Alkohol

gläser

Ab 16 Jahren darfst du nicht gebrannten Alkohol trinken – das sind z.B. Bier, Wein und Sekt.

Gebrannten Alkohol wie z.B. Schnaps, Wodka, Whiskey, Rum und Liköre darfst du erst ab 18 Jahren trinken. Dazu gehören Shots, Cocktails, Alkopops und Mixers.

Auch, wenn du schon 18 bist, dann raten wir dir: Konsumiere – auch wenn du schon darfst – bewusst und pass auf dich und deinen Freundeskreis auf.

Don’t drink and drive

Egal ob du mit dem Fahrrad, dem Moped, Motorrad oder mit einem Auto unterwegs bist – die Polizei darf dich als FahrerIn/LenkerIn anhalten und deine Fahrzeugpapiere, Personalien und das Fahrzeug selbst kontrollieren.

Solltest du bemerken, dass dich ein/e PolizistIn aufhalten will, bleib auch stehen. Wenn du’s nicht tust, kann das teuer werden!

Auch einen Alkomat-Test darf die Polizei durchführen. Diesen darfst du nicht verweigern – das gilt nämlich als Schuldeingeständnis. Hast du MitfahrerInnen, darf die Polizei ihre Ausweise kontrollieren.

Es gibt auch Drogenschnelltests. Das Gerät dazu heißt „Speicheltestgerät“. Wenn du diesen verweigerst, wirst du festgenommen und dem Amtsarzt oder der Amtsärztin vorgeführt.

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 17.04.2024 bearbeitet.

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