen (ab der 5. Schulstufe in jeder Klasse).

Muss ich in der Schule Kleidungsvorschriften beachten?

Ja, du musst per Gesetz im Unterricht, bei Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen eine sogenannte „entsprechende Kleidung“ tragen. Kleidungsvorschriften können auch in der Schulordnung deiner Schule vermerkt sein.

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Schularbeiten & Tests

Sind Hausübungen über das Wochenende erlaubt?

Nein, es ist nicht erlaubt, Hausübungen aufgetragen zu bekommen, die nur an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder während der Ferien erledigt werden können. Erlaubt ist es nur, eine Hausübung von Freitag auf Montag aufgetragen zu bekommen, wenn sich diese mit allen anderen gestellten Aufgaben (inklusive Vorbereitungszeit für Schularbeiten und Tests) allein am Freitag erledigen lässt.

Für lehrgangsmäßige Berufsschulen gelten ebenfalls Ausnahmen.

Wann muss der Schularbeitsstoff spätestens bekannt gegeben werden?

Dein/e LehrerIn muss den Schularbeitenstoff spätestens eine Woche im Voraus bekannt geben.

Der Stoff oder Lehrinhalt, der in den letzten zwei Unterrichtsstunden vor der Schularbeit vermittelt wird, darf nicht mehr Teil der Schularbeit sein. Nach drei schulfreien Tagen oder nach einer mehrtägigen Schulveranstaltung darf ebenfalls keine Schularbeit stattfinden.

Wie viele Schularbeiten pro Woche sind erlaubt?

In allgemeinbildenden Schulen ist es nicht erlaubt, mehr als zwei und in berufsbildenden Schulen mehr als drei Schularbeiten pro Woche durchzuführen. Der Stoff für eine Schularbeit muss spätestens eine Woche davor bekannt gegeben werden.

Wann müssen Tests oder Diktate spätestens angekündigt werden?

Schriftliche Überprüfungen in Form von Tests oder Diktaten müssen zwei Unterrichtstage vorher angekündigt werden.

An einem Schultag, an dem bereits eine Schularbeit oder eine schriftliche Überprüfung in der betreffenden Klasse stattfindet, darf keine weitere schriftliche Überprüfung stattfinden. Auch hier gibt es Ausnahmen bei Berufsschulen.

Übrigens: Tests und Diktate dürfen in der allgemeinbildenden Pflichtschule und der AHS-Unterstufe nicht länger als 15 Minuten, in der AHS-Oberstufe nicht länger als 20 Minuten dauern.

Schummeln & Strafen

Dürfen LehrerInnen SchülerInnen bestrafen?

In erster Linie sollten dich Lehrpersonen eher loben als schimpfen. Wenn du dich aber nicht angemessen verhältst, dürfen LehrerInnen

  • dich zurechtweisen,

  • dir Aufträge zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten erteilen,

  • dich zu einem beratenden oder belehrenden Gespräch (mit oder ohne Erziehungsberechtigte) auffordern,

  • dich verwarnen,

  • dich vom Unterricht oder Schulveranstaltungen ausschließen,

  • dich in eine Parallelklasse versetzen,

  • dich suspendieren oder sogar von der Schule ausschließen.

Achtung: Wenn du deine Pflichten massiv verletzt oder eine Gefahr für Lehrpersonen und MitschülerInnen darstellst (z.B. bei Gewalt), kannst du von der Schule suspendiert also vorübergehend herausgenommen werden. Die Suspendierung darf höchstens vier Wochen dauern. Diese Maßnahme soll bewirken, dass du von der Schule Abstand bekommst und sich die Konfliktsituation beruhigt.
Im Extremfall kann es zu einem kompletten Ausschluss von der Schule kommen.

Tipp: Sollte es zu einem Ausschluss von der Schule kommen, kannst du dir auch Hilfe holen, z.B. bei den Kinder- und Jugendanwaltschaften in ganz Österreich. 

Was ist nicht erlaubt?

Für dein Fehlverhalten dürfen dich LehrerInnen aber nicht ...

  • körperlich züchtigen bzw. Gewalt anwenden,

  • beschimpfen und beleidigen,

  • mit Kollektivstrafen bestrafen (z. B. die ganze Klasse bekommt von der Lehrperson eine Strafe, weil kein/e Schuldige/r gefunden werden konnte),

  • nachsitzen lassen.

Auch gut zu wissen: Nachsitzen als Strafe ist nur erlaubt, um versäumte Pflichten nachzuholen. Das wäre z.B. möglich, wenn du unentschuldigt im Unterricht gefehlt hast. Dann kann dich die Lehrkraft nachsitzen lassen, damit du den verpassten Lehrstoff nachholst. In dieser Zeit musst du von einer Lehrperson beaufsichtigt werden. Deine Erziehungsberechtigten müssen über das Nachsitzen informiert sein.

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In diesem Video findest du noch mehr Infos:

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Dürfen LehrerInnen mit einem Nicht Genügend bewerten, wenn ich beim Schummeln erwischt werde?

Nein, wenn du beim Schummeln erwischt wirst, darf dir der/die LehrerIn kein Nicht Genügend als Note geben.

Die Arbeit ist dann wie eine nicht erbrachte Leistung zu werten, also so, wie wenn du gar keine Arbeit geschrieben hättest. Du musst (oder besser gesagt: Du darfst!) die Schularbeit oder den schriftlichen Test nachholen.

Achtung auch bei der Nutzung von Tools, die mit künstlicher Intelligenz (KI) generiert werden, zum Beispiel Chatbots wie Chatgpt: Lässt du dir deinen Aufsatz ganz oder auch auch nur in Teilen von einem KI-Tool (vor-)schreiben, gilt das als unredlich erworbener Leistungsnachweis und kann wie Schummeln bestraft werden.

Illustration: Stephanie Sutanto, www.mundoku.com

 

Unterschrift von den Eltern fälschen - ist doch nicht so schlimm, oder?

Streng genommen ist das Fälschen von Unterschriften eine Art der Urkundenfälschung und ist deshalb auch eine Straftat (siehe auch Kenn' dein Recht: Strafrecht). Wie konkret diese bestraft oder geahndet wird, ist in den meisten Fällen von der Schule abhängig.

In einigen Schulen gibt es eigene Verhaltensregeln, wo Konsequenzen für Schuleschwänzen, Unterschriftfälschen usw. festgelegt sind. Möglich ist eine mündliche Verwarnung, es kann aber auch zu einem Gespräch der Schuldirektion mit deinen Eltern kommen, zu einer Auswirkung in deiner Verhaltensnote oder zu Konsequenzen, die die Schule selbst festlegt, wie zum Beispiel dem Ausschluss von Schulveranstaltungen.

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Von der Schule fliegen: Wann droht mir der Schulausschluss?

Wenn du auf eine allgemein bildende Pflichtschule gehst (Volksschule, Mittelschule, Gymnasium oder berufsbildende höhere Schule bis zur 1. Klasse), kannst du von der Schule fliegen, wenn du mit deinem Verhalten:

  • MitschülerInnen oder andere Personen an der Schule dauernd körperlich gefährdest,

  • diese dauernd in ihrem Verhalten negativ beeinflusst (Sittlichkeit gefährdest) oder

  • das Eigentum von MitschülerInnen oder anderen Personen an der Schule dauernd beschädigst.

Wenn du die Schulpflicht schon erfüllt hast oder keine allgemein bildende Pflichtschule besuchst, kannst du außerdem von der Schule geworfen werden, wenn:

  • du deine Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt oder

  • dich trotz Ermahnungen von Lehrpersonen oder SchulleiterIn und Maßnahmen der Hausordnung weiter falsch verhältst.

Handy & Schule

Darf ich das Handy im Unterricht benutzen?

Nein, du darfst im Unterrichts nicht telefonieren oder Nachrichten schreiben (inklusive WhatsApp & Social Media). Dein Mobiltefelon muss in der Tasche verstaut oder auf dem Tisch liegen.

Du darfs dein Handy nur dann benutzen, wenn es dein/e LehrerIn dir ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel für einen bestimmten Arbeitsauftrag oder für Notizen.

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Darf ich meine LehrerInnen filmen?

Nein, es ist aus mehreren Gründen nicht erlaubt, LehrerInnen zu filmen. Zum einen, weil du dein Handy grundsätzlich nicht im Unterricht benutzen darfst. Zum anderern, weil du damit die Persönlichkeitsrechte von anderen Personen verletzt.

Wenn du eine ausdrückliche Erlaubnis bekommen hast, dein Handy für den Unterricht zu verwenden und deine LehrerInnen sogar zu filmen, bedeutet das immer noch nicht, dass du diese Bilder und Videos ins Internet stellen darfst. Ganz egal ob es sich um ein Video handelt oder ob darauf jemand als herabwürdigend dargestellt wird (zum Beispiel in einer peinlichen Situation oder bei einem Wutanfall) - du benötigst immer das Einverständnis der darauf abgebildeten und erkennbaren Personen, um das Material mit anderen teilen oder es weiterschicken zu dürfen. 

Tipp:

Mehr Infos dazu findest du auch unter Kenn' dein Recht: Social Media & Internet

Auch wenn du ein Video des Unterrichts zu Lernzwecken mit anderen teilen willst, etwa in einer geschlossenen Lerngruppe, frage bitte vorher bei deinen LehrerInnen oder in der Schule nach.

Dürfen LehrerInnen mein Handy oder mein Comicheft wegnehmen?

Ja, deine LehrerInnen dürfen aus diesen Gründen persönliche Gegenstände abnehmen:

  • wenn der Unterricht damit gestört wird,
  • wenn damit geschummelt wird,
  • wenn deine SchulkollegInnen abgelenkt werden,
  • wenn die Sicherheit gefährdet wird,
  • wenn es den konkreten Verdacht auf strafbare und jugendgefährdende Gegenstände oder Inhalte gibt, du damit deine SchulkollegInnen ablenkst oder du versuchst, damit zu schummeln.

Am Ende der Unterrichtsstunde muss dir die Lehrkraft die abgenommenen Gegenstände (außer bei Verdacht auf strafbare Inhalte) wieder zurückgeben. 

Tipp: Wenn du ein Mobiltelefon oder Smartphone in deiner Tasche lässt und das Handy niemanden stört (vergiss nicht auf die Klingeltöne!), dann gibt es keinen Grund, dass man es dir wegnimmt.

In manchen Schulen verbietet es aber die Schulordnung, Handys überhaupt mit in die Klasse zu bringen. In diesem Fall kann dich dein/e LehrerIn dazu auffordern, es während des Unterrichts an einen entsprechenden Ort (etwa der Garderobe) zu geben. 

Hier nur einige Dinge, die den Unterricht stören können...

Illustration: Stephanie Sutanto, www.mundoku.com

Wann bekomme ich mein Handy wieder zurück?

Weggenommene Handys oder Smartphones müssen nach der Unterrichtsstunde oder Schulveranstaltung wieder zurückgegeben werden. In manchen Schulen ist das in der Hausordnung anders geregelt (dass z.B. deine Erziehungsberechtigten dein Handy abholen müssen).

Weiterführende Links

  • Schulordnung
  • In diesem Video findest du noch mehr darüber, welche Gegenstände in der Schule erlaubt sind...

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Dürfen LehrerInnen mein Handy kontrollieren oder darauf bestehen, meine Nachrichten/Chats/Bilder anzusehen?

Nein, LehrerInnen dürfen Mobiltelefone, Smartphones oder Handys nicht kontrollieren oder durchsuchen. 

Deine Bilder, Nachrichtenverläufe und Apps sind privat und dürfen nicht einfach so und ohne Grund kontrolliert oder von anderen Personen gelesen werden.

Hier gilt es allerdings zu beachten: Wenn dein/e LehrerIn den Verdacht hat, dass du mit deinem Handy eine Straftat begangen hast (zum Beispiel, weil du Videos von Gewalt gegenüber MitschülerInnen darauf gespeichert hast) oder wenn der Verdacht besteht, dass jemand jugendgefährdendes Material (zum Beispiel Pornografie) besitzt, kann sie die Polizei verständigen. Die Polizei darf dein Handy dann kontrollieren, deine LehrerInnen aber nicht!

Selbst entscheiden

Darf ich mich vom Religionsunterricht selbst abmelden?

Ja, ab der 9. Schulstufe (meistens mit 14 oder 15 Jahren) darfst du dich selbst vom Religionsunterricht abmelden. Davor können das deine Erziehungsberechtigten für dich machen.

Wichtig für die Abmeldung ist:

  • sie muss schriftlich erfolgen,

  • innerhalb von 5 Kalendertagen am Schulanfang (= in der ersten Schulwoche)

  • sie muss an die Schulleitung gerichtet werden.

Deine Abmeldung gilt nur für ein Schuljahr bzw. bis du deine Teilnahme widerrufst.

Ethik- statt Religionsunterricht

Wenn du dich vom Religionsunterricht abmeldest, bedeutet es nicht, dass du weniger Unterricht im Stundenplan hast.

Jede Schülern und jeder Schüler muss entweder den Religionsunterricht eines Bekenntnisses – als Pflichtgegenstand oder als Freigegenstand – oder den Pflichtgegenstand Ethik besuchen. Ausnahmen giibt es nur für Polytechnische Lehrgänge.

Wenn du es genauer wissen willst...

Hier findest du genaue Infos:

Ab wann darf ich Entschuldigungen, Schularbeiten oder ähnliches selbst unterschreiben?

Ab der 9. Schulstufe (meistens mit 14 oder 15 Jahren) kannst du dich selbst für das Fehlen in der Schule entschuldigen oder deine Noten unterschreiben. Allerdings müssen sich deine Erziehungsberechtigten davor schriftlich damit einverstanden erklären, dass du dich ab sofort allein entschuldigen darfst.

Gefährliche Gegenstände und Drogen

Was passiert wenn ich gefährliche oder illegale Gegenstände in die Schule mitbringe?

Gefährliche und illegale Gegenstände wie z.B. Waffen oder Drogen werden anders gehandhabt als Comichefte. Je nach Gegenstand muss die Schule die Erziehungsberechtigten oder die Behörden informieren. Hier hilft auch der gesunde Hausverstand: Gegenstände oder Substanzen, die gesetzlich verboten sind, werden überall zur Anzeige gebracht.

Was passiert, wenn ich in der Schule mit Drogen erwischt werde?

Hat deine Schule den begründeten Verdacht, dass du Suchtgift konsumiert hast, kann dich die Schulleitung zu einer Untersuchung durch eure Schulärztin oder euren Schularzt schicken. Oft wird noch zusätzlich eure Schulpsychologin oder euer Schulpsychologe verständigt. Bei der Untersuchung kann ein Harntest von dir verlangt werden, mit dem festgestellt werden kann, ob du in der letzten Zeit Drogen konsumiert hast.

Begründeter Verdacht

Neben verbotenen Substanzen oder Materialien, die normalerweise zum Konsum von Suchtmitteln verwendet werden (Wasserpfeifen, Bongs, Spritzen, usw.), die bei dir gefunden werden, kann auch dein Verhalten (Veränderung deiner Persönlichkeit, Isolation) oder körperliche Merkmale (Einstichstellen) deinen LehrerInnen Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum geben. Dadurch kann ein so genannter begründeter Verdacht aufkommen, dass du Suchtmittel konsumierst.

Wichtig: Ein Verdacht ist nicht begründet, wenn er sich nur auf Vermutungen oder Hinweise von anderen stützt!

Weiterführende Links

  • Wenn du noch mehr über Gesetze wissen willst, findest du bei ARGE Suchtvorbeugung weitere Informationen.

Darf eine ganze Schulklasse zum Drogentest geschickt werden?

Nein, um einen Drogentest anzuordnen, muss dein/e LehrerIn einen begründeten Verdacht (siehe oben) habe, dass eine Person Suchtmittel konsumiert hat. 

Eine ganze Klasse oder die ganze Schule zum Drogentest zu schicken, weil zum Beispiel irgendwo in der Schule Drogen gefunden werden, ist aber nicht erlaubt. Deine LehrerInnen dürfen damit auch nicht einer Klasse pauschal drohen.

Weiterführende Links

Darf meine Schule die Polizei nach einem positiven Drogentest verständigen?

Nein, deine Schule darf die Polizei nicht verständigen, auch wenn der Konsum von Suchtmitteln nachgewiesen wurde. Die Polizei darf erst eingeschaltet werden, wenn der Verdacht besteht, dass jemand mit Suchtmitteln in der Schule handelt bzw. dealt.

Weiterführende Links

  • Wenn du noch mehr über Gesetze wissen willst, findest du bei ARGE Suchtvorbeugung weitere Informationen.

Mein Drogentest ist positiv – was nun?

Nach einem positiven Drogentest, also einer Untersuchung, bei der dir Suchtmittelkonsum nachgewiesen werden konnte, wird dein Schularzt oder deine Schulärztin eine so genannte „gesundheitsbezogenen Maßnahme“ anordnen. Darunter kann eine Therapie, die ärztliche Überwachung oder regelmäßige weitere Tests fallen. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, dich an diese Maßnahmen zu halten und Nachweise zu erbringen, dass diese erfüllt wurden. 

Wenn du dich gegen eine Untersuchung wehrst oder gesundheitsbezogenen Maßnahmen verweigerst, dann kann deine Schule die Gesundheitsbehörde verständigen. Wenn du auch dort die Untersuchung oder die angeordneten Maßnahmen verweigerst, wird höchstwahrscheinlich Anzeige bei der Polizei gegen dich erstattet und es droht ein Schulverweis.

Weiterführende Links

Hilfe & Anlaufstellen

An wen kann ich mich bei schulischen Beschwerden / Sorgen wenden?

Das kommt ganz auf die Beschwerde und die Schwere der Situation an. Versuche, wenn möglich zuerst mit den betreffenden Personen direkt zu reden – vielleicht lässt sich alles ja einfach und direkt lösen.

Je nach Situation kann es auch sehr gut tun, sich Unterstützung zu holen. Denke dabei an 

  • FreundInnen

  • KlassensprecherIn

  • PartnerschülerInnen und Buddies

  • Peer-MediatorInnen

  • VertrauenslehrerInnen

  • BeratungslehrerInnen

  • Klassenvorstand/Klassenvorständin oder andere LehrerInnen deines Vertrauens,

  • SchuldirektorIn

  • Eltern oder Erziehungsberechtigte

  • Verwandte oder Bekannte

  • (Schul-)PsychologIn

  • Beratungsstellen wie Rat auf Draht, kids-line oder kija (mehr Links siehe nächste Frage „Info- & Anlaufstellen für SchülerInnen)

Info- & Anlaufstellen für SchülerInnen

Tipp: Was ist in der Schule erlaubt - das Quiz!

Unser Tipp: Mach' dieses Quiz von Rat auf Draht!

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 23.04.2024 bearbeitet.

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