Junger Mann sitzt mit seinem Laptop auf einem Fauteuil in seiner Wohnung.

Die erste eigene Wohnung, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder einem Wohnheim: Egal was du möchtest – die Suche nach einem neuen Dach über dem Kopf wirft viele Fragen auf. Wir haben einige Tipps rund um die Wohnungssuche, rechtliche Infos und Links zu WGs und Heimen für Schülerinnen und Schüler, Lehrlinge und Studierende gesammelt.

Mit wie viel Jahren darf man von zu Hause ausziehen?

Sobald du 18 Jahre alt und volljährig bist, darfst du selbst entscheiden, ob du von zu Hause ausziehen möchtest.

Wenn du schon vor deinem 18. Geburtstag von zu Hause ausziehen willst, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten, da diese deinen Mietvertrag und den Meldezettel unterschreiben müssen.

Du musst allerdings so viel Geld verdienen, dass die Miete nicht dein gesamtes Einkommen frisst und du noch Geld zum alltäglichen Leben hast. Das nennt man „Selbsterhaltungsfähigkeit“ und bedeutet, dass dein Einkommen über EUR 1.273,99 (Stand 2025) liegen muss.

Umgekehrt gilt aber auch, dass dich deine Erziehungsberechtigten bis zu deinem 18. Geburtstag nicht vor die Tür setzen dürfen.

Fragen vor der Wohnungssuche

  • Welche Wohnform passt am besten zu mir?
    • Eine Wohngemeinschaft (WG), ein Jugendwohnheim oder doch alleine wohnen?
  • Was kann ich mir leisten?
    • Setze dir ein realistisches Limit, wie viel die Wohnung kosten darf.
  • Welche Möbel kann ich selbst mitbringen?
  • Wie ist die Wohnung ausgerichtet?
    • Gibt es viel Straßenlärm? Wie ist die Sonneneinstrahlung?
  • Wie weit kann die Wohnung vom Ausbildungs-/Arbeitsort entfernt sein?
  • Welche öffentlichen Verkehrsmittel müssen in der näheren Umgebung sein?
  • Benötige ich einen Parkplatz oder einen Keller?
  • Sind Haustiere erlaubt?
  • Gibt es Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe?
  • Wie ist die Nachbarschaft (z. B. kinderfreundlich, Nachtleben, Aktivitäten unter den Nachbarinnen und Nachbarn,…)?

Mietvertrag

Ein Mietvertrag wird zwischen Vermieterin bzw. Vermieter und Mietperson abgeschlossen und regelt die Rechte und Pflichten der Parteien. Grundsätzlich kann dieser mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert ist.

Im Mietvertrag wird festgehalten:

  • die Höhe der Miete
  • die Dauer des Mietverhältnisses sowie
  • Zusatzvereinbarungen (Haustiere etc.)

Wenn du den Vertrag direkt mit der Besitzerin bzw. dem Besitzer abschließt, hast du einen Hauptmietvertrag.

Wenn du den Vertrag mit jemandem abgeschlossen hast, der selbst nur einen Mietvertrag mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer hat, handelt es sich um eine Untermiete. Das ist meistens bei Wohngemeinschaften (WGs) der Fall.

Ein Vertrag ist rechtlich bindend und ein Rücktritt nur schwer (wenn überhaupt) möglich bzw. ist eine Kündigung aufgrund von Kündigungsfristen eine länger dauernde Angelegenheit.

Lies dir also den Vertrag gewissenhaft durch, bevor du ihn unterschreibst. Wenn etwas unverständlich ist, dann frag einfach nach und lasse dir mündliche Zusagen schriftlich bestätigen.  Damit du in keine Vertragsfalle tappst, kannst du dir bei Beratungsstellen rechtliche Unterstützung holen.

Information und Beratung

Ich wohne bald in einem neuen Zuhause
(oesterreich.gv.at)

Konsumentenfragen: Miete
(BMASGPK)

Arbeiterkammer: Miete
(AK)

Wohnen: Behörden und Beratungsstellen in allen Bundesländern
(oesterreich.gv.at)

Notschlafunterkünfte

Notschlafstellen sind Zufluchtsorte für Jugendliche in akuten Krisen

Notnummern und Notschlafstellen in allen Bundesländern
(Rat auf Draht)

Wohnschirm: Der Wohnschirm hilft bei finanziellen Engpässen und Schulden bei der Miete oder den Energiekosten.
(BMASGPK)