Corona - Aktuelle Maßnahmen

Aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Österreich im Überblick

Update: 1. März 2023

Auf dem Jugendportal findest du die wichtigsten Infos speziell für Jugendliche zu den aktuellen Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. 


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Auf dieser Seite findest du die folgenden Themen und Informationen:


Aktuelle Maßnahmen

Österreichweit gültig bis 30. April 2023

  • In ganz Österreich gilt die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von: 
    • Krankenhäusern und Kuranstalten
    • Alten- und Pflegeheime
    • Gesundheits- und Pflegedienstleitungen (wie z.B. Arztpraxis und Orthopäde)

    Einreiseregeln nach Österreich

    Für die Einreise nach Österreich gilt seit dem 16.05.2022 keine Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht mehr.

    Ausgenommen ist nur die Einreise aus Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischen Risiko. Bei der Einreise aus diesen Staaten und Gebieten gilt die 3-G-Regel, es ist eine Registrierung vorzunehmen und eine zehntägige Quarantäne anzutreten.

    Derzeit ist keine Region als Staat bzw. Gebiet mit sehr hohem epidemiologischen Risiko eingestuft.

     

    -> Hier geht es zum Infopoint Die Impfung und Du: Alles über Alterempfehlungen, Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfung

     

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    Gesund aus der Krise

    Psychische Symptome haben vor allem bei jungen Menschen in Österreich seit Beginn der Covid-19-Pandemie überhandgenommen. Mehr als die Hälfte aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die den 22.Geburtstag noch nicht erreicht haben, sind von depressiven Symptomen betroffen, knapp jeder zweite junge Mensch leidet an Schlafstörungen und rund ein Drittel ist von Angstsymptomen betroffen. 16 Prozent haben gar wiederkehrende Suizidgedanken.

    Ziel von „Gesund aus der Krise“ ist, die psychosoziale Versorgung österreichweit, niederschwellig und ohne lange Wartezeiten anzubieten. Eine Hotline wird als zentrale Anlaufstelle eingerichtet, von der aus man an geeignete Beratungs- und Behandlungsstellen weiter verwiesen wird. Damit sollen betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis inklusive 21 Jahre (wieder) gestärkt werden.

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    FAQ - Häufig gestellte Fragen


    Was bedeuten die unterschiedlichen G-Regeln in Österreich?
    Hintergrundwissen: Alle G-Regeln im Überblick

    was-bedeuten-g-regeln-in-oesterreich.png

    1-G

    • Geimpft

    2-G

    • Geimpft
      oder
    • Genesen

    2-G+ (2G plus)

    • Geimpft
      oder

    • Genesen
      plus (zusätzlich)

    • Getestet (PCR-Test)

    Booster+ (Booster plus)

    • Personen mit Auffrischungsimpfung (auch Booster-Impfungen genannt).
      plus (zusätzlich)

    • Getestet (PCR-Test)

    Booster

    • Personen mit Auffrischungsimpfung (auch Booster-Impfungen genannt).

    2,5-G

    • Geimpft
      oder

    • Genesen
      oder

    • PCR-Test

    3-G

    • Geimpft
      oder

    • Genesen
      oder

    • Getestet (PCR oder Antigen*)
      * Antigen-Test: Negativer Nachweis eines Antigentests durch eine befugte Stelle, der nicht älter als 24 Stunden. In allen Bundesländern außer in Wien gilt auch der sogenannten Wohnzimmertest, sofern der Nachweis in einem behördlichen Datenmeldesystem erfasst ist.

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    Welche Testarten gibt es in Österreich?

    Mögliche Testarten:

    • PCR-Tests
      • Teil der 2G+, 3G, 2,5G-Regel
      • Gurgeltests, zum Beispiel „alles gurgelt" oder PCR-Tests in Gurgelboxen.
      • 72 Stunden ab Probennahme gültig, in Wien 48 Stunden.
    • Antigen
      • Nur Teil der 3G Regel.
      • Nasenabstrich / Schnelltests, zum Beispiel von Testraßen.
      • 48 Stunden ab Probennahme gültig, in Wien 24 Stunden.
      • Gültig für Zutritt nur für Arbeitsplatz (wo nicht 2-G für Kund:innen gilt) und für Einreise nach Österreich.
    • Wohnzimmertests
      • Teil der 3G und 2G+ Regel
      • Gilt in allen Bundesländern außer Wien.
      • Gilt nur, wenn der Nachweis in einem behördlichen Datenmeldesystem erfasst ist.
      • 24 Stunden ab Probennahme gültig.

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    Was heißt genesen?

    Beifreiung von der ​Testpflicht:

    • Genesene sind für 180 Tage (6 Monate) von der Testpflicht befreit und erhalten ein Genesungszertifikat.

    Nachweis:

    • Absonderungsbescheid
    • Ärztliche Bestätigung
    • Nachweis von neutralisierenden Antikörpern (auch Scan/Foto möglich, Ausweis empfohlen)

    Genesen und geimpft:

    • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 180 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

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    Corona-Infos über Maßnahmen in Österreich in vielen Fremdsprachen

    Corona-Infos in mehreren Sprachen (z.B. Türkisch, Kroatisch, Serbisch, Rumänisch, Ungarisch, Polnisch, Chinesisch, Englisch usw.) findest du auf diesen Seiten:

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    Quellen und Verordnungen

    Rechtliche Informationen: COVID19-Verordnungen immer in der aktuellen Fassung

    Weitere Informationsquellen

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      Jugendportal.at wurde zuletzt am 02.10.2024 bearbeitet.

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