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Präsenz-, Zivildienst & Zivilersatzdienst
Dein Dienst für den Staat
Da in Österreich die allgemeine Wehrpflicht gilt, muss in der Regel jeder junge Mann Präsenz- oder Zivildienst leisten. In dem Kalenderjahr, in dem ein junger österreichischer Mann das 18. Lebensjahr erreicht, wird er stellungspflichtig. Bei der Stellung, umgangssprachlich auch Musterung genannt, wird untersucht, ob du die geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Wehrdienst erfüllst.
Wenn du aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigern möchtest, kannst du statt eines sechsmonatigen Präsenzdienstes beim Bundesheer auch einen neunmonatigen Zivildienst in einer sozialen oder gesundheitlichen Einrichtung absolvieren.
Es gibt aber noch weitere Alternativen, sogenannte Zivilersatzdienste. Ein solcher Ersatzdienst gilt dann vor dem Gesetz als ordentlicher Zivildienst und dauert mindestens 10 Monate.
Als Zivilersatzdienst gelten:
- freiwilliges soziales Jahr (FSJ)
- freiwilliges Umweltjahr (FUJ)
- Zivilersatzdienst im Ausland/Auslandsdienst
- Entwicklungshilfedienst
Weiterführende Infos zu den verschiedenen Zivilersatzdiensten findest du hier!