Ausgehzeiten: Im Club, beim Konzert oder im Park

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Partypeople, aufgepasst!

Die Jugendschutzbestimmungen regeln auch, wie lange du ohne Begleitperson allein im öffentlichen Raum unterwegs sein darfst. Egal ob du jetzt nur im Park abhängst, Basketball im Cage spielst oder auf einer Party abtanzt.

So lange darfst du dich draußen aufhalten

Alter in Österreich bis wann erlaubt Regionale Unterschiede
Bis zum 14. Lebensjahr bis 23 Uhr*

*in Oberösterreich bis 22 Uhr

*in Salzburg gilt diese Bestimmung für 12- bis 14-Jährige. Kinder unter 12 Jahren dürfen bis 21 Uhr allein unterwegs sein.

Zwischen 14 und 16 Jahren bis 1 Uhr* *in Oberösterreich bis 24 Uhr
Ab dem 16. Lebensjahr keine Einschränkung  

 

Ein großes Aber: Die Erziehungsberechtigten können jedoch strenger als das Gesetz sein, dürfen dich aber nicht länger alleine draußen lassen, als das Gesetz es erlaubt

Beispiel: Du bist 14, wohnst in Wien und willst auf eine Grillparty auf der Donauinsel. Du weißt, das Gesetz erlaubt dir bis 1 Uhr früh ohne Aufsichtsperson draußen zu sein. Dein Vater besteht aber darauf, dass du um Mitternacht zu Hause bist. Er ist im Recht. Er darf dir aber nicht erlauben, länger als 1 Uhr draußen zu bleiben. Das verbietet das Gesetz.

Ist eine Aufsichtsperson über 18 Jahren dabei und achtet auf die Einhaltung des Jugendschutzes, gelten diese Zeiten nicht. Die Erziehungsberechtigten – z.B. deine Eltern - müssen dieser Person die Aufsichtspflicht für diese Zeit übertragen haben.

Vergiss deinen Ausweis nicht, sonst…

Wir empfehlen dir einen gültigen Ausweis dabei zu haben. Warum? Ganz einfach! Bei einer polizeilichen Kontrolle musst du dein Alter nachweisen können. „Ich schau nur jünger aus – bin eh schon 18“ überzeugt keine/n PolizistIn. 

Was ist ein amtlicher Lichtbildausweis?

Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder ein nach den Jugendschutzgesetzen anerkannter Ausweis, z.B. die Jugendkarte des jeweiligen Bundeslandes.

 

 

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 23.04.2024 bearbeitet.

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