Die Familienbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, wenn das Kind noch nicht älter als 24 Jahre alt ist, eine Ausbildung macht (inklusive Studium) und mit den Eltern zusammen in einem Haushalt lebt.
Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?
Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben grundsätzlich Eltern,
- mit Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) bis zum 24. Geburtstag,
- mit Lebensmittelpunkt in Österreich (rechtmäßiger Aufenthalt),
- mit Kind im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern oder
- mit Kind, für das Eltern überwiegend Unterhalt leisten, auch wenn es nicht bei den Eltern wohnt.
Während des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes besteht kein Anspruch.
Ab dem Alter von 18 Jahren wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Mehr Infos findest du unter Familienbeihilfe Beantragung (oesterreich.gv.at)
Wie hoch ist die Familienbeihilfe?
Die Familienbeihilfe wird unabhängig von der Beschäftigung oder vom Einkommen gewährt. Die Höhe hängt vom Alter und der Anzahl der Kinder (Geschwisterstaffelung) ab.
Höhe der Beiträge im Jahr 2025
- Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren: EUR 171,80 pro Monat.
- Jugendliche ab 19 Jahren EUR 200,40 pro Monat.
- Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich pro Kind bzw. pro jugendliche Person, wenn es sich um Geschwister handelt.
Mehr Infos findest du unter Höhe der Familienbeihilfe (oesterreich.gv.at).
Auszahlung auf das eigene Konto?
Volljährige (ab dem 18. Geburtstag) können die Direktauszahlung auf ein eigenes Konto beantragen. Dafür muss die Person, die Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte), ihre Zustimmung erteilen.
Linktipps
Familienbeihilfe
(oesterreich.gv.at)