Für deinen Schulbesuch kannst du verschiedene Arten von Unterstützungen beanspruchen. Nähere Infos und Voraussetzungen findest du hier.
Welche Arten von Beihilfen für den Schulbesuch gibt es?
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe wird monatlich vom Finanzamt ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind:
- minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- volljährige Kinder in Berufsausbildung oder Studium bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (eine Verlängerung bei besonderen Umständen ist möglich).
- österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie diesen Gleichstellte:
- Bürgerinnen und Bürger aus EWR- und EU-Staaten, Angehörige eines Drittstaates nach diesem Übereinkommen bzw. Vertrag
- Konventionsflüchtlinge
- Schülerinnen und Schüler, die keine EWR- bzw. EU-Bürgerinnen oder -Bürger und keine Konventionsflüchtlinge sind, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durch wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte.
Hier findest du nähere Infos zur Familienbeihilfe (oesterreich.gv.at).
Schulbeihilfe
Du kannst Schulbeihilfe beantragen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Du bist österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger.
- Du besuchst eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe.
- Du und deine Familie sind sozial bedürftig.
Weitere Informationen bekommst du beim Bundesministerium für Bildung. Antragsformulare liegen auch bei deiner Schuldirektion auf.
Hier kannst du anonym prüfen, ob du Anspruch auf Schulbeihilfe hast: Schulbeihilfenrechner (Arbeiterkammer).
Schülerticket und Lehrlingsticket („Schülerfreifahrt“)
Das Schülerticket sowie das Lehrlingsticket kannst du für deine Fahrten von deinem Wohnort zur Schule bzw. zum Arbeitgeber nutzen.
Voraussetzungen:
- Die Freifahrt ist für Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrlinge bis 24 Jahre, für die auch Familienbeihilfe bezogen wird.
- Es gibt einen Selbstbehalt von EUR 19,60 pro Schuljahr.
- Das Ticket berechtigt zu Fahrten zwischen dem Schulort bzw. Arbeitsplatz und dem Wohnort an Unterrichtstagen.
Weitere Informationen findest du unter Schülerfreifahrt (BMB) und bei den jeweiligen Verkehrsbetrieben in deinem Bundesland.
Heim- und Fahrtkostenbeihilfe
Die Heim- und Fahrtkostenbeihilfe ist eine Beihilfe für Schülerinnen und Schüler einer Polytechnischen Schule oder einer mittleren oder höheren Schule ab der 9. Schulstufe, die außerhalb vom Wohnort der Eltern wohnen, weil dieser Wohnort zu weit entfernt von der Schule liegt und ein täglicher Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist und ein Besuch einer gleichartigen, näher gelegen Schule nicht möglich ist. Anspruchsberechtigt sind ebenfalls österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte.
Hier kannst du anonym prüfen, ob du Anspruch auf Schulbeihilfe hast: Schulbeihilfenrechner (Arbeiterkammer).
Besondere Schulbeihilfe
Für berufstätige Schülerinnen und Schüler (z. B. Abendschulen) gibt es ebenfalls mögliche Schulbeihilfen. Mehr Infos dazu findest du unter Schul- und Heimbeihilfe (BMB).
START-Stipendium
Der Verein START bietet ein Stipendienprogramm für engagierte Jugendliche mit Migrationsgeschichte, die den Maturaabschluss ermöglichen will. Auch für Lehrlinge zugänglich! START ermöglicht finanzielle Unterstützung, Workshops und Beratung.
Danke an Jugendservice Oberösterreich