Aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Österreich im Überblick
Update: 1. März 2023
Auf dem Jugendportal findest du die wichtigsten Infos speziell für Jugendliche zu den aktuellen Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Hier geht's lang!
Auf dieser Seite findest du die folgenden Themen und Informationen:
- Aktuelle Maßnahmen in Österreich
- Gesund aus der Krise
- FAQ / Häufig gestellte Fragen
- Quellen, Verweise, Fremdsprachen
Aktuelle Maßnahmen
Österreichweit gültig bis 30. April 2023
- In ganz Österreich gilt die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von:
- Krankenhäusern und Kuranstalten
- Alten- und Pflegeheime
- Gesundheits- und Pflegedienstleitungen (wie z.B. Arztpraxis und Orthopäde)
Einreiseregeln nach Österreich
Für die Einreise nach Österreich gilt seit dem 16.05.2022 keine Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht mehr.
Ausgenommen ist nur die Einreise aus Staaten und Gebieten mit sehr hohem epidemiologischen Risiko. Bei der Einreise aus diesen Staaten und Gebieten gilt die 3-G-Regel, es ist eine Registrierung vorzunehmen und eine zehntägige Quarantäne anzutreten.
Derzeit ist keine Region als Staat bzw. Gebiet mit sehr hohem epidemiologischen Risiko eingestuft.
- Weitere Infos und Regelungen findest du auf der Website des Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten.
- Immer up-to-date: Die besten Infos findet du auf austria.info und der Website des außenwärtigen Amts.
-> Hier geht es zum Infopoint Die Impfung und Du: Alles über Alterempfehlungen, Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfung
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Gesund aus der Krise
Psychische Symptome haben vor allem bei jungen Menschen in Österreich seit Beginn der Covid-19-Pandemie überhandgenommen. Mehr als die Hälfte aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die den 22.Geburtstag noch nicht erreicht haben, sind von depressiven Symptomen betroffen, knapp jeder zweite junge Mensch leidet an Schlafstörungen und rund ein Drittel ist von Angstsymptomen betroffen. 16 Prozent haben gar wiederkehrende Suizidgedanken.
Ziel von „Gesund aus der Krise“ ist, die psychosoziale Versorgung österreichweit, niederschwellig und ohne lange Wartezeiten anzubieten. Eine Hotline wird als zentrale Anlaufstelle eingerichtet, von der aus man an geeignete Beratungs- und Behandlungsstellen weiter verwiesen wird. Damit sollen betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis inklusive 21 Jahre (wieder) gestärkt werden.
- Gesund aus der Krise (Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen)
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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was bedeuten die unterschiedlichen G-Regeln in Österreich?
Hintergrundwissen: Alle G-Regeln im Überblick
1-G
-
Geimpft
2-G
- Geimpft
oder - Genesen
2-G+ (2G plus)
-
Geimpft
oder -
Genesen
plus (zusätzlich) -
Getestet (PCR-Test)
Booster+ (Booster plus)
-
Personen mit Auffrischungsimpfung (auch Booster-Impfungen genannt).
plus (zusätzlich) -
Getestet (PCR-Test)
Booster
- Personen mit Auffrischungsimpfung (auch Booster-Impfungen genannt).
2,5-G
-
Geimpft
oder -
Genesen
oder -
PCR-Test
3-G
-
Geimpft
oder -
Genesen
oder -
Getestet (PCR oder Antigen*)
* Antigen-Test: Negativer Nachweis eines Antigentests durch eine befugte Stelle, der nicht älter als 24 Stunden. In allen Bundesländern außer in Wien gilt auch der sogenannten Wohnzimmertest, sofern der Nachweis in einem behördlichen Datenmeldesystem erfasst ist.
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Welche Testarten gibt es in Österreich?
Mögliche Testarten:
- PCR-Tests
- Teil der 2G+, 3G, 2,5G-Regel
- Gurgeltests, zum Beispiel „alles gurgelt" oder PCR-Tests in Gurgelboxen.
- 72 Stunden ab Probennahme gültig, in Wien 48 Stunden.
- Antigen
- Nur Teil der 3G Regel.
- Nasenabstrich / Schnelltests, zum Beispiel von Testraßen.
- 48 Stunden ab Probennahme gültig, in Wien 24 Stunden.
- Gültig für Zutritt nur für Arbeitsplatz (wo nicht 2-G für Kund:innen gilt) und für Einreise nach Österreich.
- Wohnzimmertests
- Teil der 3G und 2G+ Regel
- Gilt in allen Bundesländern außer Wien.
- Gilt nur, wenn der Nachweis in einem behördlichen Datenmeldesystem erfasst ist.
- 24 Stunden ab Probennahme gültig.
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Was heißt genesen?
Beifreiung von der Testpflicht:
- Genesene sind für 180 Tage (6 Monate) von der Testpflicht befreit und erhalten ein Genesungszertifikat.
Nachweis:
- Absonderungsbescheid
- Ärztliche Bestätigung
- Nachweis von neutralisierenden Antikörpern (auch Scan/Foto möglich, Ausweis empfohlen)
Genesen und geimpft:
- Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 180 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
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Corona-Infos über Maßnahmen in Österreich in vielen Fremdsprachen
Corona-Infos in mehreren Sprachen (z.B. Türkisch, Kroatisch, Serbisch, Rumänisch, Ungarisch, Polnisch, Chinesisch, Englisch usw.) findest du auf diesen Seiten:
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Quellen und Verordnungen
Rechtliche Informationen: COVID19-Verordnungen immer in der aktuellen Fassung
- COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
- COVID-19-Maßnahmenverordnung und Novellen
- COVID-19-Schulverordnung und Erlässe
- COVID-19-Einreiseverordnung
Weitere Informationsquellen
-
Aktuelle Maßnahmen (sozialministerium.at)
-
Häufig gestellte Fragen (sozialministerium.at)
-
Sichere Gastfreundschaft (WKO)
-
Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport (BMKOES)
-
Coronavirus Rechtliches: Gesetze, Erlässe, Verordnungen und Rundschreiben im Zusammenhang mit dem Coronavirus (sozialministerium.at)
-
Corona-Ampel: Regionale Maßnahmen
-
Einreisebestimmungen siehe auch austria.info.
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