Wenn du unter 18 Jahren bist, gibt es Orte, an denen du dich nicht aufhalten darfst. Dazu zählen alle Ort an denen Sex angeboten wird (Bordelle, Peepshows, Strip-Lokale, Erotikmessen) und Nachlokale.
Die Aufenthaltsverbote an bestimmten Orten wie z.B. Casinos, Glücksspielstätten oder Wettbüros sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Rien ne va plus - nichts geht unter 18 Jahren: Glücksspiel
Lottospiele aller Art, Rubbellose, Glücksspiele, Wetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. (Gilt seit 10.07.2023).
Hier findest du zusätzliche Regelungen für alle Bundesländer:
Bundesland | Zusätzliches |
---|---|
Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Steiermark | Unter 18 Jahren: Der Aufenthalt in Räumen mit Glücksspielautomaten ist verboten. |
Oberösterreich | Unter 18 Jahren: Die Teilnahme an Ausspielungen mit Glücksspielautomaten/Abschluss von Wetten ist verboten. |
Kärnten | Unter 14 Jahren: Das Betreten von Lokalen mit Spielautomaten und deren Bedienung ist nur in Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt. |
Niederösterreich | Unter 14 Jahren: Der Aufenthalt in Spielhallen ist verboten. |
Wien | Unter 18 Jahren: Die Benützung von Spielautomaten, bei denen Geld/Preise gewonnen werden können, ist generell verboten. Ab 14 Jahren: Der Aufenthalt an Orten mit mehr als zwei Glücksspielautomaten ist erlaubt. |
Vorarlberg | Unter 18 Jahren: Der Aufenthalt in Räumlichkeiten, in denen Wetten gewerbsmässig vermittelt/abgeschlossen oder WettkundInnen vermittelt werden, ist verboten. |
Für alle Bundesländer | Lottospiele aller Art, Rubbellose, Glücksspiele, Wetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. |