Ab 1. Oktober 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen für elektrisch betriebene Mopeds in Österreich. Hier bekommst du den genauen Überblick über alle Regeln und was sie für dich und dein E-Moped bedeuten.
Die neuen E-Moped-Regeln auf einen Blick
Mit den neuen Gesetzesänderungen ab Oktober 2026 gelten E-Mopeds nicht mehr als Fahrräder, sondern werden als Kraftfahrzeuge eingestuft. Seit Mai 2026 gibt es auch Gesetzesänderungen für E-Scooter und E-Bikes. Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit auf Radwegen zu erhöhen und das Miteinander im Straßenverkehr zu verbessern.
E-Mopeds dürfen nicht mehr auf Fahrradwegen fahren
- E-Mopeds (elektrisch betriebene Mopeds) gelten ab 1. Oktober 2026 nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder der Klasse L1e-B.
- Damit sind sie gesetzlich gleichgestellt mit Mopeds und anderen zweirädrigen Kraftfahrzeugen, die z. B. mit Verbrennungsmotor betrieben werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mit einem E-Moped fahren zu dürfen?
Mit der Einstufung als Kraftfahrzeug gelten dieselben Pflichten wie bei Motorrädern und Mopeds:
- Führerschein (mindestens der Klasse AM)
- Sturzhelm (kein Fahrradhelm)
- Kennzeichen
- Zulassung
- Haftpflichtversicherung
- Prüfplakette („Pickerl“)
Wo darf ein E-Moped fahren?
- E-Mopeds müssen wie andere Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr die Fahrbahn benutzen.
- E-Mopeds dürfen nicht mehr den Fahrradweg benutzen, egal wie schnell oder langsam sie unterwegs sind.
- Das Befahren von Gehwegen (Gehsteig, Trottoir) und Fußgängerübergängen (Zebrastreifen) ist generell verboten.
Ab wie viel Jahren ist das Fahren mit dem E-Moped erlaubt?
- Für das Lenken eines E-Mopeds gilt eine Führerscheinpflicht für die Klasse AM.
- Um einen Führerschein der Klasse AM zu erwerben, musst du 15 Jahre alt sein.
- Die Ausbildung bzw. der Fahrkurs kann zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.
Don't drink and drive
- Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Mopeds (Führerscheinklasse AM) gilt für unter 20-Jährige eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Ab dem Alter von 20 Jahren liegt die Alkoholgrenze bei 0,5 Promille für das Lenken von Mopeds.
- Achtung: Du darfst zwar schon mit 15 Jahren ein Moped lenken, aber der Konsum von nicht-gebranntem Alkohol wie Bier und Wein ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Gebrannter Alkohol wie Vodka und Schnaps ist ab 18 Jahren erlaubt.
- Hier findest du noch mehr Infos über Alkohol und Jugendschutz (Jugendportal).
- Generell ist es immer ratsam und gesünder, ganz auf Alkohol zu verzichten. Don't drink and drive!
Linktipps: Neue Regelungen für E-Mopeds
Neue Regeln für E-Mopeds (Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur)
Häufige Fragen und Antworten zum E-Moped-Verbot in Österreich (ÖAMTC)
Bundesgesetz BGBI. I Nr. 17/2026 (RIS-BKA)
Führerscheinklassen und Behördenwege (oesterreich.gv.at)
Helmpflicht (oesterreich.gv.at)
Alkohol am Steuer (oesterreich.gv.at)
Welche Fahrzeuge sind von der Gesetzesänderung betroffen?
Das sind die Hauptmerkmale von E-Mopeds:
- Zweirädrige Fahrzeuge ohne Pedale, die rein elektrisch angetrieben werden.
- Zweirädrige Fahrzeuge mit Pedalen, deren Elektromotor auch über einen Gasgriff oder Gashebel ohne dass getreten werden muss.
- Jetzt wird's technisch: Zusätzlich muss sich der sogenannte R-Punkt, also der Sitzbezugspunkt, in einer Höhe von mindestens 54 Zentimetern befinden. Der R-Punkt wird vom Fahrzeughersteller ermittelt und kann nicht selbst gemessen werden.