Ferienjob & Nebenjob„Teilzeitarbeit“ heißt, dass du weniger arbeitest als im Gesetz (40 Stunden/ Woche) oder im Kollektivvertrag (z. B. 38,5 Stunden/Woche) vorgesehen ist. Welche rechtlichen Auswirkungen das hat, erfährst du auf dieser Seite der Arbeiterkammer. www.arbeiterkammer.at/teilzeitarbeit