Jugendschutz: Rauchen und Nikotin

Zigarettenstummel, Foto: Daniel Eberharter

Nikotin gibt es in vielen gesundheitsschädlichen Formen

Nikotin gibt es längst nicht mehr nur in Zigaretten: Es findet sich in Produkten wie Vapes, Drehtabak, E-Zigaretten, Tabakerhitzern, Tabakpfeifen, Shishas und Wasserpfeifen, Zigarren und Zigarillos. Dazu kommen Nikotinbeutel (auch Nicotine Pouches genannt) und Snus. Snus ist eigentlich ein Tabakprodukt, welches in Österreich generell verboten ist, der Name Snus wird aber oft synonym mit tabakfreien Nikotinbeuteln genannt.

Nikotinbeutel und Wegwerfzigaretten sind besonders gefährlich, weil sie oft viel mehr Nikotin als reguläre Zigaretten beinhalten. Die Suchtgefährdung ist besonders hoch.

Fact-Box

Was ist eigentlich Nikotin?

Nikotin ist ein Nervengift, mit dem sich die Tabakpflanze vor Schädlingen und Insekten schützt. Der süchtig machende Giftstoff kann vom Menschen durch das Rauchen oder über die Schleimhaut aufgenommen werden und verursacht je nach Dosierung eine aufputschende oder lähmende Wirkung. 

Was ist ein Tabakerzeugnis?

Unter „Tabakerzeugnis“ versteht man jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak besteht. Unter „verwandtes Erzeugnis“ wird jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids verstanden. So steht es auch im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz.

Jugendschutz in Österreich

In Österreich sind Nikotin- und Tabakprodukte sowie verwandte Erzeugnisse erst ab 18 Jahren erlaubt.

  • Das heißt, du darfst keine Zigaretten, Nikotinbeutel, Tabak, Shishas oder Ähnliches kaufen und konsumieren, wenn du unter 18 Jahre alt bist.
  • Auch elektronische Produkte wie E-Zigaretten sind erst ab 18 erlaubt.
  • Auch der Verkauf an unter 18-Jährige ist verboten. 
  • Tabakbeutel (Snus) sind in Österreich allgemein verboten.

Rauchverbote

Ein generelles Rauchverbot gilt in den folgenden Bereichen:

  • In Schulen und Betreuungseinrichtungen:
    In und vor Schulen, bei Schulveranstaltungen, in Räumen für schulsportliche Betätigung und in Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden (inklusive Freiflächen), gilt ein generelles Rauchverbot. Das schließt auch Vereine und Mehrzweckräume ein.
     
  • In Lokalen:
    In allen Bereichen von Gastronomiebetrieben, die für Gäste zugänglich sind, ist das Rauchen verboten (außer auf Freiflächen, das sind zum Beispiel Gastgärten).
     
  • In Verkehrsmitteln:
    Das Rauchverbot gilt in allen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, wie zum Beispiel Taxis, Uber und Öffentlichen Verkehrsmitteln.
     
  • Im Auto:
    Im Auto darf nicht geraucht werden, wenn sich eine Person unter 18 Jahren im Wagen befindet

Wer gegen die Jugendschutzbestimmungen verstößt, muss mit einer Strafe rechnen. Unternehmen und Betriebe, die verbotene Produkte an Jugendliche unter 18 Jahren verkaufen oder sich nicht an den Nichtraucherschutz halten, werden streng bestraft!

Nikotinbeutel

Nikotinbeutel sind in ganz Österreich erst ab 18 Jahren erlaubt.

StingFree/Pixabay

In Tirol, Salzburg Oberösterreich und der Steiermark, werden Nikotinbeutel sogar direkt im jeweiligen Jugendschutzgesetz namentlich genannt.

In allen anderen Bundesländern fallen Nikotinbeutel unter Begriffe wie „verwandte Erzeugnisse“, „Nachahmerprodukte“ oder „Drogen und Stoffe, die rauschähnliche Zustände hervorrufen“. Deshalb sind sie auch für Personen unter 18 Jahren ebenfalls verboten.

Smoking Kills! Fang gar nicht erst damit an...

Es gibt viele hilfreiche Seiten mit Infos zum Thema Nikotinsucht und wie du damit aufhören kannst:

Gesetze und weiterführende Informationen

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 13.02.2025 bearbeitet.

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