Sozialministeriumservice: Begünstigte Behinderte

Begünstigte Behinderte sind Personen mit einem vom Sozialministeriumservice festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Aber: Schülerinnen und Schüler sowie Studierende mit Behinderungen fallen nicht in den Kreis dieser Personengruppe. Für sie gibt es eigene Regelungen und Förderungen. Alle Infos dazu findest du auf diesen Webseiten des Sozialministeriumservice.

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 29.04.2024 bearbeitet.

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