Szene am Flughafen, links im Bild eine Hand mit Flugticket.

Koffer packen und einfach weg? Ab wie viel Jahren darfst du alleine reisen oder wo anders übernachten?

Reisen unter 18?

Wenn du unter 18 Jahre bist, dürfen deine Erziehungsberechtigten deinen Aufenthaltsort bestimmen. Das nennt sich „Aufenthaltsbestimmungsrecht“.

Du darfst also nur mit der Zustimmung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten alleine verreisen.

In Österreich: Du musst dich auch an die Ausgehzeiten des jeweiligen Bundeslandes halten, in dem du dich gerade aufhältst.

Im Ausland musst du die dort geltenden Jugendschutzbestimmungen kennen. Informier dich vorher – siehe Box „Reisen ins Ausland“.

Übernachtungen

Ab deinem 16. Geburtstag darfst du ohne Aufsichtsperson reisen und in Hotels, Jugendherbergen oder auf Campingplätzen übernachten, wenn es dir deine Erziehungsberechtigten erlauben.

Das Übernachten in Hotels, Campingplätzen oder Jugendherbergen ist in den meisten Bundesländern gesetzlich nicht geregelt. Mit zwei Ausnahmen:

Ausnahmen in Österreich: Übernachten in Tirol und Salzburg

  • Unter 14 Jahre: Du darfst nur in Begleitung einer Aufsichtsperson übernachten.
  • In Tirol darfst du zwischen dem 14. und dem 16. Geburtstag ohne Aufsichtsperson übernachten, wenn der Grund für die Nächtigung eine Ausbildung, ein Praktikum, ein Job, eine Reise oder Wanderung ist. Du musst die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mit dabei haben.
  • In Salzburg darfst du zwischen dem 14. und dem 16. Geburtstag ohne Aufsichtsperson übernachten, wenn aus Sicht des Jugendschutzes keine Bedenken bestehen (z. B. Ausflüge).
  • Tipp: Nimm vor deiner Buchung mit dem Hotel, der Jugendherberge oder dem Campingplatz Kontakt auf und kläre ab, ob du alleine einchecken kannst.

Regelungen für das Autostoppen

Autostoppen ist nur auf Autobahnraststätten oder Autobahnparkplätzen an übersichtlichen Stellen erlaubt. Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist das Autostoppen in ganz Österreich verboten.

Autostoppen ist in Österreich prinzipiell ohne zusätzliche Alterseinschränkungen erlaubt, es gibt jedoch in einigen Bundesländern Ausnahmen (siehe Tabelle unten).

Bitte vorsichtig sein: Das Autostoppen kann auch gefährlich sein kann, da man die Autofahrerin bzw. den Autofahrer nicht persönlich kennt.

Ort Regelung
Vorarlberg und Kärntenab 14 Jahren erlaubt
Steiermarkab 16 Jahren erlaubt
restliche Bundesländererlaubt / keine gesetzliche Regelung

Reisen ins Ausland

Bevor du ins Ausland reist, informiere dich über die Jugendschutzbestimmungen deines Urlaubslandes. Vor Reisen ins Ausland oder längeren Auslandsaufenthalten wird eine Registrierung unter www.auslandsservice.at empfohlen.

Auf dem Jugendportal findest du noch praktische Tipps über das Reisen und Urlaub machen.

Tipp: Einverständniserklärung der Eltern mitnehmen

Wenn du unter 18 Jahren bist und alleine verreist (egal ob Inland oder Ausland), nimm eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten mit.

Das ist ein formloses Schreiben, auf dem die Erziehungsberechtigten erklären, dass sie mit der Reise ihres Kindes einverstanden sind.

In diesem Schreiben finden sich neben dem konkreten Ort und Zeitraum auch Kontaktdaten, inklusive Telefonnummer der Erziehungsberechtigten. Bei Kontrollen kann diese „Reiseerlaubnis“ mit deinem amtlichen Lichtbildausweis vorgezeigt werden.