Hier bekommst du allgemeine Informationen über die Lehrlingsfreifahrt und die Fahrtenbeihilfe.
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Lehrlingsfreifahrt und Fahrtenbeihilfe
Hol dir deinen Freifahrtschein!
Als Lehrling kannst du für die Dauer deiner Lehrzeit unter bestimmten Voraussetzungen die Lehrlingsfreifahrt beantragen, um mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos zu deiner Lehrstätte zu gelangen. Fährst du mit deinem eigenen Kraftfahrzeug (Moped), kannst du eine Fahrtenbeihilfe beantragen.
Ganz Österreich
Für die Fahrt vom Wohnort zum Lehrbetrieb und zur Berufsschule haben Lehrlinge - je nach Verkehrsmittel und Entfernung - Anspruch auf Freifahrt oder Fahrtenbeihilfe. Neben Freifahrt und Fahrtenbeihilfe kannst du dich auf oesterreich.gv.at auch über andere Förderungsmöglichkeiten für Lehrlinge informieren.
Du besuchst eine Blockberufsschule in einem anderen Bundesland und fährst z. B. an den Wochenenden oder in den Ferien nach Hause? Dann können deine Eltern einen Antrag auf Schulfahrtbeihilfe stellen.