Lotto, Wetten, Nachtlokale

Casino

Wenn du unter 18 Jahren bist, gibt es Orte, an denen du dich nicht aufhalten darfst. Dazu zählen alle Ort an denen Sex angeboten wird (Bordelle, Peepshows, Strip-Lokale, Erotikmessen) und Nachlokale.

Die Aufenthaltsverbote an bestimmten Orten wie z.B. Casinos, Glücksspielstätten oder Wettbüros sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Rien ne va plus - nichts geht unter 18 Jahren: Glücksspiel

Lottospiele aller Art, Rubbellose, Glücksspiele, Wetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. (Gilt seit 10.07.2023).

Hier findest du zusätzliche Regelungen für alle Bundesländer:

Bundesland Zusätzliches
Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Steiermark Unter 18 Jahren: Der Aufenthalt in Räumen mit Glücksspielautomaten ist verboten.
Oberösterreich Unter 18 Jahren: Die Teilnahme an Ausspielungen mit Glücksspielautomaten/Abschluss von Wetten ist verboten.
Kärnten Unter 14 Jahren: Das Betreten von Lokalen mit Spielautomaten und deren Bedienung ist nur in Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt.
Niederösterreich Unter 14 Jahren: Der Aufenthalt in Spielhallen ist verboten.
Wien Unter 18 Jahren: Die Benützung von Spielautomaten, bei denen Geld/Preise gewonnen werden können, ist generell verboten. 
Ab 14 Jahren: Der Aufenthalt an Orten mit mehr als zwei Glücksspielautomaten ist erlaubt. 
Vorarlberg Unter 18 Jahren: Der Aufenthalt in Räumlichkeiten, in denen Wetten gewerbsmässig vermittelt/abgeschlossen oder WettkundInnen vermittelt werden, ist verboten.
Für alle Bundesländer Lottospiele aller Art, Rubbellose, Glücksspiele, Wetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

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Jugendportal.at wurde zuletzt am 26.04.2024 bearbeitet.

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