Ab 1. Mai 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen für E-Scooter und E-Bikes in Österreich. Hier bekommst du den genauen Überblick über alle Regeln und was sie für dich und deinen Roller bedeuten. Für E-Mopeds gelten ab 1. Oktober 2026 ebenfalls neue Bestimmungen.
Die neuen E-Scooter und E-Bike Regeln auf einen Blick
In den letzten Jahren ist die Nutzung von E-Scootern, E-Bikes und E-Mopeds stark gestiegen, gleichzeitig nehmen Unfälle und Konflikte im Straßenverkehr zu. Ab Mai 2026 und Oktober 2026 kommen deshalb neue Regelungen für die verschiedenen E-Fahrzeuge. Sie sollen dazu beitragen, Unfälle zu reduzieren und das Miteinander im Straßenverkehr zu verbessern.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
- Für E-Scooter und E-Bikes gelten die neuen Bestimmungen ab 1. Mai 2026.
- Sie gelten in ganz Österreich für alle E-Scooter und E-Bikes, egal wann sie gekauft wurden.
- Das heißt auch: Du musst deinen E-Scooter bis spätestens 1. Mai zum Beispiel mit Blinkern und einer Lichtanlage nachrüsten.
- Es gibt keine Übergangsfrist und es drohen sogar Strafen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.
- Für E-Mopeds gelten weitere neue Regelungen ab 1. Oktober 2026.
- E-Mopeds gelten dann nicht mehr als Fahrrad, sondern sind mit regulären Mopeds gleichzusetzen.
- E-Mopeds dürfen ab 1. Oktober 2026 nicht mehr den Fahrradweg benutzen.
- Auch für sie gilt dann eine Führerschein-, Helm- und Kennzeichenpflicht.
Ab wie viel Jahren ist das Fahren mit Fahrrad, E-Scooter und E-Bike erlaubt?
- Das Fahren im öffentlichen Verkehr mit Fahrrad, E-Scooter und E-Bike ist erst für Personen ab 12 Jahren erlaubt.
- Kinder unter 12 Jahre müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist.
- Wenn du einen Radfahrausweis hast, kannst du schon ab der 4. Schulstufe mit 9 Jahren bzw. 10 Jahren alleine mit dem Fahrrad, E-Scooter oder E-Bike fahren. Für mehr Informationen siehe Kasten.
- Achtung bei Leihscootern: Hier bestimmen die Anbieterfirmen selbst, ab wie viel Jahren die Fahrzeuge benutzt werden dürfen. Die meisten Anbieter in Österreich erlauben die Nutzung erst ab 18 Jahren.
Helmpflicht
- E-Scooter: Es gilt eine Helmpflicht für Personen bis zum 16. Geburtstag.
- Neu für E-Bikes ab 1. Mai 2026: Helmpflicht bis zum 14. Geburtstag.
- Kinder unter 12 Jahren müssen immer einen Helm tragen, auch wenn sie begleitet werden.
- Auch wenn du älter bist: Ein Helm ist immer eine gute Idee. Er kann im Ernstfall schwere Verletzungen verhindern.
Das darf auf deinem E-Scooter nicht fehlen:
- Leuchtende Blinker zur Anzeige der Fahrtrichtung müssen am Lenker montiert werden (nicht am Helm, Kotflügel oder der Lenkerstange).
- Es müssen Rückstrahler, Reflektoren oder Folien angebracht werden: Vorne weiß, hinten rot, zur Seite hin gelb.
- Bei Dunkelheit muss es auch eine Lichtanlage geben: Vorne weißer Scheinwerfer, hinten rotes Rücklicht.
- Glocke oder Hupe.
- Funktionierende Bremsen.
Wo darf ein E-Scooter fahren?
- Wenn es einen Fahrradweg gibt, muss dieser mit dem E-Scooter benützt werden.
- Das Befahren von Gehwegen (Gehsteig, Trottoir) und Fußgängerübergängen (Zebrastreifen) ist verboten.
- Das Fahren in Fußgängerzonen ist verboten, außer es ist die Nutzung gemeinsam mit den Fußgängerinnen und Fußgängern erlaubt. Dann muss aber die Fahrtgeschwindigkeit angepasst werden.
- Fußgängerinnen und Fußgänger, sowie Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen nicht gefährdet oder behindert werden.
Taschen und Geschwindigkeit
- Es dürfen keine Rucksäcke oder Taschen am Lenker angebracht werden. Generell ist die Güterbeförderung mit einem E-Scooter nicht erlaubt. Auch Pakete dürfen dementsprechend nicht transportiert werden.
- Ein E-Scooter darf nicht schneller als 25 km/h fahren. Die Polizei kann im Bedarfsfall Geschwindigkeitsmessungen durchführen.
Gemeinsam fahren ist nicht erlaubt
- Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter stehen.
Don't drink and drive
- Für Lenkerinnen und Lenker von E-Scootern gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
- Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes gilt eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille.
- Für Lenkerinnen und Lenker von E-Mopeds gilt ab 1. Oktober 2026 eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
- Dennoch ist es immer ratsam, auf Alkohol ganz zu verzichten. Don't drink and drive!
Linktipps: Neue Regelungen für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds
Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds (Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur)
E-Scooter Regeln: Häufige Fragen und Antworten (ÖAMTC)
36. StVO-Novelle: Fragen und Antworten zu den Änderungen in Österreich (Kuratorium für Verkehrssicherheit)
Bundesgesetz BGBI. I Nr. 17/2026 (RIS-BKA)
Radfahrausweis
Wer einen Radfahrausweis hat, darf schon ab dem Besuch der 4. Schulstufe ohne Begleitperson im Straßenverkehr mit dem Fahrrad und dem E-Bike fahren.
Die freiwillige Radfahrprüfung wird oft im Rahmen des Schulunterrichts in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt.
Voraussetzungen
- Alter: vollendetes 9. Lebensjahr und Besuch der 4. Schulstufe oder vollendetes 10. Lebensjahr
- Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
- Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften
Mehr Informationen findest du unter radfahrprüfung.at (Österreichisches Jugendrotkreuz).