
Alkohol und das Alter
Generell gilt: Bier, Wein und Sekt (nicht-gebrannter Alkohol) darfst du ab 16 Jahren trinken.
Gebrannten Alkohol wie z.B. Schnaps, Wodka, Whiskey, Rum und Liköre darfst du erst ab 18 Jahren trinken.
Dazu gehören auch Shots, Cocktails, Alkopops und Mixers. Alkopops sind Mischgetränke, die aus Limonade und Spirituosen wie Rum oder Wodka bestehen. Sie sind oft sehr süß und deshalb auch so beliebt.
Auch, wenn du schon 18 bist, dann raten wir dir: Konsumiere – auch wenn du schon darfst – bewusst und pass auf dich und deinen Freundeskreis auf.
Don’t drink and drive!
Egal ob du mit dem Fahrrad, dem E-Scooter, dem Moped, Motorrad oder mit einem Auto unterwegs bist – die Polizei darf dich als FahrerIn/LenkerIn anhalten und deine Fahrzeugpapiere, Personalien und das Fahrzeug selbst auf Verkehrssicherheit kontrollieren.
Solltest du bemerken, dass dich die Polizei aufhalten will, bleib auch stehen. Wenn du’s nicht tust, ist das strafbar und kann teuer werden.
Auch einen Alkomat-Test darf die Polizei durchführen. Diesen darfst du nicht verweigern – das gilt nämlich als Schuldeingeständnis. Wenn sich weitere Personen im Auto befinden, darf die Polizei auch ihre Ausweise kontrollieren.
Es gibt auch Drogenschnelltests. Wenn du diesen verweigerst, kannst du festgenommen und dem Amtsarzt oder der Amtsärztin vorgeführt werden.