Ein junger Mann hält in einer Hand mehrere Zigaretten, in der anderen Hand eine elektronische Zigarette oder Vape.

Nikotin findet sich längst nicht nur in herkömmlichen Zigaretten und Tabak, sondern auch in Vapes, Tabakerhitzern, Nikotinbeuteln und sogar in speziellen Zahnstochern. Egal in welcher Form, Nikotin ist eigentlich ein Nervengift. Deshalb sind nikotinhaltige Produkte und verwandte Erzeugnisse erst ab 18 Jahren erlaubt.

Tabak- und Nikotinprodukte sowie verwandte Erzeugnisse sind erst ab 18 Jahren erlaubt

Nikotin ist ein gesundheitsschädliches Nervengift und macht süchtig, egal, in welcher Form du es konsumierst. Nikotin ist in Tabak enthalten, aber auch in tabakfreien Nikotinerzeugnissen.

  • In Österreich sind Tabak- und verwandte Erzeugnisse, zum Beispiel tabakfreie Nikotinerzeugnisse oder tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse, erst ab 18 Jahren erlaubt.
  • Dabei macht es keinen Unterschied, wie diese Erzeugnisse konsumiert werden, z. B. durch Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen.
  • Auch der Verkauf dieser Produkte an unter 18-jährige Personen ist verboten.
  • Der Versand von diesen Produkten ist allgemein verboten.

Was zählt zu Tabak, Nikotin und verwandten Erzeugnissen?

Tabakfreies Nikotinerzeugnis: Nikotinbeutel
Tabakfreies Nikotinerzeugnis: Nikotinbeutel

Produkte zur Raucherentwöhnung sind erlaubt

Möchtest du mit dem Rauchen aufhören?

Produkte zur Entwöhnung sind Arzneimittel bzw. Medizinprodukte. Sie sind in Apotheken erhältlich.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • nikotinhaltige Kaugummis
  • nikotinhaltige Lutschtabletten
  • Nikotinsprays für den Mund
  • Nikotinpflaster

An diesen Orten ist das Rauchen verboten

In diesen Bereichen ist das Rauchen generell verboten, egal ob der Rauch Nikotin enthält oder nicht:

  • In Schulen und Betreuungseinrichtungen: In und vor Schulen, bei Schulveranstaltungen, in Räumen für schulsportliche Betätigung und in Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden (inklusive Freiflächen), gilt ein generelles Rauchverbot. Das schließt auch Vereine und Mehrzweckräume ein.
  • In Lokalen: In allen Bereichen von Gastronomiebetrieben, die für Gäste zugänglich sind, ist das Rauchen verboten (außer auf Freiflächen, zum Beispiel in Gastgärten).
  • In Verkehrsmitteln: Das Rauchverbot gilt für geschlossene öffentliche Verkehrsmittel (zum Beispiel U-Bahn, Bus, Zug etc.) und für geschlossene private Verkehrsmittel (zum Beispiel Taxi, Uber etc.).
  • Im Auto: Im Auto darf nicht geraucht werden, wenn sich eine Person unter 18 Jahren im Fahrzeug befindet.
Eine Person hält einen elektronischen Tabakerhitzer (Tabakerzeugnis) in der Hand.
Tabakerzeugnis: Tabakerhitzer

Wegwerfverbot von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen

Auf öffentlichen Spielplätzen im Freien gilt ein Wegwerfverbot von allen genannten Produkten, wie zum Beispiel Zigarettenstummel, Tabakerhitzer, Nikotinbeutel, Vapes aber auch Nachfüllbehälter, Zubehör und Abfallprodukte.

Rechtliche Konsequenzen von Rauch- und Wegwerfverboten

  • Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit einer Strafe in der Höhe von EUR 100,- rechnen. Im Wiederholungsfall drohen Strafen bis zu EUR 1.000,-.
  • Wer gegen das Wegwerfverbot verstößt, muss mit einer Strafe in der Höhe von EUR 500,- rechnen. Im Wiederholungsfall drohen Strafen bis zu EUR 2.000,-.
  • Unternehmen und Betriebe, die verbotenen Produkte an Jugendliche unter 18 Jahren verkaufen oder sich nicht an den Nichtraucherschutz halten, werden noch strenger bestraft.

Fakten über Nikotin

Was ist eigentlich Nikotin?

  • Nikotin ist ein Giftstoff der Tabakpflanze, mit dem sich die Pflanze vor Schädlingen und Insekten schützt.
  • Das Nervengift Nikotin kann vom Menschen durch das Inhalieren des Rauchs (z. B. Vapes) oder über die Schleimhäute (z. B. Nikotinbeutel) aufgenommen werden.
  • Je nach Dosierung kann beim Menschen eine aufputschende oder lähmende Wirkung ausgelöst werden.

Gesetzestexte und Infos

Tabak-und-Nichtraucherinnen-bzw. Nichtraucher-Schutzgesetz (RIS BKA)

Jugendschutzgesetze (Jugendportal)

  • In Tirol, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und in Wien werden Nikotinprodukte- bzw. Nikotinbeutel im jeweiligen Landes-Jugendschutzgesetz namentlich genannt.
  • In allen anderen Bundesländern fallen Nikotinbeutel unter Begriffe wie „verwandte Erzeugnisse“, „Nachahmerprodukte“ oder „Drogen und Stoffe, die rauschähnliche Zustände hervorrufen“. Sie sind in allen Bundesländern erst ab 18 Jahren erlaubt.
Eine junge Frau zerbricht eine Zigarette um zu signalisieren, dass sie mit dem Rauchen aufhören möchte.

Wenn du mit dem Rauchen oder Nikotinkonsum aufhören willst

Hier bekommst du Hilfe und Infos, wie du mit dem Rauchen oder Nikotinkonsum aufhören kannst:

Rauchfrei.at: Info-Website und kostenlose Telefon-Hotline (ÖGK)

Rauchen im Überblick (feel-ok.at)

Fachstellen für Suchtprävention (GESUNDheit.gv.at)