Die Jugendschutzbestimmungen regeln auch, wie lange du ohne Begleitperson allein im öffentlichen Raum unterwegs sein darfst. Egal ob du nur im Park abhängst, Basketball im Cage spielst oder eine WG-Party besuchst.
So lange darfst du dich draußen aufhalten
Je nach Alter und Bundesland gibt es unterschiedliche Bestimmungen für Ausgehzeiten von Jugendlichen.
| Alter | in Österreich bis wann erlaubt | Regionale Unterschiede |
|---|---|---|
| Bis zum 14. Lebensjahr | bis 23 Uhr* | *in Oberösterreich bis 22 Uhr *in Salzburg gilt diese Bestimmung für 12- bis 14-Jährige. Kinder unter 12 Jahren dürfen bis 21 Uhr allein unterwegs sein. |
| Zwischen 14 und 16 Jahren | bis 1 Uhr* | *in Oberösterreich bis 24 Uhr |
| Ab dem 16. Lebensjahr | keine Einschränkung |
Großes Aber
Deine Erziehungsberechtigten können innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen kürzere Ausgehzeiten für dich festlegen, dürfen dich aber nicht länger alleine draußen lassen, als das Gesetz es erlaubt.
- Beispiel: Du bist 14, wohnst in Wien und willst auf eine Grillparty auf der Donauinsel. Du weißt, das Gesetz erlaubt dir bis 1 Uhr früh ohne Aufsichtsperson draußen zu sein. Dein Vater besteht aber darauf, dass du um Mitternacht zu Hause bist. Er ist im Recht!
- Er darf dir aber nicht erlauben, länger als 1 Uhr draußen zu bleiben. Das verbietet das Gesetz.
Ist eine Aufsichtsperson über 18 Jahren dabei und achtet auf die Einhaltung des Jugendschutzes, gelten diese Zeiten nicht. Die Erziehungsberechtigten – z. B. deine Eltern – müssen dieser Person die Aufsichtspflicht für diese Zeit übertragen haben.
Was ist ein amtlicher Lichtbildausweis?
Wir empfehlen dir, immer einen gültigen Ausweis dabei zu haben. Bei einer polizeilichen Kontrolle musst du dein Alter nachweisen können.
- Reisepass
- Personalausweis
- Führerschein
- oder ein nach den Jugendschutzgesetzen anerkannter Ausweis, z. B. die Jugendkarte des jeweiligen Bundeslandes.