Arbeitsrecht

Es ist immer gut, über deine Rechte informiert zu sein.

Egal ob im Ferienjob, Nebenjob, Praktikum oder in der ersten richtigen Anstellung – früher oder später wirst du auf jeden Fall damit konfrontiert werden: dem Arbeitsrecht. Spätestens dann kommen Fragen auf dich zu, wie zum Beispiel:

  • Wieviel und ab wann steht mir Urlaub zu?
  • Wie lange darf ich arbeiten?
  • Wie viele Überstunden sind erlaubt?
  • Wie muss ein Arbeitsvertrag aussehen?

Dabei ist Arbeitsrecht nicht gleich Arbeitsrecht – speziell für Jugendliche gibt es eine ganze Menge an Spezialbestimmungen, die hauptsächlich ein Ziel verfolgen: Junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und ihnen noch mehr Rechte als Erwachsenen einzuräumen.

Hier findest du die wichtigsten Infos und hilfreiche Links zum Arbeitsrecht für Jugendliche. Bei weiteren Fragen steht dir die Jugendinfo in deinem Bundesland gerne kostenlos telefonisch, per E-Mail oder persönlich zur Verfügung.
In der Broschüre „Ferien- und Nebenjobs“ (rechts in der Box zum Downloaden) gibt´s noch mehr rechtliche Infos.

Facts

  • Voraussetzung, um in Österreich arbeiten zu dürfen, ist ein Alter von 15 Jahren sowie die Beendigung der Schulpflicht (nach dem 9. Schuljahr). Davor gilt grundsätzlich das Kinderarbeitsverbot. 
  • Unter 18 Jahren kommen dir am Arbeitsplatz besondere Schutzbestimmungen nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft) zu Gute.
  • Steuerpflichtig ist man als ArbeitnehmerIn einer unselbständigen Tätigkeit ab einer Einkommenshöhe von € 12.816,- (Stand Februar 2024).
  • Unter „geringfügiger Beschäftigung“ versteht man ein Beschäftigungsmodell, dessen Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese beträgt € 518,44 monatlich (Stand Februar 2024). Dabei bist du nur unfallversichert, nicht jedoch kranken- oder pensionsversichert.

Die wichtigsten Regelungen für unter 18-Jährige

ACHTUNG: Es existieren Ausnahmen für gewisse Branchen (Gastgewerbe, Pflegeberufe…). Also überall dort, wo es notwendig ist.

  • Die Maximalarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche.
  • Für Arbeitszeiten ab viereinhalb Stunden steht dir eine halbe Stunde Pause zu. Spätestens nach 6 Stunden muss diese Pause auch konsumiert werden.
  • Nach jedem Arbeitstag steht Jugendlichen eine durchgehende Ruhezeit von 12 Stunden zu.
  • Jugendliche dürfen während der Nachtruhe zwischen 20 Uhr und 6 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden.
  • Grundsätzlich ist Sonn- und Feiertagsarbeit für Jugendliche verboten.
  • Jugendliche haben in der Regel Anspruch auf eine ununterbrochene wöchentliche Freizeit von zwei Kalendertagen, in die der Sonntag zu fallen hat.
  • Überstunden sind für unter 16-Jährige generell untersagt. Nur ausnahmsweise darfst du wegen Vor- bzw. Abschlussarbeiten mehr arbeiten. Dann steht dir Zeitausgleich zu.
  • Ab dem 16. Geburtstag sind Überstunden nur für bestimmte Arbeiten und das höchstens im Ausmaß von einer halben Stunde pro Tag und insgesamt nicht mehr als 3 Stunden pro Woche erlaubt. Für diese Überstunden steht dir dann ein Zuschlag von 50 Prozent vom normalen Stundenlohn zu.
  • Du hast Anspruch auf zweieinhalb Tage Urlaub pro Monat. Falls du den Urlaub nicht verbrauchst, muss er dir nach Beendigung deines Jobs ausbezahlt werden.
  • Jugendliche können verlangen, dass mindestens zwei Wochen ihres Urlaubs zwischen dem 15. Juni & 15. September liegen.

Dienstvertrag und Dienstzettel

Ein Dienstvertrag (= Arbeitsvertrag) ist nicht verpflichtend. Er kommt dadurch zustande, dass ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn eine übereinstimmende Willenserklärung eingehen.
Sobald du länger als einen Monat beschäftigt wirst, hast du Anspruch auf einen Dienstzettel. Dieser ist verpflichtend.

Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.
Er muss folgende Punkte beinhalten:

  • Persönliche Daten von ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn
  • Arbeitsbeginn und Arbeitsende
  • Arbeitszeit
  • Befristung
  • Kündigungsfrist
  • Kollektivvertrag mit Einstufung in das Gehaltsschema
  • Versicherung
  • Dienstort
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Gehalt, Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld)
  • Betriebliche Vorsorgekasse

 

Weiterführende Links

Steiermark

LOGO jugendmanagement: Rechtliche Infos

Das Logo jugendmanagement informiert dich generell zum Thema Arbeitsrecht. Was darfst du und was musst du an deiner Arbeitsstelle?

@jugendportal auf Instagram

Jugendportal.at wurde zuletzt am 16.04.2024 bearbeitet.

Partner