Geld ist nicht das Allerwichtigste auf dieser Welt, das ist klar. Aber wer darf entscheiden, was du mit deinem ersten Taschengeld kaufen kannst? Ab wann darf man eine Kreditkarte haben und was kann ich machen, wenn ich oder jemand aus meinem Freundeskreis Schulden hat?
Selbst entscheiden
Ja, du darfst mit deinem Taschengeld kaufen, was du möchtest. Allerdings bist du unter 18 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig und darfst daher du nur Dinge kaufen, die für dein Alter üblich sind.
Wenn du etwas Teureres, wie z. B. eine Spielkonsole um EUR 300,- kaufen möchtest, brauchst du dafür die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.
Geschäftsfähigkeit: Was kann ich in meiner Altersgruppe kaufen?
Kinder zwischen 7 und 14 Jahren:
- beschränkt geschäftsfähig
- erlaubt sind „Taschengeldgeschäfte“: z. B. Wurstsemmel, Süßigkeiten, Kinokarten
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren:
- beschränkt geschäftsfähig
- erlaubt:
- „Taschengeldgeschäfte“
- kleinere Arbeiten (z. B. Babysitten)
- über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z. B. Lehrlingsentschädigung)
- unter besonderen Umständen einen Mietvertrag abschließen
Jugendliche ab 18 Jahren:
- voll geschäftsfähig
- erlaubt sind sämtliche Vertragsabschlüsse
Weiterführende Links
- Übersicht Geschäftsfähigkeit (oesterreich.gv.at)
Nein, es gibt kein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Taschengeld. Deine Eltern oder Erziehungsberichtigten sind nicht verpflichtet, dir Taschengeld zu geben. Deine Eltern oder Erziehungsberichtigten sind allerdings dazu verpflichtet, für deinen Unterhalt (Essen, Kleidung, Wohnung...) zu sorgen.
Es besteht kein Zweifel, dass ein regelmäßiges Taschengeld üblich ist und ein sehr wichtiger Teil in der Erziehung ist. Mit eigenem und frei zur Verfügung stehendem Taschengeld lernen Kinder und Jugendliche den Umgang mit Geld. Du übernimmst Verantwortung und kannst selbst Geschenke und kleine Aufmerksamkeiten für andere Menschen besorgen. Es gibt viele gute Argumente für dein Taschengeld.
Links und Tipps
- Willst du wissen, wie hoch dein Taschengeld sein sollte? Das Jugendservice OÖ hat eine praktische Tabelle und viele weitere praktische Tipps für dich zusammengestellt.
- Taschengeld (oesterreich.gv.at)
Ja, wenn du noch nicht volljährig, also 18 Jahre alt bist, dürfen deine Eltern oder Erziehungsberichtigten auch bestimmte Käufe verbieten. Für größere Anschaffungen, wie z. B. ein teures Smartphone, brauchst du vor dem 18. Geburtstag die Zustimmung deiner Eltern. Das gilt auch, wenn du das Geld dafür selbst zusammengespart hast.
Solange dir genügend Geld fürs tägliche Leben bleibt, darfst du mit deinem Lohn machen, was du möchtest. Allerdings müssen die Anschaffungen deinem Alter entsprechen. Wenn du dir z. B. ein Moped kaufen möchtest, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.
Du darfst dir größere Anschaffung, wie z.B. ein Auto ab 18 Jahren kaufen, also erst wenn du geschäftsfähig bist. Angenommen, du möchtest dir schon davor ein Fahrzeug kaufen, dann müssten deine Erziehungsberechtigten zustimmen.
Das kommt auf dein Alter und auf den Preis des Handys (Smartphone, Tablet, Mobiltelefon) an. Du darfst prinzipiell ab 14 Jahren selbst über dein Geld entscheiden, sofern dir genügend Geld zum normalen Leben (Unterhalt) bleibt. Hier findest du einige Beispiele:
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Wenn du Lehrling bist und regelmäßig dein Gehalt bekommst, darfst du dir ohne Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten ein Handy kaufen – wenn es nicht übermäßig teuer ist und damit in ausgewogenem Verhältnis zu deinem Einkommen steht.
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Wenn du noch zur Schule gehst und keine regelmäßigen Einkünfte hast, aber dein Geburtstagsgeld zusammengespart hast, darfst du dir ohne Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten kein Handy kaufen.
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Wenn deine Erziehungsberechtigten zustimmen oder du bereits 18 Jahre alt und damit voll geschäftsfähig bist, darfst du dir jederzeit ein eigenes Handy kaufen.
Ja, prinzipiell hast du immer 14 Tage Zeit, deinen Online- oder Teleshopping-Einkauf zurückzugeben (Rücktrittsrecht). Dafür brauchst du auch keinen Grund anzugeben. Wichtig ist, dass du eine Rücktrittserklärung schreibst. Oft ist ein solches Schreiben schon bei deiner Bestellung dabei. Ansonsten gilt schon ein „Ich trete vom Kauf zurück!“ und deine Unterschrift mit Datum. Schicke den Brief per Einschreiben ab und hebe den Postbeleg auf, dann gehst du auf Nummer sicher.
Ausnahmen gibt es aber auch hier: Nicht zurückgeben kannst du zum Beispiel Konzertkarten oder Hygieneartikel, die du bereits geöffnet hast.
Achtung: Im Geschäft gilt das gesetzlich verankerte Rücktrittsrecht übrigens nicht. Oft kannst du Waren zwar mit Vorlage einer Rechnung zurückgeben, das Geschäft ist jedoch nicht verpflichtet, dir das Geld zurückzugeben!
Video "Online-Kauf: Was darf ich zurückschicken?" (AK)
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Sobald du 18 Jahre alt bist, darfst du selbst entscheiden, ob du von zu Hause ausziehen möchtest. Für eine Wohnungsmiete musst du ausreichend Geld verdienen oder über ein Vermögen verfügen, damit du nach dem Bezahlen der Miete noch genügend Geld zum alltäglichen Leben (Essen, Kleidung, Anschaffungen) hast.
Willst du schon vor deinem 18. Geburtstag von zu Hause ausziehen, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten, da diese deinen Mietvertrag und den Meldezettel unterschreiben müssen. Umgekehrt gilt aber auch, dass dich deine Erziehungsberechtigten bis zu deinem 18. Geburtstag nicht vor die Tür setzen dürfen.
Mehr Infos findest du auch unter Kenn' dein Recht: Wohnen!
Familienbeihilfe
Wenn du noch zu Hause wohnst, erhalten deine Eltern Familienbeihilfe. Mit ihrer Zustimmung kann die Familienbeihilfe aber auch direkt auf dein Konto überwiesen werden.
Weiterführende Links
- Familienbeihilfe (BKA)
Du hast bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe. Darüber hinaus bekommst du Familienbeihilfe in folgenden Fällen:
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wenn du noch in Ausbildung bist
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zwischen Matura und Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst
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zwischen Ende des Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienstes und Beginn einer Ausbildung
In diesen Fällen bekommst du Familienbeihilfe bis zu deinem 24. Geburtstag (in speziellen Fällen bis zum 25. Geburtstag), sofern du die Voraussetzungen (z. B. Studienerfolgsnachweis) erfüllst.
Du darfst pro Kalenderjahr EUR 17.212,- (Betrag gültig 2025) aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit dazuverdienen, ohne die Familienbeihilfe zurückzahlen zu müssen.
Bitte beachte: Lehrlingseinkommen, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse zählen nicht zum eigenen Zuverdienst. Das bedeutet, du darfst auch zusätzlich zu diesen Einkünften EUR 17.212,- dazuverdienen.
Weiterführende Links
- Nebenverdienstgrenzen (WKO)
- Familienbeihilfe (BKA)
Grundsätzlich müssen deine Erziehungsberechtigten dafür sorgen, dass du gut versorgt bist, bis du selbst für deinen Unterhalt aufkommen kannst. Sobald du ein eigenes Einkommen (z. B. Lehrlingseinkommen oder Gehalt aus einem regelmäßigen Job) hast, dürfen sie von dir verlangen, dass du gewisse Dinge selbst bezahlst oder z. B. zu Hause Miete bezahlst oder dich an den regelmäßigen Kosten beteiligst, weil sich ihre Unterhaltspflicht je nach Höhe deines Einkommens verringert.
Ein eigener Anspruch des Kindes auf Familienbeihilfe für sich selbst ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich dann, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Weiterführende Links
Bankkonto, Kredit & Leasing
Mit Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten kannst du schon als Kind ein Konto eröffnen. Sobald du ein eigenes Einkommen (z. B. Lehrlingseinkommen) hast, kannst du das auch ohne Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten tun.
Ein Jugendkonto ist für Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren in der Regel kostenlos. Die Altersgrenzen variieren von Bank zu Bank. Mit Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten kannst du außerdem oft schon früher ein Konto eröffnen.
Kläre die Details bitte in der Bank deiner Wahl ab.
Beachte auch, dass es sein kann, dass du für manche Dienste extra bezahlen musst (z. B. wenn du am Schalter Geld abheben willst).
Tipp!
Bei der Arbeiterkammer kannst du verschiedene Angebote kostenlos vergleichen.
Diese begünstigten Konditionen gelten für Jugendkonten im Normalfall:
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Du bezahlst keine Kontoführungsgebühr.
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Du kannst das Konto nicht überziehen. Frag unbedingt vorher bei deiner Bank, um zusätzliche Kosten zu vermeiden!
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Du kannst nur maximal EUR 400,- pro Woche abheben oder ausgeben.
Tipp:
Erkundige dich unbedingt vor Abschluss eines Jugendkontos, welche Konditionen gelten.
Wenn deine Erziehungsberechtigten zustimmen, kannst du schon ab 14 Jahren eine Bankomatkarte zu deinem Jugendkonto bekommen. Wenn du ein regelmäßiges Einkommen hast, kannst du ab 17 Jahren auch ohne Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten eine Bankomatkarte nutzen.
Wenn du dein Konto überziehst, borgst du dir Geld von deiner Bank aus. Du hast somit Schulden bei der Bank und musst die Schulden zusätzlich mit hohen Gebühren (= Überziehungszinsen) zurückzahlen.
Tipp:
Versuche, dein Konto, wenn überhaupt, nur möglichst kurz zu überziehen (= ins Minus zu gehen), da diese Zinsen meist sehr teuer sind.
Mit einem Kredit borgst du dir Geld von der Bank oder einem Kreditinstitut aus. Dieses bezahlst du mit zusätzlichen Zinsen (= Gebühren) in einer vorher definierten Zeit stückchenweise (also in Raten) zurück.
Damit die Bank auch sicher sein kann, dass du deine Kreditraten zurückzahlen kannst, nutzt sie eine oder mehrere Möglichkeiten:
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Lohnpfändung (d. h. ein Teil deines Einkommens geht direkt an die Bank.)
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Eigentumsvorbehalt (d. h. die Dinge, die du mit dem geliehenen Geld bzw. Kredit gekauft hast, gehören dann der Bank.)
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Bürgschaft (d. h. eine bestimmte andere Person bezahlt für dich, falls du die Raten nicht zurückzahlen kannst – Diese Person muss natürlich damit einverstanden sein und den Kreditvertrag ebenfalls unterschreiben.)
Tipp:
Vergleiche die Angebote verschiedener Banken, da Kredite nicht überall gleich viel kosten!
Eine Kreditkarte kannst du ab 18 Jahren beantragen. Vergleiche die Angebote verschiedener Banken, da die Gebühren und Leistungen teils variieren.
Eine Prepaid-Karte ist eine Kreditkarte, auf die im Voraus Geld eingezahlt wird, und die auch nicht überzogen werden kann. Sie kann wie eine reguläre Kreditkarte verwendet werden.
Mit Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten darfst du ab 14 Jahren eine Prepaid-Kreditkarte nutzen. Ab 18 Jahren brauchst du die Zustimmung nicht mehr.
Leasing („to lease“) ist ein englisches Wort und bedeutet mieten oder pachten. Diese Methode zur Finanzierung von Sachgegenständen ist vor allem bei Autos sehr beliebt. Es können aber auch andere Dinge wie Einrichtungen oder Elektrogeräte geleast werden. Ein Leasinggeschäft ist ähnlich wie ein Mietvertrag mit monatlichen Raten. Das Leasingobjekt verbleibt üblicherweise im Eigentum des Leasinggebers oder der Leasinggeberin.
Bei einem Kredit bist du BesitzerIn des gekauften Objektes, beim Leasing bist du MieterIn des Objektes. Wenn du zum Beispiel ein Auto least, bedeutet das, dass du das Auto mietest. Bei Autos lässt man oft einen Restwert offen, den du nur bezahlen musst, wenn du am Ende des Vertrages das Auto kaufen möchtest. Erst dann gehört dir das Auto auch.
Wenn du genügend eigenes Einkommen hast, um den Kredit zurückzuzahlen (und es auch nachweisen kannst), darfst du schon ab 14 Jahren einen Kredit aufnehmen.
Konsumentenschutz
Dieses Webportal ist ein Serviceangebot des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK). Hier findest du viele gute Tipps, Links, Materialien oder einen Wissens-Check zum Durchblick bei Verbraucherfragen. Eine empfehlenswerte Orientierungshilfe für alle Jugendlichen, die sich als Konsumentinnen und Konsumenten behaupten wollen.
Link: Konsumentenfragen
Das Webportal der österreichischen Arbeiterkammern (AK) hat viele zweckdienliche Hinweise für kluge Konsumentinnen und Konsumenten. Von A wie „Achtung Falle!“ bis V wie „Vorsicht, sauteuer!“
Link: Konsumentenschutz
„Konsument“ ist das Magazin des Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Organisation bietet Beratung und informiert über die neuesten Entwicklungen im Konsumentenrecht in Österreich und in der EU. Im Webportal des VKI findest du viele wertvolle Tipps für den Verbraucheralltag.
Link: Konsument
Wetten und Schulden
Behalte deine Einnahmen und Ausgaben unter Kontrolle. Mache dir einen Haushaltsplan, wo du alles, was du verdienst und wofür du es ausgibst, aufschreibst. Einen Vorschlag dazu findest du hier: Haushaltsplan (aha Jugendinfo Vorarlberg)
Weitere Tipps:
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Teile dein Geld in vier Teilbeträge (Wochen) ein. So kommst du leichter durch den Monat und behältst deine Finanzen gut im Blick. Zahle wichtige Ausgaben zuerst. Gib nicht mehr Geld aus, als du hast.
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Bezahle bar. Wer mit der Karte zahlt, gibt meist mehr Geld aus.
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Erfülle dir Wünsche erst, wenn du das Geld dafür hast.
Achtung: Ratenkäufe sind oft der Einstieg ins Schuldenkarussell. -
Die Kontoüberziehung ist die teuerste Kreditform. Schütze dich davor, zum Beispiel mit einem Überziehungsrahmen.
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Wenn du Hilfe brauchst, wende dich an eine staatliche Schuldnerberatung. Dort bekommst du Tipps, wie du mit Geld richtig umgehst. Die Beratung ist kostenlos. Erkundige dich in deiner Jugendinfo, die helfen dir gerne weiter!
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Anstatt eines Haushaltsplan kannst du dein Geld auch mit Haushaltsplan-Apps managen:
Video: „Was ist Überschuldung?“ (Schulservice Jugend und Finanzen)
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Du darfst erst mit 18 Jahren ein Casino betreten. Glücksspiel ist bis zum 18. Geburtstag verboten.
Private Glücksspiele (Gambling) sind für Jugendliche nicht ausdrücklich verboten. Wenn es bloß um Zeitvertreib geht und um geringe Beträge gespielt wird (gesetzlich definiert: maximaler Einsatz beim Pokern darf nur EUR 10,- betragen), ist das Spielen um Geld mit Freundinnen und Freunden also auch unter 18 Jahren erlaubt.
Du darfst ab 18 Jahren online wetten. Glücksspiel (Lotto, Toto, Wetten, Rubbellose) ist bis zum 18. Geburtstag verboten.
