Junge Leute auf einem Konzert, sie tanzen und die Scheinwerfer strahlen von oben.

Die Jugendschutzbestimmungen regeln auch, wie lange du ohne Begleitperson allein im öffentlichen Raum unterwegs sein darfst. Egal ob du nur im Park abhängst, Basketball im Cage spielst oder eine WG-Party besuchst.

So lange darfst du dich draußen aufhalten

Je nach Alter und Bundesland gibt es unterschiedliche Bestimmungen für Ausgehzeiten von Jugendlichen.

Alter in Österreich bis wann erlaubt Regionale Unterschiede
Bis zum 14. Lebensjahrbis 23 Uhr**in Oberösterreich bis 22 Uhr
*in Salzburg gilt diese Bestimmung für 12- bis 14-Jährige. Kinder unter 12 Jahren dürfen bis 21 Uhr allein unterwegs sein.
Zwischen 14 und 16 Jahrenbis 1 Uhr**in Oberösterreich bis 24 Uhr
Ab dem 16. Lebensjahrkeine Einschränkung

Großes Aber

Deine Erziehungsberechtigten können innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen kürzere Ausgehzeiten für dich festlegen, dürfen dich aber nicht länger alleine draußen lassen, als das Gesetz es erlaubt.

  • Beispiel: Du bist 14, wohnst in Wien und willst auf eine Grillparty auf der Donauinsel. Du weißt, das Gesetz erlaubt dir bis 1 Uhr früh ohne Aufsichtsperson draußen zu sein. Dein Vater besteht aber darauf, dass du um Mitternacht zu Hause bist. Er ist im Recht!
  • Er darf dir aber nicht erlauben, länger als 1 Uhr draußen zu bleiben. Das verbietet das Gesetz.

Ist eine Aufsichtsperson über 18 Jahren dabei und achtet auf die Einhaltung des Jugendschutzes, gelten diese Zeiten nicht. Die Erziehungsberechtigten – z. B. deine Eltern – müssen dieser Person die Aufsichtspflicht für diese Zeit übertragen haben.

Was ist ein amtlicher Lichtbildausweis?

Wir empfehlen dir, immer einen gültigen Ausweis dabei zu haben. Bei einer polizeilichen Kontrolle musst du dein Alter nachweisen können.

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • oder ein nach den Jugendschutzgesetzen anerkannter Ausweis, z. B. die Jugendkarte des jeweiligen Bundeslandes.