Als Jugendliche hast du einen Unterhaltsanspruch bis du selbsterhaltungsfähig bist oder sein könntest. Das kann vor oder nach 18 sein, je nachdem wann du deine Ausbildung abschließt oder ausreichend verdienst. Auf der Website der KIJA Salzburg erfährst du mehr über Unterhalt & Co.
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Alimente & Unterhalt

Was dir zusteht
Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Unterhaltsanspruch deinen Eltern gegenüber endet nicht automatisch mit deinem 18. Geburtstag, sondern hängt mit der Selbsterhaltungsfähigkeit zusammen. Du giltst als selbsterhaltungsfähig, wenn du eine Ausbildung beendet hast, die dir ein Mindesteinkommen ermöglicht.