eltern. unterhalt

Salzburg

Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg

Als Jugendliche hast du einen Unterhaltsanspruch bis du selbsterhaltungsfähig bist oder sein könntest. Das kann vor oder nach 18 sein, je nachdem wann du deine Ausbildung abschließt oder ausreichend verdienst. Auf der Website der KIJA Salzburg erfährst du mehr über Unterhalt & Co.

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 17.04.2024 bearbeitet.

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