Kenn' dein Recht: Bei Job und Arbeit

Jugendrecht: Jobs und Arbeiten

Kenn' dein Recht: Bei Job und Arbeit

Hast du eine zündende Geschäftsidee und möchtest schon früh ein Startup gründen? Oder möchtest du einfach nur ein paar alte Sachen auf einem Flohmakt verkaufen und fragst dich, ob du das überhaupt „darfst“ oder ob du dafür Steuern zahlen musst? Hier findest du die wichtigsten Antworten, wenn du zusätzlich Geld verdienen möchtest.

Selbst Geld verdienen

Ab wie viel Jahren darf ich in Österreich arbeiten bzw. einen Job annehmen?

Sobald du das 15. Lebensjahr vollendet und die Schulpflicht beendet hast, darfst du in Österreich einen Job annehmen. Die Schulfplicht endet in der Regel nach dem Abschluss des 9. Schuljahres.

Für Kinder zwischen 15 und 17 Jahren gelten auch besondere Schutzbestimmungen, zum Beispiel für die Arbeitszeit. Diese Regelungen stehen im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. SO darf man beispielsweise nicht vor 6 Uhr bzw. nicht nach 20 Uhr arbeiten. Grundsätzlich ist auch die Sonn- und Feiertagsarbeit für Jugendliche verboten. Ausnahmen existieren für bestimmte Branchen, wie z.B. im Gastgewerbe.

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Was ist ein geringfügiger Job?

Bei einem geringfüigen Job verdienst du einen Betrag unterhalb einer bestimmten Grenze (die sich jedes Jahr ändert). Im Jahr 2023 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze EUR 500,91 brutto pro Monat. Das bedeutet, dass du bist zu diesem Betrag keine zusätzliche Steuerabgaben hast. Du bist versichert für Unfälle, aber nicht für eine Krankenversicherung. Du zahlst aber nicht bei der Arbeitslosenversicherung ein.

Ein geringfügiger Job bedeutet meistens, dass du Teilzeit arbeitest, nicht zu regelmäßigen Zeiten oder in einem freien Dienstverhältnis stehst.

Mit wieviel Jahren darf ich eine eigene Firma gründen?

Du kannst ab dem 18. Lebensjahr (mit der Volljährigkeit) eine eigene Firma gründen.

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Ab wann darf ich selbst Geld verdienen?

In Österreich dürfen Jugendliche unter 15 Jahren keinen Job annehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass es keine Kinderarbeit gibt und es zu keiner Ausbeutung von Jugendlichen kommt. Wenn du dein Taschengeld aufbessern möchtest, kannst du aber Haushalts- oder Gartenarbeiten für andere Menschen erledigen und dafür eine kleine Belohnung „aushandeln“ - das ist auch unter 15 Jahren OK.

Siehe auch Kenn' dein Recht: Geld und Finanzen!

Ich verkaufe meine alten Sachen im Internet. Muss ich dafür Steuern zahlen?

Für Verkäufe aus deinem Privatbestiz auf Flohmärkten oder auf willhaben fallen keine Steuern an. Sobald du über einen längeren Zeitraum auch Dinge verkaufst, die du vorher wo anders eingekauft oder bezogen hast, wirst du steuerpflichtig.

Ich möchte als Influencer selbstständig werden und damit Geld verdienen - was muss ich beachten?

Der Weg zum Influencer ist lang. Nur die wenigsten schaffen den Sprung nach ganz oben. Ab ca. 5000 Followern beginnen sich Unternehmen für dein Profil zu interessieren. Vielleicht wird dir ein Werbedeal angeboten. Lass dich in jedem Fall vorher beraten – und zwar in allen rechtlichen Belangen, egal ob es um einen Vertrag geht oder um Steuern.

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 26.04.2024 bearbeitet.

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