KiJA: Unterhalt

In Österreich hast du gegen deine Eltern einen Unterhaltsanspruch bis du selbsterhaltungsfähig bist oder sein könntest. Das kann vor oder nach 18 sein, je nachdem wann du deine Ausbildung abschließt oder ausreichend verdienst. Auf der Website der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften (KiJA) erfährst du mehr über deinen Unterhaltsanspruch und die Arten von Unterhalt.

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 26.04.2024 bearbeitet.

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