Ich möchte ausziehen und selbst eine Wohnungsgemeinschaft gründen – ab wann darf ich das überhaupt? Auf was muss ich bei einem Mietvertrag achten? Müssen Vermieterinnen bzw. Vermieter wirklich Bescheid wissen, wie viel ich verdiene?
Alleine wohnen
Sobald du 18 Jahre alt und volljährig bist, darfst du selbst entscheiden, ob du von zu Hause ausziehen möchtest.
Wenn du schon vor deinem 18. Geburtstag von zu Hause ausziehen willst, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten, da diese deinen Mietvertrag und den Meldezettel unterschreiben müssen.
Du musst allerdings so viel Geld verdienen, dass die Miete nicht dein gesamtes Einkommen frisst und du noch Geld zum alltäglichen Leben hast. Das nennt man „Selbsterhaltungsfähigkeit“ und bedeutet, dass dein Einkommen über EUR 1.273,99 (Stand 2025) liegen muss.
Umgekehrt gilt aber auch, dass dich deine Erziehungsberechtigten bis zu deinem 18. Geburtstag nicht vor die Tür setzen dürfen.
Weiterführende Links
- Ausziehen von Daheim (Rat auf Draht)
- Zuhause ausziehen: Vorteile und Nachteile (studieren.at)
Bis zu deinem 18. Geburtstag dürfen deine Eltern (oder Erziehungsberechtigten) deinen Wohnort bestimmen und können auch entscheiden, ob du schon in einer eigenen Wohnung leben darfst.
Um vor deinem 18. Geburtstag und gegen den Willen deiner Eltern von zu Hause ausziehen zu dürfen, brauchst du einen gewichtigen Grund, z. B. eine unerträgliche Wohnsituation, Gewalt, Vernachlässigung o. ä.
Mehr Hilfe und Infos
Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, wende dich bitte an eine Jugendinfo in deinem Bundesland.
Grundsätzlich gilt: Immer, wenn eine Person unter 18 Jahren von zuhause ausziehen will, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten damit einverstanden sein. Wenn sie damit nicht einverstanden sind, muss es gute Gründe (zum Beispiel, wenn ihr daheim Gewalt erfahren habt) geben, damit ihr auch ohne das Einverständnis ausziehen dürft.
Mehr Hilfe und Infos
Wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, wende dich bitte an eine Jugendinfo in deinem Bundesland.
Deine Eltern können dich, wenn nötig mit Hilfe der Polizei, suchen und wieder nach Hause zurückholen. Wenn es aber einen guten Grund gibt, warum du von zuhause weggelaufen bist, kann ein Gericht darüber entscheiden, ob du wirklich wieder zurück musst.
Wichtig: Wenn du noch unter 16 Jahre alt bist und dich jemand gegen den Willen deiner Eltern bei sich aufnimmt oder deine Eltern, die Polizei oder die Kinder- und Jugendhilfe nicht verständigt, kann sich diese Person strafbar machen!
Wenn du dringend einen Schlafplatz brauchst, findest du hier unter „Notschlafunterkünfte“ Hilfe.
Die Abkürzung WG steht für Wohngemeinschaft. Das ist eine Wohnung, in der mehrere Menschen wohnen, die meistens nicht verwandt sind und auch nicht in einer Partnerschaft leben. Sie leben zusammen und teilen sich die Mietkosten und alles andere, was zum Wohnen so dazu gehört (Strom, Heizung, Internet usw.). Meistens hat dabei jede Person ein eigenes Zimmer und teilt sich Gemeinschaftsräume, Bad und Küche mit den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern. Oft ziehen Menschen in Wohngemeinschaften, weil sie gerne gemeinsam mit anderen leben wollen, oft aber auch nur, weil es billiger ist als allein in einer Wohnung zu leben – oft sind es auch beide Gründe.
Weitere Infos zum Thema „Wohnen“ findest du unter erste Wohnung.
Ein eigener Anspruch des Kindes auf Familienbeihilfe für sich selbst ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich dann, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Weiterführende Links
Mietvertrag
Unsere Top 3 Tipps für Mietverträge:
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Bevor du einen Mietvertrag unterzeichnest, lies ihn sorgfältig durch. Frage nach, wenn du etwas nicht verstehst. Es muss alles, was du mit dem Vermieterin oder Vermieter bzw. dem Maklerin oder der Makler vereinbarst, auch im Mietvertrag stehen.
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Dokumentiere genau, was sich bereits in der Wohnung befindet und wie der Zustand der Wohnung ist. Falls etwas schon kaputt sein sollte (Kratzer im Boden etc.), fotografiere es und lege es dem Mietvertrag bei.
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Lege klar fest, ab wann und wie lange du die Wohnung mietest und wie viel Miete du bezahlst.
Der Vermieterin bzw. die Vermieter darf dich fragen, wie viel Gehalt du verdienst und wie viele Personen mit dir in die Wohnung einziehen. Dabei will er oder sie abschätzen, ob du die Miete auch bezahlen kannst.
Alle weiteren persönlichen Fragen darf der Vermieter bzw. die Vermieterin dir zwar stellen, aber du musst sie nicht beantworten, wenn es für das Mieten der Wohnung von keiner Relevanz ist. Private Fragen wären zum Beispiel, ob die zweite Person, die mit dir einzieht, mit dir verwandt ist oder ob ihr in einer Partnerschaft lebt oder welchen Musikgeschmack du hast. Solche Fragen musst du nicht beantworten.
Nein, du musst die Wohnung nicht neu ausmalen, wenn du ausziehst.
Es gibt Ausnahmen, diese müssen aber ausdrücklich festgelegt sein:
- Wenn du mit dem Vermieterin bzw. der Vermieter vereinbart hast, die Wohnung beim Auszug auszumalen und dafür weniger Miete zahlen musstest.
- Wenn du und der Vermieterin bzw. die Vermieter gemeinsam den Mietvertrag formuliert haben (was sehr selten ist) und ihr darin vereinbart habt, dass du beim Auszug die Wohnung ausmalst.
- Wenn du selbst während deines Mietverhältnisses die Wände z. B. schwarz bemalt hast.
Einmal pro Jahr bzw. bei manchen Anbietern auch jedes zweite Jahr muss ein Thermenservice gemacht werden. Bei älteren Geräten kann eine häufigere Wartung notwendig sein. Zur Sicherheit kannst du in der Bedienungsanleitung der Gastherme nachschauen, was dort empfohlen wird.
Tipp!
Behalte jeden Wartungsbeleg, den du in Auftrag gegeben hast, auf. Wenn du ausziehst, übergib dem Vermieterin bzw. der Vermieter eine Kopie der Wartungsprotokolle, so kannst du beweisen, dass du deine Pflicht erfüllt hast und dir mögliche Streitereien ersparen.
Link:
- Alles über die Thermenwartung (Mietervereinigung)