Corona - Information für Schulen und Jugendarbeit

Maßnahmen für die außerschulische Jugendarbeit und für Schulen

Update: 29. August 2022

Auf dieser Seite findest du Informationen zu diesen Themen:


Außerschulische Jugendarbeit

Beinhaltet auch Jugendinfos, Betreuung, Jugendzentren, Jugendtreffs, etc.

Empfehlungen für die außerschulische Jugendarbeit

Quelle:  Leitfaden für außerschulische Jugendarbeit (BKA, Stand: 1. August 2022)

Es gelten keine Einschränkungen für Zusammenkünfte. Das bedeutet:

  • Ein Einlass ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr ist erlaubt.
  • Generell besteht keine Maskenpflicht (in- und outdoor).
  • Keine Notwendigkeit zu einer Kontaktpersonennachverfolgung.
  • Nächtigungen sind erlaubt.
  • Das Verabreichen von Speisen und der Ausschank von Getränken sind zulässig.

Das BKA empfiehlt auf das individuelle Sicherheitsbedürfnis einzugehen.

Verkehrsbeschränkung bei COVID-19-Infektion

Verkehrsbeschränkungen gelten nur für Personen, für die unabhängig ihres Alters ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt (Antigentest oder molekularbiologischer Test).

Personen, die einer Verkehrsbeschränkung unterliegen, sind größtenteils zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Dabei ist die Maske korrekt zu tragen (vollständige Bedeckung von Mund und Nase, regelmäßiges Wechseln der Maske). 

-> Zusätzliche Regelungen siehe Aktuelle Maßnahmen

Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen (inkl. Betreuungspersonen) ist eine COVID-19-Beauftragte bzw. ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.


Schule

Maßnahmen an Schulen ab Herbst 2022

  • Schulstart: Keine Testpflicht und keine Maskenpflicht.
    • Einzelne Schulen dürfen selbst anlassbezogen eine befristete Test- oder Maskenfplicht einführen.
    • Empfehlung: Schülerinnen und Schüler sollten am ersten Schultag nach Möglichkeit bereits getestet, sofern verfügbar am besten mittels PCR-Test, in die Schule kommen. Zusätzlich werden in den Schulen am Montag, Dienstag und Mittwoch der ersten Schulwoche Antigentests auf freiwilliger Basis stattfinden.
    • Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die das möchten, drei Antigentests für die Verwendung zu Hause, damit sie sich zum Beispiel Sonntagabend oder Montagfrüh testen können.
  • Symptomlose Lehrerinnern und Lehrer bzw. Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I (Mittelschule, AHS-Unterstufe) dürfen trotz Infektion mit einer FFP2-Maske in den Unterricht kommen. 
    • In einigen Bundesländern gelten strengere Regelungen (Schulbetretungsverbot für positiv getestetes Lehrpersonal unabhängig von Symptomen).

Weiterführende Informationen und Websites


Universtitäten & Hochschulen

An den österreichischen Hochschulen und Universitäten gibt es im Gegensatz zu Schulen keine einheitlichen Maßnahmen. Jeder Studienstandort darf autonom über Regeln entscheiden.
Bitte informiere dich an deiner Hochschule oder Uni.

Weitere (allgemeine) Infos findest du in den FAQs zu den Informationen über den Universitäts- und Hochschulbetrieb des Bildungsministeriums (BMBWF).


    Quellen und weiterführende Links

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    Jugendportal.at wurde zuletzt am 26.04.2024 bearbeitet.

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