Kenn' dein Recht: Wohnen

Jugendrecht: Wohnen

Kenn' dein Recht: Wohnen

Ich möchte ausziehen und selbst eine Wohnungsgemeinschaft gründen - ab wann darf ich das überhaupt? Und wie läuft das mit dem Mietvertrag ab? Müssen VermieterInnen wirklich Bescheid wissen, wie viel ich verdiene? Worauf muss ich bei einem Mietvertrag achten? Hier findest du die wichtigsten Antworten zu deinen Fragen rund ums Wohnen und Mieten.

Alleine wohnen

Ab wann darf ich alleine wohnen?

Sobald du 18 Jahre alt bist, darfst du selbst entscheiden, ob du von zu Hause ausziehen möchtest. Du musst allerdings so viel Geld verdienen, dass die Miete nicht dein gesamtes Einkommen frisst und du noch Geld zum alltäglichen Leben hast.

Willst du schon vor deinem 18. Geburtstag von zu Hause ausziehen, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten, da diese deinen Mietvertrag und den Meldezettel unterschreiben müssen. Umgekehrt gilt aber auch, dass dich deine Erziehungsberechtigten bis zu deinem 18. Geburtstag nicht vor die Tür setzen dürfen.

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Wer entscheidet, wo ich wohne und bis zu welchem Alter?

Bis zu deinem 18. Geburtstag dürfen deine Eltern (oder Erziehungsberechtigten) deinen Wohnort bestimmen und können auch entscheiden, ob du schon in einer eigenen Wohnung leben darfst.

Um vor deinem 18. Geburtstag und gegen den Willen deiner Eltern von zu Hause ausziehen zu dürfen, brauchst du einen gewichtigen Grund, z.B. eine unerträgliche Wohnsituation, Gewalt, Vernachlässigung o.ä.

Mehr Hilfe und Infos

Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, wende dich bitte an eine Jugendinfo in deinem Bundesland.

Ich möchte mit meiner jüngeren Schwester zusammen wohnen, dürfen wir das?

Grundsätzlich gilt: Immer, wenn eine Person unter 18 Jahren von zuhause ausziehen will, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten damit einverstanden sein. Wenn sie damit nicht einverstanden sind, muss es gute Gründe (zum Beispiel, wenn ihr daheim Gewalt erfahren habt) geben, damit ihr auch ohne das Einverständnis ausziehen dürft.

Mehr Hilfe und Infos

Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, wende dich bitte an eine Jugendinfo in deinem Bundesland.

Was passiert, wenn ich von zuhause abhaue?

Deine Eltern können dich, wenn nötig mit Hilfe der Polizei, suchen und wieder nach Hause zurückholen. Wenn es aber einen guten Grund gibt, warum du von zuhause weggelaufen bist, kann ein Gericht darüber entscheiden, ob du wirklich wieder zurück musst.

Wichtig: Wenn du noch unter 16 Jahre alt bist und dich jemand gegen den Willen deiner Eltern bei sich aufnimmt oder deine Eltern, die Polizei oder die Kinder- und Jugendhilfe nicht verständigt, kann sich diese Person strafbar machen!

Wenn du dringend einen Schlafplatz brauchst, findest du hier (Linksliste Notschlafstellen für Jugendliche in allen Bundesländern) Hilfe.

Was ist eine WG?

Die Abkürzung WG steht für Wohngemeinschaft. Das ist eine Wohnung, in der mehrere Menschen wohnen, die meistens nicht verwandt sind und auch nicht in einer Partnerschaft leben. Sie leben zusammen und teilen sich die Mietkosten und alles andere, was zum Wohnen so dazu gehört (Strom, Heizung, Internet, usw.). Meistens hat dabei jede Person ein eigenes Zimmer und teilt sich Gemeinschaftsräume, Bad und Küche mit den MitbewohnerInnen. Oft ziehen Menschen in Wohngemeinschaften, weil sie gerne gemeinsam mit anderen leben wollen, oft aber auch nur, weil es billiger ist als allein in einer Wohnung zu leben – oft sind es auch beide Gründe.

Weitere Infos zum Thema „Wohnen“ findest du unter Jugendportal: Erste Wohnung

Ich wohne nicht mehr bei meinen Erziehungsberechtigten. Habe ich Anspruch auf Familienbeihilfe?

Ein eigener Anspruch des Kindes auf Familienbeihilfe für sich selbst ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich dann, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.

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Mietvertrag

Was muss ich bei Mietverträgen beachten?

Unsere Top 3 Tipps für Mietverträge:

  • Bevor du einen Mietvertrag unterzeichnest, lies ihn sorgfältig durch. Frage nach, wenn du etwas nicht verstehst. Es muss alles, was du mit dem/der VermieterIn oder MaklerIn vereinbarst, auch im Mietvertrag stehen.

  • Dokumentiere genau, was sich bereits in der Wohnung befindet und wie der Zustand der Wohnung ist. Falls etwas schon kaputt sein sollte (Kratzer im Boden, etc.), fotografiere es und lege es dem Mietvertrag bei.

  • Lege klar fest, ab wann und wie lange du die Wohnung mietest und wie viel Miete du bezahlst.

Illustration: Stephanie Sutanto

Weiterführende Links

Viele wichtige Tipps zum Thema Mietvertrag findest du auch bei der Arbeiterkammer.

Was darf der/die VermieterIn über mich fragen?

Der/die VermieterIn darf dich fragen, wie viel Gehalt du verdienst und wie viele Personen mit dir in die Wohnung einziehen. Dabei will er oder sie abschätzen, ob du die Miete auch bezahlen kannst.

Alle weiteren persönlichen Fragen darf der/die VermieterIn dir zwar stellen, aber du musst sie nicht beantworten, wenn es für das Mieten der Wohnung von keiner Relevanz ist. Private Fragen wären zum Beispiel, ob die zweite Person, die mit dir einzieht, mit dir verwandt ist oder ob ihr in einer Partnerschaft lebt oder welchen Musikgeschmack du hast. Solche Fragen musst du nicht beantworten.

Muss ich die Wohnung ausmalen, wenn ich ausziehe?

Nein, du musst die Wohnung nicht neu ausmalen, wenn du ausziehst.

Es gibt Ausnahmen, diese müssen aber ausdrücklich festgelegt sein:

  • Wenn du mit dem/der VermieterIn vereinbart hast, die Wohnung beim Auszug auszumalen und dafür weniger Miete zahlen musstest.
  • Wenn du und der/die VemieterIn gemeinsam den Mietvertrag formuliert haben (was sehr selten ist) und ihr darin vereinbart habt, dass du beim Auszug die Wohnung ausmalst.
  • Wenn du selbst während deines Mietverhältnisses die Wände z.B. schwarz bemalt hast.

Wie oft muss ich die Therme warten?

Einmal pro Jahr bzw. bei manchen Anbietern auch jedes zweite Jahr muss ein Thermenservice gemacht werden. Bei älteren Geräten kann eine häufigere Wartung notwendig sein. Zur Sicherheit kannst du in der Bedienungsanleitung der Therme nachschauen, was dort empfohlen wird. 

Tipp!

Behalte jeden Wartungsbeleg, den du in Auftrag gegeben hast, auf. Wenn du ausziehst, übergib dem/der VermieterIn eine Kopie der Wartungsprotokolle, so kannst du beweisen, dass du deine Pflicht erfüllt hast und dir mögliche Streitereien ersparen.

@jugendportal auf Instagram

Jugendportal.at wurde zuletzt am 02.10.2024 bearbeitet.

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