Eine Gruppe von Menschen hebt ihre Hände in einer Versammlung.

Am Arbeitsplatz gibt es verschiedene Möglichkeiten der Mitbestimmung für Beschäftigte. Dazu gehören zum Beispiel Betriebsrat, Jugendvertrauensrat, Personalvertretung, Sicherheitsvertrauenspersonen, Arbeiterkammer und Gewerkschaften.

Im Betrieb gehört werden und mitreden

In jedem Betrieb haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben ihren Pflichten auch Rechte auf Schutz, Sicherheit und Mitbestimmung. Diese Rechte sind gesetzlich geregelt.

Recht auf Betriebsrat

Sobald in einem Betrieb mindestens fünf Angestellte oder mindestens fünf Arbeiterinnen und Arbeiter dauerhaft beschäftigt sind, besteht das Recht, einen Betriebsrat zu wählen:

  • Angestellte beziehungsweise Arbeiterinnen und Arbeiter wählen jeweils einen eigenen, getrennten Betriebsrat.
  • Es können auch Mischformen entstehen: Wenn in einer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmergruppe (Angestellte oder Arbeiterinnen und Arbeiter) weniger als fünf Beschäftigte arbeiten, so kann ein gemeinsamer Betriebsrat gebildet werden.

Wählen ab 16

Wahlberechtigt sind Beschäftigte ab 16 Jahren.

Was macht ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb und sorgt dafür, dass Beschäftigte stärker in betriebliche Entscheidungen eingebunden werden. Er ist das Bindeglied zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung.

Der Betriebsrat beschäftigt sich zum Beispiel mit:

  • betrieblichen Abläufen

  • Arbeitszeiten

  • Qualität der Arbeitsplätze

  • Gesundheitsschutz und Sicherheit

Mitglieder des Betriebsrats haben besondere Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel einen Kündigungs- und Entlassungsschutz, die Verschwiegenheitspflicht und ein Recht auf Bildungsfreistellung.

Die Funktionsperiode eines Betriebsrats dauert meist zwei Jahre.

Jugendvertrauensrat

Als Jugendliche gelten Beschäftigte unter 18 Jahre und Lehrlinge unter 21 Jahre. In Betrieben mit mindestens fünf jugendlichen Beschäftigten muss ein Jugendvertrauensrat (JVR) eingerichtet werden. Das ist vergleichbar mit einer Klassensprecherin oder einem Klassensprecher in der Schule.

Der JVR sorgt dafür, dass die Interessen aller junger Menschen im Betrieb vertreten werden. Dazu hält der JVR zweimal im Jahr eine Jugendversammlung ab, zu der alle jugendlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeladen werden. Bei der Jugendversammlung wird auch der JVR gewählt.

Interessenvertretung durch Gewerkschaften

Eine weitere Form der Mitbestimmung am Arbeitsplatz ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.

Gewerkschaften sind Zusammenschlüsse von Beschäftigten einer Branche oder eines Berufsfeldes. Sie vertreten die Interessen von Arbeitnehmenden gegenüber Arbeitgebenden sowie gegenüber den politischen Entscheidungstragenden.

In Österreich gibt es mehrere Gewerkschaften, wie zum Beispiel die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, die Gewerkschaft Bau-Holz oder die Gewerkschaft der Privatangestellten. Sie bilden zusammen den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) mit rund 1,2 Millionen Mitgliedern.

Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist freiwillig.

Aufgaben der Gewerkschaften

Gewerkschaften übernehmen unter anderem folgende Aufgaben:

  • Interessenvertretung der Beschäftigten
  • Rechtsberatung
  • Kollektivvertragsverhandlungen
    • Ein Kollektivvertrag gilt immer für eine gesamte Branche. So gelten für alle Beschäftigten beispielsweise im Handel, in der Gastronomie oder in der Bauindustrie die selben Regelungen.
    • Dazu gehören unter anderem Verhandlungen über jährliche Lohnerhöhungen und die Sicherung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Österreichische Gewerkschaftsjugend

Die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) ist die Jugendorganisation der Gewerkschaften. Sie setzt sich für die Rechte junger Menschen in Ausbildung und Beruf ein – von der Lehre bis zum ersten Job.

Gerade beim Einstieg ins Berufsleben können viele Fragen auftreten, etwa zur Lehrstellensuche, fairen Bezahlung, sicheren Arbeitsbedingungen oder zum Umgang mit Konflikten im Betrieb.

Video: Betriebsrat in Österreich

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Mehr Informationen

Welche Aufgaben und Rechte hat ein Betriebsrat? Wann kann man einen Betriebsrat gründen? Und wie läuft eine Betriebsratswahl ab? (Video von Arbeiterkammer Österreich)

Wählen ab 16 bei Betriebswahlen

Das Wahlalter bei Betriebsratswahlen wurde auf 16 Jahre gesenkt. Dadurch können junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher an betrieblicher Mitbestimmung teilnehmen.

Diese Maßnahme ist Teil der Österreichischen Jugendstrategie zur Stärkung der Beteiligung junger Menschen.

 

Arbeiterkammer

Die Arbeiterkammer (AK) ist die gesetzliche Interessenvertretung von fast 4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Sie vertritt und fördert ihre Interessen nicht nur im Beruf sondern auch auf sozialer und kultureller Ebene.

Aufgaben der Arbeiterkammer

  • Interessenvertretung
  • Arbeitnehmerschutz
  • Rechtsberatung
  • Konsumentenschutz
  • Kultur- und Bildungsangebote

Die Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer ist verpflichtend und geschieht automatisch, sobald du in einem Betrieb angestellt bzw. als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigt bist.

Alle fünf Jahre finden Arbeiterkammerwahlen statt. Die AK Mitglieder wählen dabei Vertreterinnen und Vertreter, die die politische Richtung der Arbeiterkammer für die nächsten fünf Jahre bestimmen.