Illustration einer Hand, die ein Kuvert in eine Box einwirft.

Das Wahlalter wurde in Österreich im Jahr 2007 auf 16 Jahre gesenkt.

Wer ist in Österreich stimmberechtigt?

In Österreich sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wahlberechtigt, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen mit 16 gilt für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei folgenden Wahlen:

  • Bezirks- und Gemeinderatswahl
  • Landtagswahl
  • Nationalratswahl
  • Wahl der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten
  • Wahlen zum Europäischen Parlament

Wählen mit 16 gilt auch bei Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen.

Passives Wahlrecht

2007 wurde das passive Wahlrecht von 19 auf 18 Jahre gesenkt. Passive bedeutet, dass du für ein Amt kandidieren darfst.

Es gibt nur eine Ausnahme: Bei Bundespräsidentschaftswahlen dürfen Österreicherinnen und Österreicher erst ab dem Alter von 35 Jahren kandidieren.

Wer ist in Österreich stimmberechtigt?

In Österreich sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wahlberechtigt, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Hast du gewusst, dass Österreich das erste Land in Europa ist, in dem Jugendliche ab 16 Jahren bei allen Wahlen mitbestimmen dürfen?