Jugendschutz

Seit 2019 gelten die selben Regeln in allen Bundesländern (mit einigen kleinen Ausnahmen)

In Österreich fällt der Jugendschutz in die Zuständigkeit der Bundesländer. Daher gibt es prinzipiell neun verschiedene Jugendschutzgesetze. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gilt für dich immer das Jugendschutzgesetz jenes Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst.

Seit 2019 gelten jedoch in ganz Österreich die selben Bestimmungen - zwar mit einigen kleinen Ausnahmen was Ausgehzeiten betrifft, aber im Großen und Ganzen gelten vor allem für z.B. Alkohol- und Tabak in ganz Österreich die gleichen Regeln. Die Details dazu findest du hier.

Weltweit

Reisen ins Ausland ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte

Prinzipiell darfst du erst ab 18 Jahren alleine ins Ausland reisen. Bis dahin dürfen deine Erziehungsberechtigten deinen Aufenthaltsort bestimmen.  Nur mit ihrer Zustimmung kannst du alleine verreisen. Informiere dich auf dieser Website bevor du auf Reisen gehst!

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 23.04.2024 bearbeitet.

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