Nahaufnahme eines Soldaten, man sieht nur den Oberkörper, im Vordergrund seinen Arm mit Österreich-Fahne und Aufnäher "Österreichisches Bundesheer". Rechts den Rücken eines Rot-Kreuz-Mitarbeiters mit Helm.

In Österreich gilt die allgemeine Wehrpflicht für männliche österreichische Staatsbürger ab dem vollendeten 17. Lebensjahr.

Der Wehrdienst kann als militärischer Grundwehrdienst oder als Zivildienst absolviert werden.

Die wichtigsten Infos zu Grundwehrdienst und Zivildienst

Was passiert bei der Stellung?

Der Zweck der Stellung ist es, die geistigen und körperlichen Stärken und Schwächen von Wehrpflichtigen zu erkennen.

Die Stellung dauert zwei Tage lang. Dabei werden wehrpflichtige Jugendliche ärztlich und psychologisch untersucht.

Am Ende der Stellung werden Wehrpflichtige von der Stellungskommission für „tauglich“, „vorübergehend untauglich“ oder „untauglich“ befunden.

Die Stellung muss auch absolviert werden, wenn sich der Wehrdienstpflichtige für den Zivildienst entscheidet.

Grundwehrdienst

Der Grundwehrdienst dauert 6 Monate.

Geldleistungen für Grundwehrdiener

  • Monatsgeld: EUR 288,47 plus monatliche Grundvergütung von EUR 317,11.
  • Ab dem Dienstgrad „Gefreiter“ eine monatliche Dienstgradzulage von EUR 77,74, ab dem Dienstgrad „Korporal“ von EUR 97,18 sowie ab dem Dienstgrad „Zugsführer“ von EUR 116,28.
  • plus je nach Zutreffen von bestimmten Voraussetzungen: Familien-/Partnerunterhalt, Wohnkostenbeihilfe, Freifahrt und Fahrtkostenvergütung.
  • Mehr zu Geldleistungen und Soziales (oesterreich.gv.at)

Zivildienst

Der Zivildienst dauert 9 Monate.

Geldleistungen für Zivildiener

  • Grundvergütung: EUR 605,60 pro Monat.
  • angemessene Verpflegung: Naturalverpflegung oder Verpflegungsgeld, welches bei Bedarf und von Fall zu Fall individuell berechnet wird.
  • nur wenn erforderlich: Dienstkleidung, Unterbringung am Dienstort, Fahrtkostenersatz für dienstliche Fahrten.
  • Mehr zu Geldleistungen und Soziales (Zivildienstserviceagentur)

Anrechnung eines Freiwilligendienstes als Zivildienstersatz

Wer einen der folgenden Dienste leistet oder geleistet hat und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, wird nicht mehr zum Zivildienst herangezogen:

  • Freiwilliges Sozialjahr (mindestens 10 Monate)
  • Freiwilliges Umweltschutzjahr (mindestens 10 Monate)
  • Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland (mindestens 10 Monate)
  • Entwicklungshilfedienst (2 Jahre)

Achtung: Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) wird nicht als Ersatz für den Zivildienst angerechnet.

Mehr zu Freiwilligendienste im In- und Ausland (Zivildienstserviceagentur)

Karriere beim Heer: Ausbildungsdienst

Männliche Staatsbürger, die länger beim Heer dienen möchten, aber auch weibliche Staatsbürgerinnen können freiwillig im Ausbildungsdienst Karriere beim Bundesheer machen.

Linktipps

Wehrpflicht und Zivildienst
(oesterreich.gv.at)

Grundwehrdienst
(Bundesheer)

Zivildienstserviceagentur
(BKA)

Ausbildungsdienst
(Bundesheer)