Auf der Website der Familienberatung des Bundeskanzleramts Sektion Familie und Jugend erfährst du, was du und deine Mutter oder dein Vater tun können, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.
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Alimente & Unterhalt
Was dir zusteht
Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Unterhaltsanspruch deinen Eltern gegenüber endet nicht automatisch mit deinem 18. Geburtstag, sondern hängt mit der Selbsterhaltungsfähigkeit zusammen. Du giltst als selbsterhaltungsfähig, wenn du eine Ausbildung beendet hast, die dir ein Mindesteinkommen ermöglicht.
Ganz Österreich
In Österreich hast du gegen deine Eltern einen Unterhaltsanspruch bis du selbsterhaltungsfähig bist oder sein könntest. Das kann vor oder nach 18 sein, je nachdem wann du deine Ausbildung abschließt oder ausreichend verdienst. Auf der Website der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften (KiJA) erfährst du mehr über deinen Unterhaltsanspruch und die Arten von Unterhalt.
Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Anspruch auf Unterhalt haben unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Kinder, Eltern, die Ehepartnerin oder der Ehepartner. Auf oesterreich.gv.at kannst du dich umfassend über das Thema Unterhalt informieren.
Auf oesterreich.gv.at bekommst erfährst du alles rund um das Thema Kindesunterhalt: von den verschiedenen Arten der Unterhaltsleistung über die Höhe des Unterhalts bis hin zur Dauer von Unterhaltsverpflichtungen.
Solange du eine Ausbildung machst und kein ausreichendes Einkommen hast, um dich selbst zu erhalten, müssen deine Eltern für deinen Unterhalt aufkommen. Auf oesterreich.gv.at erfährst du mehr über Unterhaltsregelungen. Außerdem findest du Infos zur Höhe der Geldunterhaltsverpflichtung von Elternteilen, die nicht mit ihren Kindern im selben Haushalt leben.
Auf der Website der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt (ÖA) findest du ein Tool, mit dem man die Höhe von Unterhaltsverpflichtungen von Eltern ermitteln kann, die mit ihren Kindern nicht im selben Haushalt leben.
Salzburg
Als Jugendliche hast du einen Unterhaltsanspruch bis du selbsterhaltungsfähig bist oder sein könntest. Das kann vor oder nach 18 sein, je nachdem wann du deine Ausbildung abschließt oder ausreichend verdienst. Auf der Website der KIJA Salzburg erfährst du mehr über Unterhalt & Co.