Das Wahlalter wurde in Österreich im Jahr 2007 auf 16 Jahre gesenkt.
Wählen mit 16 gilt für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei folgenden Wahlen:
- Gemeinderatswahl
- Landtagswahl
- Nationalratswahl
- Wahl des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin
- Wahlen zum Europäischen Parlament
Wählen mit 16 gilt auch für Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen.
2007 wurde auch das passive Wahlrecht von 19 auf 18 Jahre gesenkt. Passives Wahlrecht bedeutet, dass du für ein Amt kandidieren kannst.
Ausnahme: Nur bei Bundespräsidentschaftswahlen dürfen Österreicherinnen und Österreicher erst ab dem Alter von 35 Jahren kandidieren.
Hast du gewusst, dass Österreich das erste Land in Europa ist, in dem Jugendliche ab 16 Jahren bei allen Wahlen mitbestimmen dürfen?