Gender Pay Gap: Ungleichberechtigtes Sonderangebot

Politik
Bernadette Danklmayer / 22.02.2021
Gender Pay Gap 2021

Trigger Warnung: Der folgende Text enthält häufig den Wortlaut „gleich“, beschreibt zugleich jedoch eine der größten Ungleichheiten. Im Folgenden geht es nicht um den „Kampf zwischen Mann und Frau“ sondern vielmehr um die Realität und dem Streben nach einer gerechteren Welt!
-Bernadette Danklmayer

Frauen arbeiten fast zwei Monate lang gratis

Klingt doch vorerst wie ein tolles Angebot, oder? Bis zum 21. Februar 2021 haben Frauen das bisherige Jahr „umsonst“ gearbeitet. Vorerst mag diese Headline sehr provokant und nicht nachvollziehbar wirken, doch begründet ist sie folgendermaßen: Hochgerechnet verdienen Österreichs Frauen jährlich um 14,3 % weniger als die männliche Bevölkerung. Das bedeutet, sie haben die ersten 52 Tage des Jahres gratis gearbeitet. Und das im Jahr 2021, obwohl seit 1979 der Anspruch auf gleiche Entlohnung im Recht verankert ist, Frauen in der Erwerbstätigkeit aufgeholt haben und bei den Bildungsabschlüssen dominieren.

Was ist was?

Die gleiche Branche, die gleichen Tätigkeiten, unterschiedliche Bezahlung. Grund: weiblich. Der Ausdruck „Gender Pay Gap“ (GPG) beschreibt die unfaire Einkommensschere zwischen Mann und Frau, die denselben Beruf auf der gleichen Karrierestufe ausüben und idente Fähigkeiten vorweisen. Genauer gesagt handelt es sich um den bereinigten Lohnunterschied, der die Differenz der durchschnittlichen Bruttostundenlöhne vergleicht. Der unbereinigte Gender Pay Gap ist der Verdienstunterschied von Mann und Frau in verschiedenen Branchen ohne Berücksichtigung von Bildung oder Beruf, der im Vergleich geringer ausfällt, als der bereinigte. Grundsätzlich verhindert das Gleichbehandlungsgesetz (1979) die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, oder, ob jemand Kinder hat. Sofern eine sachliche Rechtfertigung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin vorliegt, handelt es sich jedoch nicht mehr um Diskriminierung.

(2) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen, die einem Geschlecht angehören, in besonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechtes benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.
- Auszug aus dem Gleichbehandlungsgesetz

Wieso, weshalb, warum?

Der Grund für die Unfairness ist aber nicht, dass Frauen weniger arbeiten. Ganz im Gegenteil: Sie arbeiten durchschnittlich 66 Stunden pro Woche, Männer nur 64. Frauen leisten vermehrt unbezahlte Arbeit, wie Kinderbetreuung, Pflege und Haushalt oder verdienen in manchen Branchen grundlos weniger. Auch werden typische „Frauenarbeiten“ schlechter bewertet und dementsprechend bezahlt. Der ungleichen Entlohnung schreibt man zahlreiche Gründe zu: Frauen wählen häufig Jobs in „schlechter bezahlten“ Berufsfeldern oder wechseln in Teilzeitarbeit nach der Geburt ihrer Kinder, da sie regelrecht gezwungen sind, flexiblere Arbeitsverhältnisse zu wählen. Durchschnittlich verdienen Mütter ca. zehn Jahre nach der Geburt ihrer Kinder etwa die Hälfte von dem, was der Mann verdient. Manchmal ist die Ungleichheit schlichtweg durch fehlende Fairness, Gesetzeslücken und traditionelle Denkweisen begründet, die es Frauen verhindern, auf der Karriereleiter hinaufzuklettern.

Gender Pay Gap im Virusfieber

Reinigungskräfte, KassiererInnen, RegalbetreuerInnen und Pflegekräfte zählen zu denen, die während des Lockdowns die Wirtschaft auf ihren Schultern getragen haben und dies nach wie vor tun. Mehr als zwei Drittel der Angestellten dieses Bereiches kommen mit ihrem Gehalt jedoch nur schwer aus. Auch ÖGB-Frauenvorsitzende Korinna Schumann spricht sich nachdenklich über die, vermehrt weiblich besetzten, unterbezahlten Stellen aus: „Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass die Arbeit dieser Leistungsträgerinnen zu niedrig bewertet ist und es bessere Arbeitsbedingungen braucht.“ Neben dem ohnehin niedrigen Entgelt verloren überdies vermehrt Frauen ihren Job durch die Krise. „Die Frauen, die jetzt arbeitslos geworden sind, hatten im Durchschnitt sowieso schon um 35 Prozent weniger Einkommen als Männer und von diesem niedrigeren Einkommen fällt jetzt nochmal die Hälfte weg!“, äußerte sich AK-Präsidentin Renate Anderl.

Wen stören die 14,3 % Unterschied schon?

Um eine gerechtere Zukunft zu erreichen, spielt gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit eine essenzielle Rolle. Denn dieser „kleine“ Unterschied am Kontostand schlägt sich massiv ab: weniger Arbeitslosengeld, weniger Pension, weniger Vermögen, weniger Chancen, weniger Lebensqualität. Frauen haben während ihrer Berufstätigkeit und später in der Pension eine geringere Menge an Geld zur Verfügung. In Österreich durfte „Sie“ 2020 auf 42 % Pension, im Vergleich zu Männern, verzichten. (Anm.: Der Equal Pension Day fiel 2020 auf den 30. Juli.)

Aufgrund der Altersarmut sollte „frau“ (und auch man) sich unbedingt früh um eine gerechte Entlohnung einsetzen. Die Gleichberechtigung der Geschlechter hat nämlich auch einen grundlegenden Einfluss darauf, ob Volkswirtschaften wachsen. Laut dem „Global Gender Report“ wird es in den nächsten 100 Jahren keine vollständige Gleichberechtigung geben, einzelne Trends zur Besserung zeichnen sich aber schon ab. Westeuropa mache derzeit die größten Fortschritte. Österreich weist in der EU einen der höchsten Einkommensunterschiede auf.

Time4Change

Die Ungleichheit ist ein Produkt jahrtausendlang bestehender Rollenbilder und kann nur mit mehreren Maßnahmen korrigiert werden, die von der Regierung und der Bevölkerung selbst umgesetzt werden müssen. Die Steigerung der Transparenz in puncto Einkommen, etwa durch Verbote für ungleiche Bezahlung, ist ein notwendiger Schritt zur Gleichberechtigung. Die Erhöhung des Mindestlohns für systemerhaltende Jobs ist gerade in der Corona-Pandemie unerlässlich, um die TrägerInnen der Wirtschaft gerecht zu behandeln, auch wenn sie sich vorsätzlich für eine „Frauenarbeit“ entschieden haben. Auch eine Arbeitspolitik, die Familienstrukturen fördert und ein Sozialsystem, das partnerschaftliche Teilung garantiert, werden als Lösung angestrebt. Zuletzt muss in Kinderbetreuungseinrichtungen, in stärkere Väterbeteiligung sowie in neue Denkweisen investiert werden.

Information über die gerechte Entlohnung in der Branche und Argumentation am Arbeitsplatz sind für eine selbst wohl die stärksten Werkzeuge. Zwar zeigen Studien, dass sich Frauen eher zufriedengeben als Männer und das Gehalt/der Lohn stark vom Verhandlungsgeschick abhängt, jedoch ist es die Aufgabe der UnternehmerInnen, dieses fair festzulegen, wie der Oberste Gerichtshof klar entschieden hat. BetriebsrätInnen wie auch Gewerkschaften kämpfen für eine gerechte Entlohnung.

Das Gütesiegel equalitA, initiiert durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, zeichnet Unternehmen, die für Geschlechtergerechtigkeit sorgen, aus. Durch verschiedene Bestrebungen werden Mädchen und Frauen in MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) gefördert, um so eine gerechtere Zukunft zu gestalten. Auch die Arbeiterkammer fordert schon seit Jahren volle Lohntransparenz in den Betrieben wie beispielsweise in der Schweiz, wo detaillierte Gehaltsanalysen gesetzlich vorgeschrieben sind. Wie schön wäre es, wenn der nächste „Gender Pay Gap Day 2021“ gar nicht im Kalender aufscheinen würde? Wahrscheinlich noch etwas unrealistisch, aber der Wille stirbt ja bekanntlich zuletzt!

Quellen & weiterführende Links

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 17.04.2024 bearbeitet.

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