Worum geht es bei der EU-Urheberrechtsreform?

Politik
Sarah Maly / 12.03.2019
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Vor wenigen Monaten drehte sich im Internet alles voll und ganz um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Mittlerweile gibt es mit der EU-Urheberrechtsreform ein neues Thema über das nicht nur diskutiert wird, sondern es wird auch heftig kritisiert und protestiert. Mitte Februar 2019 einigten sich das EU-Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission auf einen finalen Gesetzestext, der auch Upload-Filter und Leistungsschutzrechte beinhaltet. Die Mehrheit der EU-Staaten stimmten der Richtlinie zu, unter anderem auch Österreich und Deutschland, so dass das Gesetz nur noch durch das EU-Parlament abgesegnet werden muss. Dieses stimmt in den kommenden Wochen darüber ab, wobei das EU-Parlament der Reform entweder als Ganzes zustimmen oder diese ablehnen kann. Auf Grund der kontroversen Thematik und auch in Hinblick auf die EU-Wahlen im Mai, könnte die Abstimmung noch scheitern. Stimmt das EU-Parlament zu, haben alle EU-Länder zwei Jahre Zeit die Richtlinie in nationalem Recht zu verankern. Aber worum geht es jetzt bei der EU-Urheberrechtsreform eigentlich genau?

Zweck der EU-Urheberrechtsreform

Grundlegend will die Europäische Union mit dieser Reform das Urheberrecht erneuern und an die Entwicklungen im Internet anpassen. Besonders oft fallen im Zusammenhang mit der EU-Urheberrechtsreform die umstrittenen Artikel 11 und Artikel 13, welche Leistungsschutzrechte beziehungsweise Upload-Filtern behandeln. Nachfolgend wird daher erklärt, worum es in den beiden Artikeln konkret geht, für wen es Vorzüge beziehungsweise Nachteile hat und warum der jeweilige Artikel in der Kritik steht.

Artikel 11 - Leistungsschutzrechte

Die Leistungsschutzrechte, die in Artikel 11 geregelt werden, sehen vor, dass Plattformen Textausschnitte (Snippets) von Pressetexten nur noch durch den Zukauf von Lizenzen zeigen dürfen. Betroffen sind Plattformen, welche zusätzlich zum Link auch Snippets, Schlagzeile und Vorschaubilder zeigen, wie Facebook, Google, Twitter, Pinterest aber auch beispielsweise Mediaagenturen. Generell gilt Artikel 11 nicht nur für Unternehmen, sondern für alle, so auch für Start-Ups, Non-Profits und auch Einzelpersonen. Verlinkungen durch Privatpersonen gelten nicht als Veröffentlichung. Dennoch ist es noch unklar, was es genau für die NutzerInnen bedeuten wird. Von Artikel 11 wollen vor allem Verleger Innen profitieren, die sich Anteile an Werbeeinnahmen sichern wollen, da viele InternetuserInnen durch Snippets nicht mehr auf die Website klicken. KritikerInnen warnen hingegen, vor allem davor, dass bei einer fehlenden Zahlungsbereitschaft Links komplett aus dem Dienst entfernet werden könnten. Weiters könnten fehlende Vorschaubilder und Schlagzeilen Desinteresse auslösen und es wird nur anhand des Links immer schwerer zwischen seriöser Quelle und Fake News zu entscheiden, was gezielt ausgenutzt werden könnte.

Artikel 13 - Uploadfilter

Die Upload-Filter werden in Artikel 13 behandelt. Diese werden zwar nicht namentlich genannt, allerdings entspricht die Definition des Artikels 13 eben jenen. Grundsätzlich sieht dieser Abschnitt der EU-Urheberrechtsreform vor, dass Inhalte vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverletzung geprüft werden müssen und bei Verstoß muss der Upload verhindert werden, da die Plattform sonst dafür haftet. Upload-Filter sind eine Software, welche Bilder, Videos, Texte und Musik beim Hochladen auf Urheberrechtsschutz überprüft. Gültig ist dies für Plattformen mit von NutzerInnen generierten Inhalten. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen, welche jünger als drei Jahre sind, weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz machen und nicht mehr als fünf Millionen monatliche NutzerInnen haben.

Große Plattformen, wie beispielsweise YouTube und Facebook, haben Upload-Filter bereits eingebaut. Jedoch müssen kleinere Unternehmen und Start-Ups, deren Geschäftsmodell sich auf von NutzerInnen erstellten Inhalt stützt und die wachsen möchten, auch unweigerlich auf den Einbau teurer Upload-Filter zurückgreifen. Dadurch wird der Wettbewerb behindert und größere Plattformen mit Filtern werden bestärkt. Außerdem ist noch nicht klar, wie die Technologie implementiert werden soll. Bei Plattformen, welche Upload-Filter bereits nutzen wird deutlich, dass diese nicht immer treffsicher sind. Die Software kann nicht zwischen einer legalen und rechtsverletzenden Nutzung unterscheiden. Konkret heißt es, dass Upload-Filter auch freigegebene Werke, Zitate oder Satireinhalte, wie Memes, rausfiltern könnten. Dadurch würden die Upload-Filter mehr Inhalte als notwendig sperren und damit die Meinungsfreiheit einschränken. Außerdem merken KritikerInnen an, dass große Plattformen, also vor allem Facebook und Google, noch mehr Macht darüber haben, welche Inhalte gefiltert werden und welche durchkommen. Zudem verfehlt die Reform insofern das eigentliche Ziel, als dass UrheberInnen keine zusätzlichen Einnahmen bekommen, jedoch wird zu mindestens versucht vor einer unrechtmäßigen Nutzung zu schützen.

Proteste

Bereits am 2. März 2019 haben rund 3.500 Menschen in Berlin gegen eine mögliche Einführung der EU-Urheberrechtsreform demonstriert. Dabei zogen die DemonstrantInnen vom Axel-Springer-Verlag am Justizministerium vorbei bis zur Vertretung der EU-Kommission am Brandenburger Tor. Den Höhepunkt der Demonstrationen gegen die Artikel 11 und 13 soll es am Samstag den 23. März 2019 geben. An diesem Tag sind europaweite Demonstrationen, die SaveTheInternet-Demos, geplant, unter anderem auch in Wien. Auf Grund der geplanten Demonstrationen fordern nun einige BefürworterInnen eine Vorverlegung der Abstimmung des EU-Parlaments auf kommende Woche. Die Seite saveyourinternet ermöglicht es die Abgeordneten des EU-Parlaments des eignen Landes und eingeteilt nach Befürwortung beziehungsweise Ablehnung gegenüber Artikel 13 mit nur wenigen Klicks auf einmal per E-Mail zu kontaktieren, um so mit der eigenen Meinung schnell an mehrere Politiker herantreten zu können.

Quellen

Futurezone: Was die EU-Urheberrechtsreform bedeutet

Der Standard: EU-Urheberrecht

Futurezone: EU-Staaten segnen Urheberrechtsreform ab

Die Presse: Tausende demonstrieren in Berlin gegen die EU-Urheberrechtsreform

Die Presse: Reform des Urheberrechts: Suchmaschinen müssen nun zahlen

 

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