AK.portal: Teilzeitarbeit?

„Teilzeitarbeit“ heißt, dass du weniger arbeitest als im Gesetz (40 Stunden/ Woche) oder im Kollektivvertrag (z. B. 38,5 Stunden/Woche) vorgesehen ist. Welche rechtlichen Auswirkungen das hat, erfährst du auf dieser Seite der Arbeiterkammer.

@jugendportal auf Instagram

Jugendportal.at wurde zuletzt am 30.04.2024 bearbeitet.

Partner