Eltern sind gesetzlich verpflichtet, sich um den Unterhalt ihrer Kinder zu kümmern. Dabei haben beide Elternteile ihren Kindern gegenüber die gleichen Rechte und Pflichten.
Beide Elternteile müssen zum Unterhalt des Kindes beitragen, egal ob sie in einer Partnerschaft leben oder nicht oder ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht.
Bis wann gilt die Unterhaltspflicht?
Deine Eltern müssen so lange Unterhalt für dich zahlen, bis du selbsterhaltungsfähig bist. Das bedeutet, dass du einen eigenen Haushalt führen und die Mittel für den eigenen Lebensbedarf selbst aufbringen kannst mit einem monatliches Einkommen von mindestens EUR 1.273,99 pro Monat (Stand: Jänner 2025).
Ein Kind gilt generell als selbsterhaltungsfähig, wenn es die Schule oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
Findet das Kind nach der Ausbildung nicht gleich einen geeigneten Arbeitsplatz, kann sich das Ende der Unterhaltszahlungen auch verzögern. Die Eltern müssen für einen angemessenen Zeitraum der Arbeitsuche noch Unterhalt für das Kind leisten. Das Kind muss die Arbeitssuche auch nachweisen können.
Hier findest du weitere Details zur Dauer der Unterhaltsverpflichtung (oesterreich.gv.at).
Was bedeutet Natur- und Geldunterhalt?
Es wird zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt (auch Alimente genannt) unterschieden.
Naturalunterhalt
Naturunterhalt bedeutet zum Beispiel die Unterkunft oder Wohnung, Essen, Kleidung, Erziehung, Freizeit und Taschengeld.
Geldunterhalt
Wenn Kind und Eltern (bzw. Elternteil) nicht im selben Haushalt wohnen oder ein Elternteil der Unterhaltspflicht nicht nachkommt, dann hat das Kind Anspruch auf Unterhalt in Form von Geldleistungen. Das ist ein vom Gericht oder durch private Vereinbarungen festgesetzter Betrag, der nur für das Kind genutzt werden darf.
Linktipps
Aufenthalt, Ausziehen und Unterhalt
(KiJA: Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs)
Unterhalt
(oesterreich.gv.at)
Unterhaltsrechner
(Jugendwohlfahrt)