Unerwünschte Dickpics sind jetzt strafbar

Eine junge Frau hält ein Smartphone in der Hand

Seit 1. September 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung in Österreich, welche das unaufgeforderte Versenden von menschlichen Genitalbildern strafbar macht.

Was das genau bedeutet und für welche Arten von Bildern das gilt, erfährst du in der folgenden Übersicht:

Fakten zum Dickpic-Verbot 

  • Wer absichtlich und unaufgefordert Bilder von menschlichen Genitaltien versendet und damit andere Menschen belästigt, macht sich strafbar.
  • Das Wort „Dickpic“ bedeutet in diesem Fall ein oder mehrere Bilder von männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen.
  • Das Dickpic-Verbot gilt auch für bearbeitete Fotos und für Bilder, die mit Hilfe von KI generiert wurden.
  • Die neue Regelung ist eine Erweiterung eines bestehenden Gesetzes und steht unter § 218 Strafgesetzbuch: „Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“.
  • Das Dickpic-Verbot gilt für alle Formen der elektronischen Kommunikation:
    • Social Media und Direct Messages
    • E-Mail
    • SMS, MMS
    • Messenger-Dienste und Apps wie z.B. WhatsApp und Instant Messenger 
    • Übertragungsarten wie AirDrop oder Bluetooth
  • Das Strafausmaß ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten.
  • Das Dickpic-Verbot gilt nicht für „Sexting“ und ähnliche intime Inhalte, die mit dem Einverständnis aller Beteiligten verschickt und empfangen werden.

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 01.10.2025 bearbeitet.

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