Nikotin findet sich längst nicht nur in herkömmlichen Zigaretten und Tabak, sondern auch in Vapes, Tabakerhitzern, Nikotinbeuteln und sogar in speziellen Zahnstochern. Egal in welcher Form, Nikotin ist eigentlich ein Nervengift. Deshalb sind nikotinhaltige Produkte und verwandte Erzeugnisse erst ab 18 Jahren erlaubt.
Tabak- und Nikotinprodukte sowie verwandte Erzeugnisse sind erst ab 18 Jahren erlaubt
Nikotin ist ein gesundheitsschädliches Nervengift und macht süchtig, egal, in welcher Form du es konsumierst. Nikotin ist in Tabak enthalten, aber auch in tabakfreien Nikotinerzeugnissen.
Was zählt zu Tabak, Nikotin und verwandten Erzeugnissen?
Produkte zur Raucherentwöhnung sind erlaubt
Möchtest du mit dem Rauchen aufhören?
Produkte zur Entwöhnung sind Arzneimittel bzw. Medizinprodukte. Sie sind in Apotheken erhältlich.
Dazu gehören zum Beispiel:
- nikotinhaltige Kaugummis
- nikotinhaltige Lutschtabletten
- Nikotinsprays für den Mund
- Nikotinpflaster
An diesen Orten ist das Rauchen verboten
In diesen Bereichen ist das Rauchen generell verboten, egal ob der Rauch Nikotin enthält oder nicht:
- In Schulen und Betreuungseinrichtungen: In und vor Schulen, bei Schulveranstaltungen, in Räumen für schulsportliche Betätigung und in Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden (inklusive Freiflächen), gilt ein generelles Rauchverbot. Das schließt auch Vereine und Mehrzweckräume ein.
- In Lokalen: In allen Bereichen von Gastronomiebetrieben, die für Gäste zugänglich sind, ist das Rauchen verboten (außer auf Freiflächen, zum Beispiel in Gastgärten).
- In Verkehrsmitteln: Das Rauchverbot gilt für geschlossene öffentliche Verkehrsmittel (zum Beispiel U-Bahn, Bus, Zug etc.) und für geschlossene private Verkehrsmittel (zum Beispiel Taxi, Uber etc.).
- Im Auto: Im Auto darf nicht geraucht werden, wenn sich eine Person unter 18 Jahren im Fahrzeug befindet.
Wegwerfverbot von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen
Auf öffentlichen Spielplätzen im Freien gilt ein Wegwerfverbot von allen genannten Produkten, wie zum Beispiel Zigarettenstummel, Tabakerhitzer, Nikotinbeutel, Vapes aber auch Nachfüllbehälter, Zubehör und Abfallprodukte.
Rechtliche Konsequenzen von Rauch- und Wegwerfverboten
- Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit einer Strafe in der Höhe von EUR 100,- rechnen. Im Wiederholungsfall drohen Strafen bis zu EUR 1.000,-.
- Wer gegen das Wegwerfverbot verstößt, muss mit einer Strafe in der Höhe von EUR 500,- rechnen. Im Wiederholungsfall drohen Strafen bis zu EUR 2.000,-.
- Unternehmen und Betriebe, die verbotenen Produkte an Jugendliche unter 18 Jahren verkaufen oder sich nicht an den Nichtraucherschutz halten, werden noch strenger bestraft.
Fakten über Nikotin
Was ist eigentlich Nikotin?
- Nikotin ist ein Giftstoff der Tabakpflanze, mit dem sich die Pflanze vor Schädlingen und Insekten schützt.
- Das Nervengift Nikotin kann vom Menschen durch das Inhalieren des Rauchs (z. B. Vapes) oder über die Schleimhäute (z. B. Nikotinbeutel) aufgenommen werden.
- Je nach Dosierung kann beim Menschen eine aufputschende oder lähmende Wirkung ausgelöst werden.
Gesetzestexte und Infos
Tabak-und-Nichtraucherinnen-bzw. Nichtraucher-Schutzgesetz (RIS BKA)
Jugendschutzgesetze (Jugendportal)
- In Tirol, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und in Wien werden Nikotinprodukte- bzw. Nikotinbeutel im jeweiligen Landes-Jugendschutzgesetz namentlich genannt.
- In allen anderen Bundesländern fallen Nikotinbeutel unter Begriffe wie „verwandte Erzeugnisse“, „Nachahmerprodukte“ oder „Drogen und Stoffe, die rauschähnliche Zustände hervorrufen“. Sie sind in allen Bundesländern erst ab 18 Jahren erlaubt.
Wenn du mit dem Rauchen oder Nikotinkonsum aufhören willst
Hier bekommst du Hilfe und Infos, wie du mit dem Rauchen oder Nikotinkonsum aufhören kannst:
Rauchfrei.at: Info-Website und kostenlose Telefon-Hotline (ÖGK)
Rauchen im Überblick (feel-ok.at)
Fachstellen für Suchtprävention (GESUNDheit.gv.at)