Detailausschnitt von einem E-Scooter von hinten fotografiert. Über dem Hinterrad leuchtet ein rotes Rücklicht.

Ab 1. Mai 2026 gelten neue Gesetze für E-Scooter und E-Bikes in Österreich. Hier bekommst du den genauen Überblick über alle Regelungen und was sie für dich und deinen Roller bedeuten. Für E-Mopeds gelten ab 1. Oktober 2026 ebenfalls neue Gesetze.

Die neuen E-Scooter und E-Bike Regeln auf einen Blick

In den letzten Jahren ist die Nutzung von E-Scootern, E-Bikes und E-Mopeds stark gestiegen, gleichzeitig nehmen Unfälle und Konflikte im Straßenverkehr zu. Ab Mai 2026 und Oktober 2026 kommen deshalb neue Regelungen für die verschiedenen E-Fahrzeuge. Sie sollen dazu beitragen, Unfälle zu reduzieren und das Miteinander im Straßenverkehr zu verbessern.

📅 Ab wann gelten die neuen Regeln?

  • Für E-Scooter und E-Bikes gelten die neuen Gesetze ab 1. Mai 2026.
    • Sie gelten in ganz Österreich für alle E-Scooter bzw. E-Roller, egal wann sie gekauft wurden.
    • Das heißt auch: Du musst deinen E-Scooter bis spätestens 1. Mai zum Beispiel mit Blinkern und einer Lichtanlage nachrüsten.
    • Es gibt keine Übergangsfrist und es drohen sogar Strafen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.
  • Für E-Mopeds gelten weitere neue Gesetze ab 1. Oktober 2026.
    • E-Mopeds gelten dann nicht mehr als Fahrrad, sondern sind mit regulären Mopeds gleichzusetzen.
    • E-Mopeds dürfen ab 1. Oktober 2026 nicht mehr den Fahrradweg benutzen.
    • Auch für sie gilt dann eine Führerschein-, Helm- und Kennzeichenpflicht.

🎂 Ab wie viel Jahren ist das Fahren mit Fahrrad, E-Scooter und E-Bike erlaubt?

  • Das Fahren im öffentlichen Verkehr mit Fahrrad, E-Scooter und E-Bike ist erst für Personen ab 12 Jahren erlaubt.
    • Kinder unter 12 Jahre müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist.
    • Wenn du einen Radfahrausweis hast, kannst du schon ab der 4. Schulstufe mit 9 Jahren bzw. 10 Jahren alleine mit dem Fahrrad, E-Scooter oder E-Bike fahren. Für mehr Informationen siehe Kasten.
  • Achtung bei Leihscootern: Hier bestimmen die Anbieterfirmen selbst, ab wie viel Jahren die Fahrzeuge benutzt werden dürfen. Die meisten Anbieter in Österreich erlauben die Nutzung erst ab 18 Jahren.

⛑️ Helmpflicht

  • E-Scooter: Es gilt eine Helmpflicht für Personen bis zum 16. Geburtstag.
  • Neu für E-Bikes ab 1. Mai 2026: Helmpflicht bis zum 14. Geburtstag.
  • Kinder unter 12 Jahren müssen immer einen Helm tragen, auch wenn sie begleitet werden.
  • Auch wenn du älter bist: Ein Helm ist immer eine gute Idee. Er kann im Ernstfall schwere Verletzungen verhindern.

🔦 Das darf auf deinem E-Scooter nicht fehlen:

  • Leuchtende Blinker zur Anzeige der Fahrtrichtung müssen am Lenker montiert werden (nicht am Helm, Kotflügel oder der Lenkerstange).
  • Es müssen Rückstrahler, Reflektoren oder Folien angebracht werden: Vorne weiß, hinten rot, zur Seite hin gelb.
  • Bei Dunkelheit muss es auch eine Lichtanlage geben: Vorne weißer Scheinwerfer, hinten rotes Rücklicht.
  • Glocke oder Hupe.
  • Funktionierende Bremsen.

🚲 Wo darf ein E-Scooter fahren?

  • Wenn es einen Fahrradweg gibt, muss dieser mit dem E-Scooter benützt werden.
  • Das Befahren von Gehwegen (Gehsteig, Trottoir) und Fußgängerübergängen (Zebrastreifen) ist verboten.
  • Das Fahren in Fußgängerzonen ist verboten, außer es ist die Nutzung gemeinsam mit den Fußgängerinnen und Fußgängern erlaubt. Dann muss aber die Fahrtgeschwindigkeit angepasst werden. Fußgänger und Radfahrer dürfen nicht gefährdet oder behindert werden.

🎒 Taschen und Geschwindigkeit

  • Es dürfen keine Rucksäcke oder Taschen am Lenker angebracht werden. Auch Pakete dürfen nicht mit einem E-Scooter transportiert werden.
  • Ein E-Scooter darf nicht schneller als 25 km/h fahren.

👯‍♂️ Gemeinsam fahren ist nicht erlaubt

  • Es darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter stehen.

🚫 Don't drink and drive

  • Für Lenkerinnen und Lenker von E-Scootern gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
  • Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes gilt eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille.
  • Für Lenkerinnen und Lenker von E-Mopeds gilt ab 1. Oktober 2026 eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
  • Dennoch ist es immer ratsam, auf Alkohol ganz zu verzichten. Don't drink and drive!

Linktipps: Neue Regelungen für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds

Radfahrausweis

Wer einen Radfahrausweis hat, darf schon ab dem Besuch der 4. Schulstufe ohne Begleitperson im Straßenverkehr mit dem Fahrrad und dem E-Bike fahren.

Die freiwillige Radfahrprüfung wird oft im Rahmen des Schulunterrichts in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt.

Voraussetzungen

  • Alter: vollendetes 9. Lebensjahr und Besuch der 4. Schulstufe oder vollendetes 10. Lebensjahr
  • Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Fahrrädern
  • Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften

Mehr Informationen findest du unter radfahrprüfung.at (Österreichisches Jugendrotkreuz).