Eine junge Frau fährt mit einem E-Moped.

Ab 1. Oktober 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen für elektrisch betriebene Mopeds in Österreich. Hier bekommst du den genauen Überblick über alle Regeln und was sie für dich und dein E-Moped bedeuten.

Die neuen E-Moped-Regeln auf einen Blick

Mit den neuen Gesetzesänderungen ab Oktober 2026 gelten E-Mopeds nicht mehr als Fahrräder, sondern werden als Kraftfahrzeuge eingestuft. Seit Mai 2026 gibt es auch Gesetzesänderungen für E-Scooter und E-Bikes. Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit auf Radwegen zu erhöhen und das Miteinander im Straßenverkehr zu verbessern.

E-Mopeds dürfen nicht mehr auf Fahrradwegen fahren

  • E-Mopeds (elektrisch betriebene Mopeds) gelten ab 1. Oktober 2026 nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder der Klasse L1e-B.
  • Damit sind sie gesetzlich gleichgestellt mit Mopeds und anderen zweirädrigen Kraftfahrzeugen, die z. B. mit Verbrennungsmotor betrieben werden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mit einem E-Moped fahren zu dürfen?

Mit der Einstufung als Kraftfahrzeug gelten dieselben Pflichten wie bei Motorrädern und Mopeds:

  • Führerschein (mindestens der Klasse AM)
  • Sturzhelm (kein Fahrradhelm)
  • Kennzeichen
  • Zulassung
  • Haftpflichtversicherung
  • Prüfplakette („Pickerl“)

Wo darf ein E-Moped fahren?

  • E-Mopeds müssen wie andere Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr die Fahrbahn benutzen.
  • E-Mopeds dürfen nicht mehr den Fahrradweg benutzen, egal wie schnell oder langsam sie unterwegs sind.
  • Das Befahren von Gehwegen (Gehsteig, Trottoir) und Fußgängerübergängen (Zebrastreifen) ist generell verboten.

Ab wie viel Jahren ist das Fahren mit dem E-Moped erlaubt?

  • Für das Lenken eines E-Mopeds gilt eine Führerscheinpflicht für die Klasse AM.
  • Um einen Führerschein der Klasse AM zu erwerben, musst du 15 Jahre alt sein.
  • Die Ausbildung bzw. der Fahrkurs kann zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.

Don't drink and drive

  • Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Mopeds (Führerscheinklasse AM) gilt für unter 20-Jährige eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Ab dem Alter von 20 Jahren liegt die Alkoholgrenze bei 0,5 Promille für das Lenken von Mopeds.
  • Achtung: Du darfst zwar schon mit 15 Jahren ein Moped lenken, aber der Konsum von nicht-gebranntem Alkohol wie Bier und Wein ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Gebrannter Alkohol wie Vodka und Schnaps ist ab 18 Jahren erlaubt.
  • Hier findest du noch mehr Infos über Alkohol und Jugendschutz (Jugendportal).
  • Generell ist es immer ratsam und gesünder, ganz auf Alkohol zu verzichten. Don't drink and drive!

Linktipps: Neue Regelungen für E-Mopeds

Neue Regeln für E-Mopeds (Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur)

Häufige Fragen und Antworten zum E-Moped-Verbot in Österreich (ÖAMTC)

Bundesgesetz BGBI. I Nr. 17/2026 (RIS-BKA)

Führerscheinklassen und Behördenwege (oesterreich.gv.at)

Helmpflicht (oesterreich.gv.at)

Alkohol am Steuer (oesterreich.gv.at)

Eine Reihe mit vier parkenden E-Mopeds in bunten Farben.
E-Mopeds werden mit zweirädrigen Kraftfahrzeugen wie Mopeds und Motorrädern gleichgesetzt.

Welche Fahrzeuge sind von der Gesetzesänderung betroffen?

Das sind die Hauptmerkmale von E-Mopeds:

  • Zweirädrige Fahrzeuge ohne Pedale, die rein elektrisch angetrieben werden.
  • Zweirädrige Fahrzeuge mit Pedalen, deren Elektromotor auch über einen Gasgriff oder Gashebel ohne dass getreten werden muss.
  • Jetzt wird's technisch: Zusätzlich muss sich der sogenannte R-Punkt, also der Sitzbezugspunkt, in einer Höhe von mindestens 54 Zentimetern befinden. Der R-Punkt wird vom Fahrzeughersteller ermittelt und kann nicht selbst gemessen werden.