Junge Frau hält Handy in der Hand

Seit 1. September 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung in Österreich, welche das unaufgeforderte Versenden von menschlichen Genitalbildern strafbar macht.

Das Wichtigste zum Dickpic-Verbot

Was das Verbot genau bedeutet und für welche Arten von Bildern das gilt, erfährst du in dieser Übersicht:

  • Wer absichtlich und unaufgefordert Bilder von menschlichen Genitalien versendet und damit andere Menschen belästigt, macht sich strafbar.
  • Das Wort „Dickpic“ bedeutet in diesem Fall ein oder mehrere Bilder von männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen.
  • Das Dickpic-Verbot gilt auch für bearbeitete Fotos und für Bilder, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) generiert wurden.
  • Die neue Regelung ist eine Erweiterung eines bestehenden Gesetzes und steht unter § 218 Strafgesetzbuch: „Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“.
  • Das Dickpic-Verbot gilt für alle Formen der elektronischen Kommunikation:
    • Social Media und Direktnachrichten (Direct Messages, DMs)
    • E-Mail
    • SMS, MMS
    • Messenger-Dienste und Apps wie z. B. WhatsApp und Instant Messenger
    • Übertragungsarten wie AirDrop oder Bluetooth
  • Das Strafausmaß ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten.
  • Das Dickpic-Verbot gilt nicht für „Sexting“ und ähnliche intime Inhalte, die mit dem Einverständnis aller Beteiligten verschickt und empfangen werden.

Weiterführende Links

Kenn dein Recht
Themenschwerpunkt (Jugendportal)

Artikel „Neues Gesetz“
(Saferinternet.at)

Strafgesetzbuch
(RIS)