Jugendschutz

Seit 2019 gelten die selben Regeln in allen Bundesländern (mit einigen kleinen Ausnahmen)

In Österreich fällt der Jugendschutz in die Zuständigkeit der Bundesländer. Daher gibt es prinzipiell neun verschiedene Jugendschutzgesetze. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gilt für dich immer das Jugendschutzgesetz jenes Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst.

Seit 2019 gelten jedoch in ganz Österreich die selben Bestimmungen - zwar mit einigen kleinen Ausnahmen was Ausgehzeiten betrifft, aber im Großen und Ganzen gelten vor allem für z.B. Alkohol- und Tabak in ganz Österreich die gleichen Regeln. Die Details dazu findest du hier.

Steiermark

LOGO jugendmanagement: Jugendschutz

Wie lange darf ich abends ausbleiben? Ab welchem Alter darf ich alleine ins Ausland reisen? Wie alt muss ich für mein erstes Tattoo sein? Wann darf ich von zu Hause ausziehen? Über diese Themen und mehr informiert die Seite des LOGO jugendmanagements.

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 26.04.2024 bearbeitet.

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