Allgemeines

Das Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.jugendportal.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website hat die automatisierten Barrierefreiheitstests bestanden, die Schlüsselfaktoren wie Farbkontrast, Alternativtext, ARIA-Attribute und andere kritische Barrierefreiheitskomponenten bewerten.

Eine umfassende manuelle Bewertung (einschließlich Screenreader-Kompatibilität, Tastaturnavigation und anderer Tests mit Hilfstechnologien) hat zudem bestätigt, dass die Website gemäß den WCAG-Richtlinien zugänglich ist.

Die Website ist jedoch wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit WCAG 2.2 AA vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Inhalte von Dritten:

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Berichte, die nicht im Einflussbereich des Bundeskanzleramts – Sektion Familie und Jugend liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

b) PDF-Dokumente von Dritten teilweise unvereinbar mit WCAG 2.2:

Die auf dieser Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Die festgestellten Barrieren betreffen insbesondere:

  • Struktur und Lesereihenfolge (z. B. fehlende oder unvollständige Auszeichnung von Überschriften, Listen und Tabellen)
  • Navigation innerhalb des PDFs (z. B. fehlende Lesezeichen oder inkonsistente Überschriftenstruktur)
  • Darstellung einzelner Inhalte (z. B. Kontrast oder Formatierung)
  • Kompatibilität mit assistiven Technologien (Screenreader)
  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.11.2025 erstellt.

Der Erklärung liegt eine Bewertung des automatisierten Online-Prüfwerkzeugs AccessibilityChecker.org zugrunde, kombiniert mit manuellen Überprüfungen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 10.11.2025 überprüft.

Feedback & Kontaktangaben

Feedback, beispielsweise Hinweise zu etwaigen Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, kann telefonisch unter +43/1/934 66 91 oder per E-Mail an info(at)jugendinfo.at an den Medieninhaber und Autor der Website, dem Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos, übermittelt werden. Dieses wird zeitnah bearbeitet und an den Auftraggeber Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend, weitergeleitet.

Selbiges gilt für das Einholen von Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.

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