Die wichtigsten Maßnahmen und Regeln zur Eindämmung des Coronavirus in Österreich im Überblick
Update: 10.5.2022
Auf dem Jugendportal findest du die wichtigsten Infos speziell für Jugendliche zu den aktuellen Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Hier geht's lang!
Auf dieser Seite findest du die folgenden Themen und Informationen:
- Aktuelle Maßnahmen in Österreich
- Maßnahmen und Regelungen für weitere Bereiche
- FAQ / Häufig gestellte Fragen
- Quellen, Verweise, Fremdsprachen
Aktuelle Maßnahmen
- Diese Maßnahmen gelten in allen Bundesländern Österreichs
- Gültig seit 16. April 2022 bis 8. Juli 2022 (voraussichtlich)
FFP2-Maskenpflicht in Öffis und Supermarkt
- In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dazugehörigen Stationen und Banhofshallen, Taxis.
- Im lebensnotwendigen Handel wie z.B. Supermarkt, Apotheke, Post, Bank, Drogerie usw.
- Im Gesundheitsbereich wie z.B. Arztpraxis, Krankenanstalt, Alten- und Pflegeheime usw.
- Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen.
G-Nachweis nur in Kranken- und Pflegeanstalten
- Derzeit sind für das Betreten von Betriebsstätten wie Gastronomie, Handel, Nachtclubs, Festivals etc. keine G-Nachweis-Regelungen (3G, 2G, etc.) vorgesehen.
- 3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht werden.
COVID-19-Präventationskonzept
- Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat die für eine Zusammenkunft verantwortliche Person ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
- Die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten und Betriebsstätten des Gesundheits- und Plfegebereichs müssen ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen.
-> Hier geht es zum Infopoint Die Impfung und Du: Alles über Alterempfehlungen, Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfung
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Regionale Maßnahmen in den Bundesländern
- Zusätzlich zu den österreichweiten Regeln können regional vereinzelt abweichende Maßnahmen in einzelnen Bundesländern gelten.
- Bitte informiert euch immer im jeweiligen Bundesland.
Regionale Infos aller Bundesländer:
- Tirol: Website des Landes Tirol
- Vorarlberg: Website Landes Vorarlberg
- Wien: Website der Stadt Wien
- Burgenland: Website des Landes Burgenland
- Kärnten: Website des Landes Kärnten
- Niederösterreich: Website des Landes Niederösterreich
- Oberösterreich: Website des Landes Oberösterreich
- Salzburg: Website des Landes Salzburg
- Steiermark: Website des Landes Steiermark
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Maßnahmen und Regelungen für weitere Bereiche
Einreiseregeln nach Österreich
Grundsätzlich gilt für die Einreise nach Österreich die 3-G-Regel.
- Weitere Infos und Regelungen findest du auf der Website des Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten.
- Immer up-to-date: Die besten Infos findet du auf austria.info und der Website des außenwärtigen Amts.
Impfpflicht
Nach der Entscheidung der Bundesregierung vom 09.03.2022 wird die Impfpflicht vorübergehend ausgesetzt.
-> Hier geht es zum Infopoint Die Impfung und Du: Alles über Alterempfehlungen, Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfung
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FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Wie lange gilt mein Impfnachweis bzw. der grüne Pass?
- Was bedeuten die unterschiedlichen G-Regeln (2G, 3G, Booster+ usw.)?
- Welche Testarten gibt es?
Impfnachweis und Grüner Pass:
Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass)
-
Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist für Personen ab 18 Jahren 180 Tage (6 Monate) gültig.
-
Für Personen unter 18 Jahren ist das Impfzertifikat über die erste Impfserie 210 Tage (7 Monate) gültig.
-
Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist 365 Tage (1 Jahr) gültig.
-
Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage (9 Monate) gültig.
Weiterführende Links
- Tipp: Unter gruenerpass.gv.at (Website vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) findest du alle Informationen zum Impf- bzw. Genesungsnachweis.
- Die Website Grüner Pass bietet einen Gültigkeitsrechner für Impfstoffe an.
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Was bedeuten die unterschiedlichen G-Regeln in Österreich?
Hintergrundwissen: Alle G-Regeln im Überblick
1-G
-
Geimpft
2-G
- Geimpft
oder - Genesen
2-G+ (2G plus)
-
Geimpft
oder -
Genesen
plus (zusätzlich) -
Getestet (PCR-Test)
Booster+ (Booster plus)
-
Personen mit Auffrischungsimpfung (auch Booster-Impfungen genannt).
plus (zusätzlich) -
Getestet (PCR-Test)
Booster
- Personen mit Auffrischungsimpfung (auch Booster-Impfungen genannt).
2,5-G
-
Geimpft
oder -
Genesen
oder -
PCR-Test
3-G
-
Geimpft
oder -
Genesen
oder -
Getestet (PCR oder Antigen*)
* Antigen-Test: Negativer Nachweis eines Antigentests durch eine befugte Stelle, der nicht älter als 24 Stunden. In allen Bundesländern außer in Wien gilt auch der sogenannten Wohnzimmertest, sofern der Nachweis in einem behördlichen Datenmeldesystem erfasst ist.
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Welche Testarten gibt es in Österreich?
Mögliche Testarten:
- PCR-Tests
- Teil der 2G+, 3G, 2,5G-Regel
- Gurgeltests, zum Beispiel „alles gurgelt" oder PCR-Tests in Gurgelboxen.
- 72 Stunden ab Probennahme gültig, in Wien 48 Stunden.
- Antigen
- Nur Teil der 3G Regel.
- Nasenabstrich / Schnelltests, zum Beispiel von Testraßen.
- 48 Stunden ab Probennahme gültig, in Wien 24 Stunden.
- Gültig für Zutritt nur für Arbeitsplatz (wo nicht 2-G für Kund:innen gilt) und für Einreise nach Österreich.
- Wohnzimmertests
- Teil der 3G und 2G+ Regel
- Gilt in allen Bundesländern außer Wien.
- Gilt nur, wenn der Nachweis in einem behördlichen Datenmeldesystem erfasst ist.
- 24 Stunden ab Probennahme gültig.
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Was heißt genesen?
Beifreiung von der Testpflicht:
- Genesene sind für 180 Tage (6 Monate) von der Testpflicht befreit und erhalten ein Genesungszertifikat.
Nachweis:
- Absonderungsbescheid
- Ärztliche Bestätigung
- Nachweis von neutralisierenden Antikörpern (auch Scan/Foto möglich, Ausweis empfohlen)
Genesen und geimpft:
- Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 180 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
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Corona-Infos über Maßnahmen in Österreich in vielen Fremdsprachen
Corona-Infos in mehreren Sprachen (z.B. Türkisch, Kroatisch, Serbisch, Rumänisch, Ungarisch, Polnisch, Chinesisch, Englisch usw.) findest du auf diesen Seiten:
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Quellen und Verordnungen
Rechtliche Informationen: COVID19-Verordnungen immer in der aktuellen Fassung
- COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
- COVID-19-Maßnahmenverordnung und Novellen
- COVID-19-Schulverordnung und Erlässe
- COVID-19-Einreiseverordnung
Weitere Informationsquellen
-
Aktuelle Maßnahmen (sozialministerium.at)
-
Häufig gestellte Fragen (sozialministerium.at)
-
Sichere Gastfreundschaft (WKO)
-
Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport (BMKOES)
-
Coronavirus Rechtliches: Gesetze, Erlässe, Verordnungen und Rundschreiben im Zusammenhang mit dem Coronavirus (sozialministerium.at)
-
Corona-Ampel: Regionale Maßnahmen
-
Einreisebestimmungen siehe auch austria.info.
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