Ein Mädchen feiert ihren 18. Geburtstag und hält Luftballons in Form der Ziffern 18 hoch.

Endlich 18! Ab jetzt ändert sich einiges in deinem Leben: Du darfst mehr und trägst dafür auch voll und ganz die Verantwortung. Ab der Volljährigkeit gelten in vielen Bereichen neue Gesetze für dich. Hier bekommst du kurz zusammengefasst einen Überblick, was sich mit der Volljährigkeit alles ändert.

Das ändert sich mit der Volljährigkeit ab 18 Jahren:

Arbeitszeiten

Es gelten nun die Bestimmungen nach dem Arbeits- und Sozialrecht für Erwachsene statt des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes.

Deliktsfähigkeit (Schuldfähigkeit)

Wenn du eine Straftat begehst, gilt nun das Erwachsenenstrafrecht anstatt des Jugendstrafrechts.

Ehemündigkeit

Du darfst ab jetzt auch ohne Zustimmung der Eltern heiraten.

Geschäftsfähigkeit

Du bist voll geschäftsfähig und darfst nun alle Geschäfte und Vertragsabschlüsse ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten durchführen.

Obsorge

Die Obsorge, oder auch Sorgepflicht genannt, der Erziehungsberechtigten erlischt.

Unterhaltsanspruch

Deine Eltern müssen so lange Unterhalt für dich zahlen, bis du selbsterhaltungsfähig bist. Das bedeutet, dass du einen eigenen Haushalt führen und die Mittel für den eigenen Lebensbedarf selbst aufbringen kannst mit einem monatliches Einkommen von mindestens EUR 1.273,99 pro Monat (Stand: Jänner 2025).

Ein Kind gilt generell als selbsterhaltungsfähig, wenn es die Schule oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. 

Findet das Kind nach der Ausbildung nicht gleich einen geeigneten Arbeitsplatz, kann sich das Ende der Unterhaltszahlungen  auch verzögern. Die Eltern müssen für einen angemessenen Zeitraum der Arbeitsuche noch Unterhalt für das Kind leisten. Das Kind muss die Arbeitssuche auch nachweisen können.

Hier findest du weitere Details zur Dauer der Unterhaltsverpflichtung (oesterreich.gv.at).

Wehrpflicht

Als männlicher österreichischer Staatsbürger musst du in dem Jahr, in dem du 18 Jahre alt wirst, zur Stellung. Dort wird deine Tauglichkeit festgestellt.

Wohnen

Du darfst ohne Einwilligung der Eltern von zu Hause ausziehen und dort wohnen, wo du gerne möchtest.

Welche Altersstufen gibt es in Österreich?

  • Kind: bis zum 7. Geburtstag
  • Unmündig minderjährig: 7 bis 14 Jahre (du bist nicht strafbar)
  • Mündig minderjährig: 14 bis 18 Jahre (ab jetzt kann man dich strafen)
  • Volljährig: ab dem 18. Geburtstag